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Forum / Steuern und Finanzen

Auskunft ans Finanzamt  

Anonymous
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14 Jahren  ago  

In der Zukunft kann das Finanzamt Trier die Einkommen der GG in L erfragen, auch wenn der GG in D nicht steuerpflichtig ist (z.Bsp. Unverheiratete). Was soll das Ganze ? Werden die GG „geopfert“ um das Bankgeheimnis zu retten ?


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pendler111
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14 Jahren  ago  

Ich frage mich, was das Finanzamt mit dieser Info WILL! Wofür ist es denn wichtig, wieviel ich verdiene? Als nächstes werden dann die Konten überprüft, ob man noch von woanders her Geld bekommt (z.B. Mieteinnahmen)? Aber als GG kann man ja ganz "legal" ein Konto in Luxemburg haben. Ich habe mich auch gefragt, ob Luxemburg mit seinem neuen Steuer-Kuschel-Kurs vom Bankgeheimnis ablenken will.


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Toleranter
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14 Jahren  ago  

Hallo Ihr Zwei,

Hintergrund der aktuellen "Forschungen" des Finanzamt Trier sind ganz andere Umstände: Es wird erfragt, ob der "klassische Grenzgänger" ausschließlich in Luxemburg tätig ist oder eben nicht. Ist er auch nur EINEN Tag für seinen (in Luxemburg ansässigen) Arbeitgeber in z.B. DE (also NICHT Luxemburg) tätig, so hat Deutschland das Recht der Besteuerung - und wenn es nur für den einen Tag ist ! Das ist seit 1958 Gesetz - wurde nur nie umgesetzt ...Ob dieser eine Tag auch zu einer Nachversteuerung führen wird oder nicht steht hier nicht zur Debatte - aber so sieht es aktuell aus. Es stehen aktuell "4 Nichtaufgriffstage" (es gibt keine "Bagatelltage") im Raume => erst dann wird es bei den meisten monetäre Auswirkungen haben. Kleiner Hinweis: Auch Seminare oder Besuche des Mutterhauses in DE zählen zu "Auslandstagen" etc.

Das ist aktuell die Debatte - aber wie dies umzusetzen ist, wie die Vergangenheit behandelt wird etc. ...alles noch offen ...

@pad: Wie kommst du darauf das ein "unverheirateter" keine Erklärung in De abgeben muß ? Wenn er z.B. Mieteinnahmen in De hat MUSS er eine machen - da spielt sein "Familienstand" keine Rolle


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pendler111
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14 Jahren  ago  

.. das ist mir schon klar - die Sache wurde ja in den letzten Monaten hier auf der Site ausführlich behandelt (inklusive der Fragebögen des Finnazamtes). Nicht klar ist mir, wie das Finanzamt anhand des Gehalts rausfinden will, wie oft man "physisch" in Deutschland gearbeitet hat. Da müsste ja der AG den Lohn ja schon splitten und getrennt ausweisen, bzw. einen Teil Lohnsteuer einbehalten.

Übrigens greift die Regel nicht nur bei Fortbildungen, Kongressen, Semiaren usw, sondern auch, wenn man krankgeschrieben ist und von zu Hause nur einen kleinen Finger für die Arbeit krumm macht.


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rudi68
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14 Jahren  ago  

Und wie verhält da sich zum Beispiel bei einem Arzt der Rufbereitschaft hat? Also wenn er zuhause in Deutschland sitzt und auf eine Alarmierung wartet? Er macht ja dann erst was wenn er angerufen wird. Er bekommt aber Geld dafür daß er "Bereit steht". Ist das "Bereit stehen" auch schon Arbeit?


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Toleranter
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14 Jahren  ago  

Hallo pendler111 Genau wie du es sagts ist es und wird es auch fuer 2010 von den ersten Arbeitgebern praktiziert: Deine Tage ausserhalb Lux werden ausgewiesen und diese Tage entsprechend "steuerfrei" gestellt. Mit diesen Tagen/Bescheinigung machst du dann deine Erklärung in De, um sie zu versteuern ! Das mit den Krankheitstagen wird oft falsch interpretiert: Wer krank ist arbeitet auch nicht zuhause ! ABER: Die Krankheitstage werden Anteilig auf die auf DE fallenden Arbeitstage angerechnet ! (Ist mit dem Urlaub nicht anders) @ Mohikaner: Dein Fall ist speziell: Wenn du aber m.E. in Lux als Arzt angestellt bist und deine "Rufbereitschaftszeit" in DE verbringst, wirst du in Erklärungsnöte kommen können: Es könnte die Frage aufkommen: Ist dies "bezahlte Arbeitszeit ja oder nein ? Wenn du sie mit ja beantworten kannst scheint die Antwort klar ...


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Toleranter
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14 Jahren  ago  

Aber um weiteren Fragen zuvor zukommen: Hier ist vieles noch unklar - und wird es auch noch eine ganze Weile bleiben ...


Anonymous
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14 Jahren  ago  

ich frage mich allerdings wie das FA eine anfrage nach meinem gehalt in L begründen wird, wenn ich in D keine einkünfte erziele und somit auch keine StErkl abgebe...


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14 Jahren  ago  

Hallo pad: Grundlage könnte folgende sein: du bist in Trier gemeldet, gibst aber keine Steuererklärung ab. Du beziehst weder Hartz IV noch Rente (automatischer Informationsaustausch in D). Wovon lebst du? Verdacht liegt nahe: du arbeitest in Luxemburg! Und das wäre noch positiv für dich. Weil sonst würdest du ja von Schwarzgeld leben ...


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PsstGeheim
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14 Jahren  ago  

Ach Gott, Pad hat einen neuen Thread gestartet.

Alle Raser und Rechtsüberholer missioniert, jetzt gehts an die Steuerfahnder 😉

Im Ernst Pad, wie kommst du darauf, dass sie überhaupt eine Anfrage über dich stellen. Vielleicht interessiert sich beim FA Trier ja auch kein Mensch für dich (auch wenn es das jetzt hart klingt).


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14 Jahren  ago  

wahrscheinlich hast du recht, bnd 🙂


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14 Jahren  ago  

Wenn ich das richtig sehe basiert das Thema auf einer Aktion von Hr Eichel, ist ca Jahre her und hatte zum Ziel möglichst alle Steuerschlupflöcher für Deutsche zu schliessen. Hierbei fallen auch Grenzgänger ins Visier. Dabei sollte man beachten das D praktisch von Länder umgeben ist die für Arbeitnehmer besser sind als D. Einmal rund: Niederlande, Luxemburg, Schweiz, Österreich, Dänemark - alle viel besser. In Belgien, Frankreich, Polen und der Teschechien gibt es zumindest teilweise Optionen.

Wie es ablaufen soll.

Alle AG in Lu müssen ein System einführen um diese Arbeitszeit zu erfassen und zu deklarieren als Steuerfreie Arbeitszeit in LU. Hier muss Lu etwas machen das letztendlich auf einem Vertrag basiert der nur ca 4 Jahre alt ist. Dabei macht der Vertrag eigentlich nichts neues, er stellt nur klar wie der alte Vertrag von 54 umgesetzt werden soll.

Dh, auf der Lohnsteuerabrechnung wird es ausgewiesen, wer dann in D die Steuer nicht macht der tut das mit Vorsatz. Was das bedeutet wenn man mal erwischt wird sollte jedem klar sein. Das Finanzamt darf 10 Jahre rückwirkend ermitteln, dabei muss das Finanzamt in Lu im Rahmen der Verträge helfen. Jeder Euro Steuer der nicht gezahlt wurde muss nachgezahlt werden, die Strafe ist dann nochmals die Steuerschuld.

Und für diejenigen die beruflich oft in D unterwegs sind sei noch folgendes gesagt. In Lu gilt als erste Regel die 183 Tage Anwesenheit um überhaupt hier steuerpflichtig zu sein.

Daher wie folgt: 52 Samstage, 52 Sonntage, 28 Urlaubstage, 10 Feiertage mal von dem 365 runter rechnen. Bleiben 43 Tage. Die müssen für evtl Krankenscheine und Arbeitstage in D reichen. Wenn diese Grenze überschritten wird ist man nicht länger in Lu steuerpflichtig, bekommt alle in Lu gezahlten Steuern zurück und darf das vollständige Jahreseinkommen in D versteuern.

Das man dabei den noch evtl existierenden Kindergeldbonus verliert kommt nur oben drauf, aber ich denke wer diesen Gang machen bei dem ist der Bonus das kleiner Übel.

Und dann noch ein Hinweis an alle im Erziehungsurlaub - bei euch ist die 183 Tage Regelung garaniert futsch, und da wir ja in D ausreichend Formulare ausgefüllt haben ist der Weg nicht lang bis demnächst die Briefe kommen.


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Dreamwave02
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14 Jahren  ago  

Ich hatte die Frage ja schon mal vor ein paar Monaten gestellt; mittlerweile weiss ich auch von Bekannten, die auch wie ich in Luxemburg arbeiten, dass deren Arbeitgeber (und diese Firmen haben auch Sitze in Deutschland), vom Finanzamt Trier kontaktiert wurden und um Stellungnahme gebeten wurden, wieviele Arbeitnehmer ihren Wohnsitz in Deutschland haben und die Spesenabrechnungen fuer diese Arbeitnehmer herauszuruecken.

Ich kenne nicht den genauen Wortlaut; und es ist mal dahingestellt, dass jede Fahrt nach Deutschland auch per Spesenrechnung abgerechnet wird. Auch wenn es mich nicht betrifft, finde ich es krass, dass die Finanzbehoerde anscheinend doch ueber mich Unterlagen anfordern kann, die mit dem deutschen System praktisch nichts zu tun haben. Ich frage mich, wo faengt Datenschutz and und wo hoert er auf...

Und die letzte Frage ist: wer will denn diesen ganzen Verwaltungsapparat bezahlen?


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14 Jahren  ago  

Auf die Frage wie es denn Umgesetzt werden soll und wer das alles Prüfen soll. Alle Grenzgänger die einer Steuerpflicht in D unterliegen müssen diese Steuer über Elster-Online auf Monatsbasis einstellen. Die Steuerschuld bucht das Finanzamt automatisch vom Konto ab. Personal fällt beim Finanzamt zunächst nicht an. Jetzt fragen sich die ersten „warum muss ich Elster-Online machen“? Das muss man natürlich nicht, allerdings muss man dann zu einem Steuerberater. Das System ist analog der Selbständigen in D ausgelegt. Grenzgänger werden sicherlich auch nicht stärker geprüft als ein Kleingewerbe, Richtlinie 10 Jahre. Wie stellt das Finanzamt seine Suchfilter ein: - Grenzgänger können bereits nach ihrer Tätigkeit klassifiziert werde. So sind zB Beschäftigte an Tankstelle, Supermärkten, sozialen Einrichtungen uä keine Personen die sich in D beruflich aufhalten. Der Fokus geht Richtung Industrie mit Aussendienst, Handwerker, Finanzsektor usw. - Zweiter Filter bildet die Steuernummer und der Name des Arbeitgeber von Lu. Hier kann abgefragt werden ob es weitere Deutsche gibt die da arbeiten und in welchem Rahmen Steuern abgeführt werden. Ist das plausibel, dann ist die Recherche abgeschlossen. Wenn nein wird online beim Finanzamt in Lu Amtshilfe angefragt. Das Finanzamt in Lu schreibt den Arbeitgeber an der Auskunft geben muss. Die Antwort wird vom Finazamt Lu an das Finanzamt D geschickt. Der komplette Datenaustausch funktioniert bereits auf Gewerbeebene und wird lediglich auf die Grenzgänger aufgedehnt.


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14 Jahren  ago  

ich bin trotzdem der meinung, dass das dt. FA sich weder für meinen arbeitplatz noch für mein dort erzieltes einkommen zu interessieren hat, wenn in D ohnehin keine steuern fällig werden (z.bsp. einkommenssteuer... also wozu das ganze ?