Ich stehe vor meiner Scheidung und vor dem Problem, meine luxemburgischen Rentenanwartschaften mit meiner Frau auszugleichen (mangels automatischem Ausgleich). Hat damit jemand Erfahrung, vielleicht schon mal selbst erlebt und kann mir einige Tipps geben ? Vielen Dank!
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SP95 steigt (geringfügig)
Hallo Manni, mit dem gleichen Problem war ich vor einiger Zeit auch konfrontiert. Wie mir mein Rechtsanwalt die Sache erklärt hat, gibts 2 Möglichkeiten: 1. Es wird ein Gutachten zur Ermittlung der luxemburgischen Anwartschaften in Auftrag gegeben (Kosten ca. 500 Euro), aufgrund dessen dann ein Ausgleich vorgenommen wird. 2. besteht die Möglichkeit, jetzt auf den Ausgleich zu verzichten (Deine Frau müsste dann damit einverstanden sein) und ihn - sobald Ihr beide Rentenempfänger seid, durchzuführen. Ich hab mich damals für Punkt 2 entschieden.
Hallo Manny, Hallo Eddy, Hallo an Alle,
ich habe da mal noch die eine oder andere Frage dazu:
1. Möglichkeit 2 besteht doch nur, wenn die "Gegenseite" damit einverstanden ist, was bei mir nicht der Fall sein dürfte :devil:. Im Gegenteil. Er wird versuchen, die Sache so lange wie möglich in die Länge zu ziehen, weil er die paar Monate Rentenausgleich sicherlich noch mitnehmen möchte. :angry:
2. Bei Möglichkeit 1: Von welchem Zeitraum reden wir denn ? Ein paar Wochen, ein paar Monate, ein paar Jahre ? Mir geht es darum, so schnell wie möglich geschieden zu werden und wenn ich meinen Anwalt recht verstanden habe, wird bei Scheidung der Versorgungsausgleich normalerweise mitgeregelt. Wenn allerdings abzusehen ist, dass der Rentenausgleich über Gebühr lange dauert, dann kann eine Abtrennung der Verfahren beantragt werden. Dazu ist es aber notwendig, zu wissen, über welchen Zeitraum wir reden ...:sad:
3. Gibt es eine Möglichkeit, das Verfahren zu beschleunigen ? Z.B. durch Erbringung eines Gutachtens ? Ich meine, wenn ich es eh schon selber zahlen muss ...:cry:, dann müsste ich doch auch eine Einflussmöglichkeit haben ...:neutral:
Könnt ihr bitte mal schildern, wie das bei euch ausgegangen ist ? Und gibt es vielleicht noch mehr Menschen, die damit schonmal zu tun hatten und noch den einen oder andere Tip hätten ?
Danke schonmal vorab
NM
Hallo NM,
soviel ich weiss, wird der Rentenausgleich nur vom Tag der Hochzeit bis zum Tag der Trennung berechnet und nicht bis zum Tag der Scheidung. d.h. sobald Dein Expartner ausgezogen ist, kann er das rauszögern solange sie will. Die Berechnung findet nur bis zum Tag der Trennung statt. Kannst Dich ja mal schlau machen, aber soviel ich weiss, ist das so.
LG Dirk
Also meine scheidung hat über drei jahre gedauert, und es gibt mehrere möglichkeiten, es gibt da zum beispiel so einen blöden paragraphen, wo die frau auch auf auszahlung des rentenausgleiches aus luxemburg bestehen kann, ist eben alles relative, aber an dem ausgleich kommste nicht vorbei egal in welcher form, und ein gutachten wird automatisch vom gericht beauftragt, was eine grosse rolle spielt ist , wie lange man leiert war, und was auf beiden seiten an rente angesammelt wurde, spezifisch in luxemburg, weil der deutsche rentenausgleich wird automatisch ausgerechnet, da hat man null einfluss. alles nicht so einfach, ich hab einen ganzen ordner voll gesammelt.