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Forum / Steuern und Finanzen

Ausfüllen von Anlage N-AUS  

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PFLUX
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12 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

da ich mich jetzt schon durch diverse Netzbeiträge geklickt habe und immer nur auf widersprüchliche Antworten und Hinweise gestoßen bin, versuche ich es jetzt noch einmal hier.

Ich bringe mal ein Beispiel an dem sich meine Fragen verdeutlichen lassen. Ehemann und Ehefrau verheiratet. Ehefrau arbeitet 2012 zu 100% in Deutschland. Ehemann arbeitet Januar-Juli 2012 zu 100% in Deutschland, August bis Dezember 2012 zu 100% in Luxembourg (Arbeitsstelle zu lux. Arbeitgeber gewechselt. Zur Einfachheit gerade Zahlen: Bruttolohn Ehemann Januar bis Juli 25000 Euro in Deutschland Bruttolohn Ehemann August bis Dezember 20000 Euro in Luxembourg

Es existiert eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung aus Deutschland und eine aus Lux. Zuerst füttere ich Anlage N mit den Angaben der deutschen Bescheinigung. Dann muss ich ja dort in Zeile 21 den steuerfreien Arbeitslohn nach DBA eintragen. Für mich stellt sich jetzt die erste Frage. Ist dort der komplette Bruttolohn aus Luxembourg einzutragen, also Zeile 6 der elektronischen luxembourgischen Bescheinigung oder nehme ich den Bruttolohn abzüglich Kilometerpauschale und sonst. sozialen Abzügen. Das wäre ja dann Zeile 24 (Rémuneration servant de base à la rettende)? Hierzu habe ich im Netz sowie in der Literatur verschiedene Angaben gefunden (einmal volles Brutto und einmal abs. Sozialparameter). OK. Rechnen wir für das Beispiel mal mit dem vollen Brutto weiter. Weiter zur Anlage N-AUS. Dort trage ich ja normal meinen Namen sowie Angaben zum Staat und Arbeitgeber ein. Kreuzchen bei DBA in Zeile 5. Ausgeübte Tätigkeit beschreiben etc. Bei den Feldern 23-28 weiß ich nicht was ich angeben soll. Eine normale nichtselbsständige Anstellung ist dort nicht aufgeführt. Zeile 31-34 weiß ich auch nicht, was dort hin soll (Angaben zum aufnehmenden Unternehmen). Nun kommt aber der interessante Teil: In Feld 35 gebe ich den Bruttolohn aus Deutschland ein, hier 25000€ Wo trage ich jetzt den lux. Bruttolohn ein? In Feld 36 oder 37? Bei Feld 37 sollte man ja den steuerfreien Bruttolohn nach Ziffer 16 der deutschen elektronischen Lohnsteuerbescheinigung eintragen. Da steht bei mir aber nix drin. Ich würde deshalb das Feld 36 verwenden. Als Zwischensumme ergibt sich dann in Zeile 38: 25000+20000=45000. Dieser Wert wird auch nochmals in Zeile 41 übertragen (Summe in- und ausländischer Arbeitslohn). In Zeile 42 trage ich jetzt den direkt im Inland zuzuordnenden Bruttolohn ein, also 25000 Euro Der verbleibende Arbeitslohn in Zeile 45 wäre dann 20000 Euro. Zur Ermittlung des steuerfreien Arbeitslohnes in Zeile 46-48 ist ja keine Aufteilung notwendig, da ja von August bis Dezember zu 100% (also an allen Tagen) in Lux. gearbeitet wurde. Die Gesamtsumme des steuerfrei zu stellenden ausländischen Arbeitslohnes in Zeile 52 wäre dementsprechend 20000 Euro. Zu dieser Aufteilung habe ich im Netz jetzt eine widersprüchliche Stelle gefunden ( http://www.datev.de/dnlexos/mobile/document.aspx?consumer=webApp&document=1080283). Dort gibt es ein Beispiel 1, bei dem eine Aufteilung von 220 Tagen und 110 Tagen erfolgt, was zu Folge hat, dass sich der steuerfreie ausländische Anteil erhöht (also mehr als man dort eigentlich verdient hat). Dies ist für mich etwas verwirrend. Gilt diese Aufteilung nur, wenn man zur gleichen Zeit parallel mal im Ausland und mal in Deutschland gearbeitet hat?

Ein langer Text und viele Fragen. Ich hoffe, es kann mir jemand helfen. Schon mal besten Dank im Voraus.

Gruß PFLUX


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CaptainHook
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12 Jahren  ago  

Kann dir sagen, dass immer mit vollem Brutto gerechnet werden muss.


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Master Pro
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6 Monaten  ago  

@PFLUX Ein Großteil deiner Fragen stellen sich bei mir aktuell auch. Vermutlich hast du nach all den Jahren Antworten bekommen. Ich wäre dir sehr dankbar, wenn du zu deinem aktuellen Kenntnisstand berichtest.


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Saar74
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6 Monaten  ago  

Die Anlage N ist rein für deutsches Einkommen und alles was Lux ist, gehört in Anlage N-AUS.

Eine Aufteilung wie bei Dir beschrieben findet dann statt, wenn du z.B. mehr als 34 Tage Home Office machst, Dann geht das Besteuerungsrecht dieser Tage von Lux nach D.