Hallo, kann mir jemand sagen, ob es einen Maximalbetrag gilt bis zum Aufwendungen aus einer berufsbegleitenden Werierbildung als Sonderausgaben in der Veranlagung zur Einkommenssteuer geltend gemacht werden kann? Für jeden informativen Beitrag bedanke ich mich recht herzlich im Vorhinein Pius
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
Hallo, Du solltest diese Beträge als Werbungskosten geltend machen, da gibt es meines Wissens keinen Höchstbetrag, muss alllerdings belegt werden bei allen Beträgen über dem PauschBetrag von EUR 540,-. Bei Sonderausgaben gibte es zumutbare Beträge abhängig von Gehalt, Steuerklasse und Kinder. Gruss
Kleiner Tipp für künftige Weiterbildungsmaßnahmen:
(jeder der in RLP wohnhaft ist und in einem Arbeitsverhältnis steht - auch bei einem Arbeitgeber in Luxemburg), der kann den Qualischeck vor Beginn der Maßnahme beantragen!
Wichtig ist: Kostenvoranschlag vom Weiterbildungsträger einholen, Antrag vom Qualischeck ausfüllen, Personalausweis kopieren und ab zur Post damit.
Wartezeit ca. 6-8 Wochen, erst dann darf man sich offiziell beim Weiterbildungsträger anmelden gehen.
Am Ende der Maßnahme bekommt man die hälfte des bezahlten Betrages,jedoch max. nur 500,-- € zurück.
Man sollte diesen EU-Zuschuss nutzen! Viel Glück !!!