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Forum / Steuern und Finanzen

Aufstockungsunterhalt an Expartner in D in der lux Steuererklärung  

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butzel1
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8 Jahren  ago  

Hallo! Ich(Grenzgängerin) kann ja, den an meinen Expartner (arbeitet in D) gezahlten Aufstockungsunterhalt in der lux Steuererklärung als Sonderausgabe angeben. Was hätte dies aber für Folgen? Schreibt das lux Finanzamt ihn dann an? Muss er den Betrag dann in Lux versteuern? Oder informieren die das Finanzamt in D, wo er ja seine Einkünfte bezieht, und er muss dann dort versteuern? (wobei dies ja in D eigentlich nur bei Einwilligung seinerseits möglich ist)

Gibt es hier Erfahrungen dazu? Wie handhabt ihr das? Ich würde gerne Stress vermeiden und würde im schlechtesten Fall auf das Eintragen als Sonderausgabe in der Steuererklärung verzichten, obwohl es sich um einen größeren Betrag dreht...


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Ketti
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8 Jahren  ago  

Hallo, Wir setzen seit Jahren den Unterhalt an die Ex ab. Sie unterschreibt jedes Jahr wieviel sie bekommen hat. Bis jetzt ist das noch nie von Luxembourg oder Deutschland kontrolliert worden. Das Geld ist ja in Luxembourg schon versteuert . Sie gibt es in Deutschland allerdings nicht an....


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HolyShit
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8 Jahren  ago  

Also wenn du es absetzt, dann ist das Geld ja gerade nicht mehr versteuert, denn dann erhältst du die Steuern ja zurück. Ich denke/hoffe, dass Lux sich nicht dafür interessiert, solange der Betrag <11.450 p.a. ist, dann wäre das ja für die lux. Steuerbehörde nur Aufwand ohne Steuerertrag. Und ob der Unterhaltsempfänger weitere Einkünfte in Lux hat, sehen sie ja in ihren Systemen. Verlassen kann man sich natürlich nicht darauf. Ich warte da auch noch auf die Erfahrungen "am eigenen Leib".


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butzel1
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8 Jahren  ago  

Danke für eure Einschätzung! Da ich den Unterhalt in einer Summe gezahlt habe, sind es mehr als 11450€

Würde er dann angeschrieben vom lux. Finanzamt und müsste dann damit rechnen das sein deutsches Gehalt auch hier mit draufgeschlagen wird? (Progressionsvorbehalt) Oder verhält es sich wie in D, dass er verweigern kann dies zu akzeptieren und es mir dann halt eben nicht steuermindern angerechnet wird?


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butzel1
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8 Jahren  ago  

Die vom nicht gebietsansässigen geschiedenen Ehepartner jährlich erhaltenen Unterhaltsleistungen sind grundsätzlich in seinem Wohnsitzland steuerpflichtig.

Das steht so auf guichet.lu Also müsste er den Unterhalt ja in D versteuern!


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HolyShit
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8 Jahren  ago  

Also auf Guichet wird man auch nicht so recht schlau zwischen gebietsansässig und nicht gebietsansässig 🙁 Also, Unterhaltsschuldner ist GG in Lux und in D ansässig, Unterhaltsempfänger ist KEIN GG und in D ansässig. Muss also der Empfänger in D versteuern ? Und woher weiss Lux ob er das tut ? Oder bekommt der Schuldner die Steuererleichterung unabhängig, ob der Empfänger nun in D versteuert oder nicht ? Wir beleuchten mal den Fall mit Scheidung nach dem 31.12.1997. Wer weiß genaues oder hat Erfahrungen am eigenen Leib ?


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butzel1
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8 Jahren  ago  

Ich habe einfach mal beim Steuerbüro nachgehakt und folgende Antwort erhalten:

Sie Können die Unterhaltszahlungen unter Sonderausgaben geltend machen. Sie müssen die Belege hinzufügen.. der Unterhalt ist nicht in Luxemburg steuerpflichtig gemäss dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Luxemburg und der BRD. Ihr ExMann muss daher nicht zustimmen. Er müsste den von Ihnen erhaltenen Unterhalt allerdings in Deutschland versteuern. Ob er das tut liegt ausserhalb unseres Kompetenzbereiches. Bei grösseren Beträgen können wir allerdings die deutschen Behörden in Kenntnis setzen.


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HolyShit
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8 Jahren  ago  

Da sage ich danke, butzel1, für die Information.


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butzel1
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8 Jahren  ago  

Bitte, gerne HolyShit


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Gregorymix
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8 Jahren  ago  

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