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Forum / Steuern und Finanzen

Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung in LUX  

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VWL
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16 Jahren  ago  

Hallo Forum,

durch die Heirat von zwei in Lux. beschäftigten deutschen Bürgern sind diese ja verpflichtet in Lux eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Diese wird in der Regel wohl in einer Nachzahlung resultieren. Nun meine Frage, wird das Ehepaar durch die Administration zur Abgabe der Erklärung aufgefordert und fällt eine Strafe (Verspätungszuschlag) an wenn man die Erkärung erst aufgrund dieser Aufforderung abgibt?

Vielen Dank für eure Hilfe

VWL


Anonymous
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16 Jahren  ago  

Bei Heirat oder Übersteigen der Einkommensgrenze von ca. 60 TEuro im Jahr kommt das Finanzamt automatisch mit der Aufforderung zur Steuererklärung ein einen zu. Ob dabei mit Nachzahlungen zu rechnen ist, kommt immer auf die persönliche Situation an. Wenn z.B. nur einer arbeitet, kommt normalerweise eine Steuerrückzahlung in Betracht. ABER: wenn beide arbeiten, bekommen beide automatische die Steuerklasse 2 mit geringen Steuersätzen. Am Jahresende wird dann jedoch das Einkommen zusammengelegt und einer höheren Steuer unterlegt. Das führt bei Ehepaaren in den meisten Fällen zu einer Nachforderung. Wiederum in den meisten Fällen wird dann vom Finanzamt eine Steuervorauszahlung angesetzt, damit in den nachfolgenden Jahren die Steuerforderung nicht so hoch ausfällt. Leider kann das Finanzamt in Luxembourg die nicht gezahlten Steuern der letzten 10 Jahre nachfordern. Aus diesem Grunde halte ich es für keine gute Idee, mit der Abgabe so lange zu warten, bis das Finanzamt um die Ecke kommt, da die Nachforderung auch meistens in kürzester Zeit zu erstatten ist und damit ein grösseres Loch in jede Haushaltskasse gerissen wird.


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VWL
183 Messages

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16 Jahren  ago  

Das spiegelt ja das wieder was ich oben schrieb. In diesem konkreten Fall arbeiten beide in Lux und haben 2007 geheiratet. Die Erklärung 2007 ist fertig und die Nachzahlung ist ausgerechnet, jedoch liegt das Geld doch besser auf einem Festgeldkonto bis die Administration sich meldet als das die Erklärung jetzt abgegeben wird und die Nachzahlung bezahlt werden muss. Die Frage ist ob bei einer Aufforderung irgendwelche Steuerstrafen anfallen.

Hat hier jemand nähere Informationen?

VWL


Anonymous
Anonyme

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16 Jahren  ago  

Also von Steuerstrafen weiss ich nichts. Gehört habe ich aber, dass die Nachforderungen sehr happig ausfallen können und auch innerhalb 6 Wochenfrist beglichen werden müssen. Ansonsten kann man ja wohl kaum dafür haftbar gemacht werden, dass das luxembourgische Steuerrecht keine Steuerklassen für Verheiratete vorsieht (wie 4 und 4 bzw. 5 und 3 in Deutschland).


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Luxi1
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16 Jahren  ago  

Hätte mal grade eine Frage dazu, dass die Steuererklärung "in der Regel zu einer Nachzahlung führt".

Der Ehepartner mit dem geringeren Einkommen bekommt doch eine Steuerkarte mit 12% Pauschal-Steuersatz? Dann dürften Nachzahlungen doch nur bei hohen Einkommen anstehen? Habe mal im Gehaltsrechner ausprobiert, dass 12% Steuern bei ca. 3300 Brutto anfallen (Details wie zu versteuerndes Einkommen mal außer Acht gelassen), das heißt bei niedrigerem Brutto des Ehepartners kann doch auch nichts nachgefordert werden bzw. müsste doch sogar erstattet werden?!?


Anonymous
Anonyme

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16 Jahren  ago  

Beide Partner erhalten Steuerklasse 2 (verheiratet). Das wäre genauso, wenn in Deutschland beide Partner Steuerklasse 3 bekommen. Dies führt natürlich dazu, dass am Ende des Jahres beide Einkommen zusammen eigentlich hätten höher versteuert werden müssen - daher resultiert auch die Nachzahlung.


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Luxi1
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16 Jahren  ago  

Gibt es denn Werte, um die Steuernachzahlung schätzen zu können?

zB fängt die Besteuerung für einen Ledigen ja erst bei ca. 10T zu versteuerndem EK an, für einen Verheirateten bei ca. 20T. Welcher Betrag gilt denn für ein verheiratetes Paar?

Oder gibt es Freibeträge, die zunächst doppelt angesetzt werden und bei der Steuererklärung nur noch einfach?