Hallo Forum,
durch die Heirat von zwei in Lux. beschäftigten deutschen Bürgern sind diese ja verpflichtet in Lux eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Diese wird in der Regel wohl in einer Nachzahlung resultieren. Nun meine Frage, wird das Ehepaar durch die Administration zur Abgabe der Erklärung aufgefordert und fällt eine Strafe (Verspätungszuschlag) an wenn man die Erkärung erst aufgrund dieser Aufforderung abgibt?
Vielen Dank für eure Hilfe
VWL