Hallo und guten Tag! Ganz brav habe ich unserem Steuerberater die Unterlagen zukommen lassen. Heute teilt er mir schriftlich mit dass er keine Ahnung hat, ich soll mir einen Steuerberater in Lux suchen. Jo...is klar. Aber satt kassieren. Grrrr Nun bin ich nach langem lesen hier....völlig durcheinander. Vl kann mir einer Rat geben. Situation ist folgende: ich habe eine 50% Stelle in Lux als Krankenschwester mit der ich 100% meiner Einkünfte erziele. Mein Mann ist selbstständig in einem kleinen Einzelunternehmen in D. In D wird das Selbstständigengehalt quasi berechnet mit den Privatentnahmen aus dem Betrieb. Das ist weniger als 13.000€ pro Jahr. Aber wie ist die Bemessensgrundlage dafür in Luxembourg? Desweiteren lebt zzt noch im Haushalt meine schwerbehindert, vollberentete Tochter( 27, ca 950€ Rente). Zzt habe ich Steuerklasse 2 und bin am Ende meines Lateines. 🙁 . Wer weiss Rat? Danke schon mal fürs lesen!
Moin, klasse Steuerberater, der hat dann wohl in den Vorjahren auch schon Mist gebaut was L betrifft vermute ich mal. Als Tipp, hier ist alles recht verständlich beschrieben wie ich finde: http://www.ogbl.lu/wp-content/uploads/2017/10/08122_BrochReformFiscLux_2017_DE.pdf[/url] Ausserdem hier eine gute Anleitung, wie man das Online-Verfahren abwickelt bzw. was da wo eingetragen werden kann: http://www.ludwig-maldener.com/news/[/url] ,dann bei "DATUM 10.10.2017 ALS VERHEIRATETER GRENZGÄNGER FÜR DIE EHEGATTENVERANLAGUNG IN LUXEMBURG OPTIEREN" auf mehr klicken, dann auf "LEITFADEN" klicken.
Damit solltest du schon das meiste verstehen und kannst hier gezielt fragen. Chucky
Auf dem Schreiben vom Finanzamt wird uns bei Option 1 ein Steuersatz von ca. 13% vorgeschlagen. Dieser liegt unter dem, den mir die Simulation ausspuckt (dort ca. 18%). Leider weiß ich nicht, ob ich dort alles korrekt eingegeben habe. 2016 habe ich 86k in L verdient, meine Frau 26k als Beamtin in D.
Was passiert denn jetzt, wenn ich trotzdem Option 1 wähle? Dann bekomme ich im Jahr 2018 ja netto zu viel, d. h. ich muss das dann nach der Steuererklärung für das Jahr 2017 zurück zahlen, oder?
Das ist ja eigentlich kein Problem, sondern eher ein zinsloses Darlehen!
bekomme ich dann auf der Lohnsteuerkarte für 2019 den realen Steuersatz eingetragen, der sich aus der Steuererklärung 2017 berechnet?
@ Eddie: du machst die Erklärung für 2017 ja nicht, sondern erst für 2018. Aufgrund des deutlich höheren Arbeitsaufkommen in 2019 wird sich die Bearbeitung vermutlich noch mehr hin ziehen als bisher und erst danach könnte frühestens deine Karte angepasst werden. Ansonsten gebe ich dir recht mit dem zinslosen Darlehen. Das einzige Hindernis sehe ich in folgender Formulierung im Schreiben: "Unter der Bedingung, dass , Ihres Erachtens nach, dieser Steuersatz Ihrer persönlichen Situation entspricht." Streng genommen lügst du also mit Wahl der Option 1
Vielleicht auch bedenken: ich könnte mir vorstellen, dass du auf Basis des Steuerbescheides für 2018 (kommt vermutlich Anfang 2021) nicht nur zur Nachzahlung für 2018 sondern auch zur Vorrauszahlung für 19, 20 unf 21 aufgefordert wirst. Das ist dann schon ein dicker Batzen.
Guten Tag, ich habe versucht mich hier durch zu lesen und eine Antwort auf meine persönliche Situation zu finden, wurde leider nicht so richtig schlau, vielleicht kann mir jemand helfen. Ich arbeite Teilzeit in Lux, mein Mann hat sein Einkommen( sonst keine Einkünfte durch Miete ect.) in Deutschland.Ich verdiene also weniger als die 90 % vom Welteinkommen.Bisher hatte ich Steuerklasse 1a.Verstehe ich das jetzt richtig das ich in die Steuerklasse 1 komme .Muss ich auf das Schreiben antworten,ich habe kein Problem das Gehalt meins Mannes offenzulegen,ich möchte dann gerne wissen, was es mir nutzt.Ich würde mich freuen, wenn mir jemand helfen kann .Vielen Dank
@NorisChuck In der Tat - das ist ein klasse Steuerberater, der dazu steht und es zugeben kann, dass er von Luxemburg keine Ahnung hat, statt irgendwas rumzupfuschen!
@Threadersteller Steuerbescheid mit Zusammenveranlagung aus Deutschland nehmen und zu einemechten luxemburger Fiduciaire gehen, viele können gut helfen. oder Grant-Thornton und Partner Luxemburg konsultieren, sind riesig und absolute Fachleute, aber richtig teuer oder StB Dr. Beyer und Brückner aus Trier anrufen, die arbeiten mit einem Luxemburger zusammen und vermitteln den Kontakt bestimmt gerne weiter oder Lohnsteuerhilfe Wittlich kontaktieren, die kennen sich angeblich auch aus