Hallo,
haette mal eine Frage bzgl absetzbarer Beiträge zur Altersvorsorge bzw Lebensversicherungen. Man kann bei entsprechenden Versicherungen jeweils bis zu 1500 Euro jaehrlich absetzen und somit bis zu 40% der Versicherungsbeitrage wieder ueber die Steuererklaerung heraus bekommen. Das hoert sich ja zuerst einmal super an. Allerdings muesste man, wenn ich das richtig verstehen, um 40% erstattet zu bekommen ja auch mit dem Hoechststeuersatz sein Einkommen versteuern. Wie verhaelt sich das generell bei einer lux Steuererklaerung bei verheirateten, bei denen der Ehepartner in D arbeitet? Muss hier, falls eine Steuererklaerung in Lux gemacht werden moechte, generell immer das Einkommen des Partners in D angegeben werden und es kommt zu einem Progressionsvorbehalt? Oder ist das nur der Fall, falls auch Freibetraege des Partners in Lux geltend gemacht werden wollen? Falls der Progressionsbehalt immer zum Zuge kommt, wenn man eine Steuererklaerung in Lux abgeben moechte, sind solche Versicherungen ja wenig interessant. Sehe ich das soweit richtig oder hat sich irgendwo ein Denkfehler eingeschlichen?
Danke Lambe