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Forum / Steuern und Finanzen

Artikel 111 und 111bis als verheirateter Grenzgaenger  

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Lambe
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12 Jahren  ago  

Hallo,

haette mal eine Frage bzgl absetzbarer Beiträge zur Altersvorsorge bzw Lebensversicherungen. Man kann bei entsprechenden Versicherungen jeweils bis zu 1500 Euro jaehrlich absetzen und somit bis zu 40% der Versicherungsbeitrage wieder ueber die Steuererklaerung heraus bekommen. Das hoert sich ja zuerst einmal super an. Allerdings muesste man, wenn ich das richtig verstehen, um 40% erstattet zu bekommen ja auch mit dem Hoechststeuersatz sein Einkommen versteuern. Wie verhaelt sich das generell bei einer lux Steuererklaerung bei verheirateten, bei denen der Ehepartner in D arbeitet? Muss hier, falls eine Steuererklaerung in Lux gemacht werden moechte, generell immer das Einkommen des Partners in D angegeben werden und es kommt zu einem Progressionsvorbehalt? Oder ist das nur der Fall, falls auch Freibetraege des Partners in Lux geltend gemacht werden wollen? Falls der Progressionsbehalt immer zum Zuge kommt, wenn man eine Steuererklaerung in Lux abgeben moechte, sind solche Versicherungen ja wenig interessant. Sehe ich das soweit richtig oder hat sich irgendwo ein Denkfehler eingeschlichen?

Danke Lambe


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nickonly
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12 Jahren  ago  

Hallo.

Das Einkommen des Partner muss angegeben werden und steigert in diesem Fall die Progression. Also richtig gesehen und kein Denkfehler. 😉

Gruß


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CaptainHook
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12 Jahren  ago  

Tatsächlich muss man das Einkommen des Ehepartners gar nicht angeben, wenn man keine Steuererklärung macht. Wo auch? Und da die Pflicht zur Steuererklärung erst ab einem Einkommen von 100.000,- Euro zwingend ist (gibt noch andere Kriterien, aber das ist für die meisten das entscheidende), kann man das deutsche Einkommen für den Progressionsvorbehalt unter den Tisch fallen lassen. Und dies obwohl man sich steuerlich durch die Steuerklasse 2 in Lux. bereits steuerlich günstiger stellt. Damit stellt sich ein Grenzgänger, dessen Partner in D arbeitet, steuerlich um einiges besser als ein Ehepaar, welches in Lux arbeitet, denn diese beide in Lux. beschäftigten Ehepartner müssen eine Steuererklärung machen und logischerweise alle Einkommen angeben!? :shocked:


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wieni
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12 Jahren  ago  

mal ne andere Frage: Hat es eigentlich irgenjemand schon mal geschafft seine private Rentenversicherung, Versicherer in DE, in der Luxemburger Steuerklärung geltend zu machen? Unter Art 111bis LIR (oder so)? Welche Bedingungen muss denn diese private Rentenversicherung erfüllen?

Bei uns: Laufzeit bis 2042 (> 10 Jahre), Vertragsnehmer bei Auslauf 65 Jahre alt, am Ende kann gewählt werden zwischen einmaliger Kapitalauszahlung oder lebenslanger Rente

Gruss


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nickonly
86 Messages

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12 Jahren  ago  

Auch dazu gibt es einen Guichet-Artikel: http://www.guichet.public.lu/de/citoyens/impots-taxes/pension-rente/depenses-deductibles/contrat-prevoyance/index.html

Was allerdings mit "..die Anlageprodukte und -politik erfüllen besondere Bedingungen." gemeint ist, weiß ich auch nicht. 😉

In obigem Fall lese ich allerdings heraus, dass komplett frei zwischen Einmalzahlung und lebenslanger Rente gewählt werden kann. Damit hat sich Art. 111bis wahrscheinlich schon erledigt. Eventuell wäre es möglich, dass du die Versicherung bittest eine Klausel aufzunehmen, die es dir untersagt, mehr als 50% sofort auszahlen zu lassen. Ob dies genügen würde, weiß ich leider nicht.


Anonymous
Anonyme

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12 Jahren  ago  

Habe die "gleiche Art von Vertrag": Wurde mir ersatzlos gestrichen. Auf Nachfrage: "Können Sie bei den anderen Versicherungen absetzen".... die waren aber auch schon über dem max-Betrag. Nur die Verträge, die mit den Bedingungen des 111bis LIR abgeschlossen wurden (und dies auch darin vermerkt ist), können geltend gemacht werden.

Ärgerlich, weil so viel unterscheiden sich die Bedingungen nicht und in meinem Fall das sind richtig viele "Kohlen"....... Heutzutage würde ich 111bis LIR abschließen anstatt bei einem deutschen Versicherer... Gruß


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neuhier2011
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12 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

Das einfachste wÄRE, sich von einem VErsicherungsmakler in Luxemburg beraten zu lassen...

lg


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wieni
225 Messages

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12 Jahren  ago  

Moin, ich dachte ich belebe diesen Thread nochmal wieder. Mir wurde gesagt, dass man angeblich nach der Steuerreform Lebens- Rentenversicherungen leichter absetzen kann? Hab mir eben mal die Brochure der OGBL reingezogen, da stand leieder nicht wirklich was dazu drin. Bei mir besteht nach wie vor das Problem, dass meine Renten- Lebensversicherungen nicht von Lux anerkannt werden - sieh oben: Laufzeit bis 2042 (> 10 Jahre), Vertragsnehmer bei Auslauf 65 Jahre alt, am Ende kann gewählt werden zwischen einmaliger Kapitalauszahlung oder lebenslanger Rente.

Frage an die Fachleute hier - hat sich da irgendwas geändert? Oder muss dieser Art 111b immer noch explizit genannt werden im Versicherungsvertrag? Was ja in einem ausländischen Vertrag wohl eher nicht der Fall sein wird. Könnte man sich da nen Wisch von seiner Versicherung besorgen, die z.B. bestätigt, dass die Versicherung den Bedingungen von Artikel 111b entspricht?

Gruss