Hallo in die Runde.
Single, Steuerklasse 1, wohnhaft DE
Kann ich eine Altersvorsorge nach den Richtlinien Art 111LIR auch abschliessen und den Freibetrag von 3.200 EUR steuerlich nutzen, ohne in Lux eine Steuererklärung zu machen?
Nein - oder?
Somit zwingend Steuererklärung in Lux erforderlich - korrekt?