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Forum / Steuern und Finanzen

Arbeitslosengeld vs. Eigenkapital  

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sheriff
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16 Jahren  ago  

Ich weiß, dass hier gerade im Moment sehr viel über das Thema Arbeitslosengeld diskutiert wird. Allerdings bin ich noch nicht auf folgende Frage gestoßen: Kann jemandem in D der Anspruch auf Arbeitslosengeld aberkannt werden, sofern derjenige Eigenkapital in gewisser Höhe (?) in D zur Verfügung hat? Bin nicht vom Fach, aber könnte mir das schon vorstellen, so nach dem Motto: "Gib erst mal das aus, was du auf der hohen Kante hast und dann meld dich wieder bei uns (Arbeitsamt)"


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TRLux
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16 Jahren  ago  

Das gilt erst dann, wenn Du in den Bereich des ALG II (sprich "Hartz IV") kommst. Vorher, also während der Laufzeit des ALG I, ist es egal wieviel Eigenkapital Du hast. Die Begründung dafür ist ganz einfach: das ALG I stellt eine Versicherungsleistung dar (Du hast ja genau dafür während Deiner Tätigkeit als Arbeitsnehmer in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt), während das ALG II nach Ablauf der Vesicherungsleistung aus dem Steuersäckel gezahlt wird - und der Steuerzahler dann natürlich Anspruch darauf hat, dass auch nur derjenige es erhält, der es (im monetären Sinne) auch wirklich nötig hat. Einen bestimmten, anrechnungsfreien Betrag darfst Du allerdings auch im ALG II-Bereich noch haben. Dieser richtet sich nach Faktoren wie Alter, Familienstand usw. - ich denke, unser aller Freund google sollte über die genauen Freibeträge sicherlich Auskunft geben können 😉


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sheriff
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16 Jahren  ago  

Und wie lange erhält man als Grenzgänger ALG I? Gemäß offizieller Website aus D lautet es: "Die Zeit, in der Arbeitslosengeld gezahlt wird, hängt davon ab, wie lange in den letzten 7 Jahren bei der Bundesagentur für Arbeit Versicherungsbeiträge eingezahlt wurden." Da wir als Grenzgänger dort nichts einzahlen..... Ich gehe davon aus, dass es für uns 12 Monate sind (sofern man mind. 24 Monate in Lux gearbeitet hat), korrekt?


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TRLux
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16 Jahren  ago  

Die Zeit des Leistungsbezuges richtet sich nach der Zeit des Einzahlens. Die genaue Staffelung weiss ich nicht auswendig, aber ich glaube in Erinnerung zu haben, dass z.B. wer innerhalb der letzten "xy" (?) Monate mindestens 12 Monate eingezahlt hat, erhält ALG I für 6 Monate. wer innerhalb der letzten "xy" (?) Monate mindestens 24 Monate eingezahlt hat, erhält ALG I für 12 Monate.

Insofern: ja, Deine Vermutung ist korrekt!

WO Du in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast, ist dabei egal (also die Zeiten in Luxemburg werden angerechnet, als wären sie in Deutschland gewesen).