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Forum / Steuern und Finanzen

Arbeitslosengeld aus Luxemburg ab 2025  

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Donalda
Trier | Deutschland | 12 Messages

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2 Tagen  ago  

Hallo zusammen,

Trifft es zu,  dass ab ersten Januar 2025 die adem auch für Grenzgänger zuständig ist? Gilt das auch für Grenzgänger die schon dieses Jahr arbeitslos wurden?

 


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toaster790
57 Messages

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1 Tag  ago  

Hi,

Ich dachte das sollte ab 2026 der Fall sein oder nicht ? Wenn es nicht doch noch zu Verzögerungen kommt. Aber was genaues weiss ich da auch nicht wirklich.


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xireney
3 Messages

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1 Tag  ago  

Hi, also nein das ist nicht richtig, wenn du dich auf die Zahlung des Arbietslosengeldes beziehst?  weiss nicht woher die Info kommt, aber definitiv nicht. Die Zuständigkeit des Wohnsitzlandes für das Arbeitslosengeldes ist EU-Regelung. 

Eine Initiative dazu dass zum Arbeitsland zu ändern gab es, aber das wurde mehrheitlich abgelehnt, auch wenn hier in https://www.diegrenzgaenger.lu/arbeit/grenzgaenger-luxemburg-kommt-fuer-arbeitslosengeld-auf/ was anderes gesagt wurde.

Selbst wenn es eine Änderung gibt, hat Luxemburg lt. der bestehenden VertrÄge 6 Jahre Übergangsfrist bis das ALG aus Lux bezahlt werden müsste.

Unabhängig davon kann man sich als Grenzgänger bei der ADEM aber anmelden, vielleicht hilft es bei der Suche.

 

 

 


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info
3699 Messages

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21 Stunden  ago  

Die Übergangsfrist von 6 Jahren hat aber 2018 angefangen und läuft ja dann 2025 für Luxemburg ab.


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Runner23
Wittlich | Deutschland | 53 Messages

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13 Stunden  ago  

Das habe ich auch schon so gelesen, aber wie geht es dann weiter? In dem Fall müsste ab 2025 Luxemburg auch für die Grenzgänger aufgenommen, oder?


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toaster790
57 Messages

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10 Stunden  ago  

Heute Morgen gibt es eine interessante Nachricht hierzu

Ausgleichszahlungen: Luxemburg droht Millionenverlust durch Grenzgänger-Arbeitslosengeld - L'essentiel (lessentiel.lu)


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info
3699 Messages

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5 Stunden  ago  

Wer 2024 arbeitslos wurde hat leider nichts von der Änderung da seine Ansprüche über die aktuelle Regelung abgewickelt wurde. Vereinfacht gesagt, Luxemburg hat ja bezahlt und muss folglich nicht nochmals zahlen.


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Runner23
Wittlich | Deutschland | 53 Messages

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1 Stunde  ago  

Das eine ist die Ausgleichszahlung - das andere ist, ob man sich als deutscher Grenzgänger bei Arbeitslosigkeit sich an die ADEM wendet und dort auch seine Arbeitslosengeld bezieht analog zu einem Luxemburger.