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Forum / Steuern und Finanzen

Arbeitslos - Was passiert mit der Rente?  

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CaptainHook
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6 Jahren  ago  

Bin in 3 Monaten bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet, sollte Arbeitslosengeld erhalten und werde damit ab dann auch erstmals in die deutsche Rentenkasse einzahlen. Ich werde dennoch zusätzlich freiwillig Rentenbeiträge in die Luxemburger Pensionskasse entrichten, um dort einen weiter lückenlosen Rentenversicherungsverlauf aufrechtzuerhalten um dort dann mit 60 Jahren die Rente erhalten zu können.

Fragen:

1. Wenn ich in Deutschland unter 12 Monate arbeitslos bin, d.h. unter 12 Monate Beiträge in die deutsche Rentenkasse leiste, werden diese Monate als beitragspflichtige Zeiten in Lux. für die Rente anerkannt werden. („wenn der Beschäftigte weniger als ein Jahr in Luxemburg gearbeitet hat, kann er keine Rente in Luxemburg bekommen. Es sind die Länder, in denen der Beschäftigte gearbeitet haben wird, die diesen Zeitraum abdecken werden“) Wird die Luxemburger Rentenkasse die eingezahlten Rentenbeiträge in Deutschland in der gleichen Höhe später bei der Rentenermittlung in Luxemburg berücksichtigen oder eine andere (fiktive) Einzahlung in die Luxemburger Rentenkasse annehmen? 2. Ist es grundsätzlich ausgeschlossen eine Rente aus Deutschland zu erhalten, wenn man weniger als 12 Monate beitragspflichtig war, dafür aber sonst jahrelang ausschließlich in Luxemburg? 3. Muss ich dann zunächst die Schul- und Hochschulzeiten in Deutschland anerkennen lassen, was ohne Einzahlungen in Deutschland direkt in Luxemburg geschehen müsste? Kann es dann womöglich zu unterschiedlichen Berücksichtigen kommen, d.h. Luxemburg würde bei direkter Anerkennung der Schulzeiten diese anders ermitteln, als wenn der Rentenverlauf aus Deutschland zur Verfügung gestellt wird? 4. Gibt es später einen Unterschied in der Besteuerung der Rentenzahlung aus Luxemburg bei Wohnsitz in Deutschland, wenn man in Deutschland beitragspflichtig rentenversichert war oder nicht (unter 12 Monate)?


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6 Jahren  ago  

Bin mir nicht sicher ob ich das richtig auf dem Schirm habe, aber die Weiterversicherung sollte doch so nicht möglich sein.

auf guichet.lu "Zielgruppe Jede Person, die nicht in den Genuss der Rentenpflichtversicherung gelangt,....

Da hier aber ALG1 bezogen wird ist ja sehr wohl eine Rentenpflichtversicherung gegeben. Nach meinem Stand ist es ausgeschlossen in 2 EU Länder gleichzeitig sozialversichert zu sein, es gilt immer das alles oder nichts Prinzip.

Trotzdem ein gutes Thema, evtl hat ja jemand eigene Erfahrungen gemacht die er mitteilen kann.


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CaptainHook
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6 Jahren  ago  

Exakt das ist die Kernfrage. In D ist dies nicht möglich, deshalb die Frage, ob es in Lux. möglich ist. Beim Rententag sagte mir der Beamte, dass ich doch das ALG nutzen sollte, um weiter in die Lux. Rentenkasse einzuzahlen. Das wäre ideal. Und umgekehrt eine Katastrophe, wenn ich deswegen in Lux. nicht weiter einzahlen dürfte.


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6 Jahren  ago  

Das ist genau was ich rauslese, es sind zwei verschiedene Kapitel. Weitergeführte Rentenversicherung -> die darfst du machen, aber nur wenn du nicht bereits in einer Rentenversicherung drin bist. Freiwillige Rentenversicherung -> die würde es erlauben, dazu muss man aber in Luxemburg wohnen!

Details kann man hier nachlesen: https://guichet.public.lu/de/citoyens/travail-emploi/preretraite-retraite/assurance-pension/pension-volontaire.html


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Fredde
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6 Jahren  ago  

wenn du in DE sozialversichert bist kannst du nicht in Lux oder einem anderen EU Land versichert sein. Freiwillig kann man sich versichern wenn man in Lux in der Sozialversicherung ist (man muss nicht da wohnen sondern nur da arbeiten), also zum Beispiel seine Beiträge aufstocken bis zum höchstbeitrag. Wenn man weniger als 12 Monate in einem Land der EU versichert war kann man sich diese Beiträge auszahlen lassen und in ein anderes System einzahlen. Also wenn du innerhalb von 12 Monaten wieder in Lux anfängst kannst du dir die Beiträge aus DE auszahlen und in Lux einzahlen. Mann kann auch Zeit nachkaufen, was allerdings an Bedingungen geknüpft ist (und die weiss ich leider nicht).


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CaptainHook
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6 Jahren  ago  

Hier mal meine Anfrage beim Guichet und deren Antwort:

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe ohne Unterbrechung von 19xx bis xx 2018 in Luxemburg als sozialversicherungspflichtiger Angestellter gearbeitet und entsprechende Renteneinzahlungen in Luxemburg getätigt. Ich habe noch nie in Deutschland in die Rentenkasse eingezahlt, da dort niemals berufstätig. Ab dem xx.2018 bin ich bei der Agentur für Arbeit in Deutschland arbeitssuchend gemeldet, sollte Arbeitslosengeld erhalten und würde dann damit auch erstmals in die deutsche Rentenkasse einzahlen. Ich werde aber dennoch zusätzlich freiwillig Rentenbeiträge in die Luxemburger Pensionskasse entrichten, um dort einen weiter lückenlosen Rentenversicherungsverlauf aufrechtzuerhalten. Wichtige Frage: Gibt es eine Regel, die mir untersagen würde in die Luxemburger Pensionskasse freiwillig weiter einzuzahlen, wenn ich zeitgleich in Deutschland in die dortige Pensionskasse gezwungenermaßen einzahle?

ANTWORT:

… Die weitergeführten und Zusatzrentenversicherungen unterliegen nicht der Voraussetzung eines Wohnsitzes in Luxemburg und Grenzgänger können demnach ebenfalls in den Genuss dieser freiwilligen Versicherungen gelangen, sofern sie eine Mitgliedschaft von 12 Monaten während eines Zeitraums von 3 Jahren vor der Einreichung des Antrags auf diese freiwillige Mitgliedschaft nachweisen können. Wir laden Sie ein, die Seite 'Die Zulassung zur weitergeführten, zusätzlichen oder freiwilligen Rentenversicherung beantragen' auf unserem Portal 'Guichet.lu' zu besuchen. Hier finden Sie alle erforderlichen Informationen einschließlich der gegebenenfalls zu beachtenden Fristen. Für weitere Fragen können Sie sich direkt an die zuständige Behörde wenden. Nationale Rentenversicherungskasse 1A, boulevard Prince Henri L-1724 Luxemburg Luxemburg Tel. : (+352) 22 41 41-1 Fax : (+352) 22 41 41-6443 8.15–16.00 Uhr / Kontaktformular: http://www.cnap.lu/accueil-mail/

Leider ist die Antwort etwas unbefriedigend. Bei der CNAP fühlt man sich nicht zuständig und verweist an die CCSS. Dort wiederum nimmt NIE jemand den Hörer ab. Soweit der Stand...


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CaptainHook
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6 Jahren  ago  

Es wurde mir nun von mehrere Seiten, allerdings unverbindlich bestätigt, dass man in Lux. freiwillig einzahlen kann, auch wenn man in D. sozialversicherungspflichtig ist.


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paperpritt
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6 Jahren  ago  

Wenn Du zuvor in LUX beschäftigt warst (>12 Mo.), dann kannst Du weiterhin freiwillig einzahlen. https://www.ccss.lu/volontaires/pension/ Dazu gibt es hier schon ein paar Threads, hier aus 2010: https://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=forum&f_a=disc&f_id=10832 Freiwillig weiter Rentenbeiträge zu zahlen ist sicherlich sinnvoll, .... man die Möglichkeit, eine "Assurance Pension Volontaire" beim Centre Commun de la Sécurité Sociale (CCSS) zu beantragen. Man muss dafür lediglich 12 Monate - innerhalb der letzten drei Jahre - in Luxemburg pflichtversichert gewesen sein. Der Antrag muss innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf der Sozialversicherungspflicht in Luxemburg beim CCSS eingereicht werden. Das Antragsformular steht auf der Internetseite www.ccss.lu unter der Rubrik "Volontaires - Pension". ...Beim CCSS gibt es dafür die Abteilung "Service des assurances volontaires", Telefon 40141-3600. Einfach mal anrufen und nachfragen oder auf der Internetseite nachschauen (allerdings nur auf Französisch). Ich denke man kann pauschal sagen, dass eine weitere, freiwillige Einzahlung in das Luxemburger System durchaus rentabel ist! Ich werde diese Möglichkeit jedenfalls als "Sparschwein" für meine Altersrente nutzen.

manfred1103, 23/08/2010 >Pensionskasse in Luxembourg ..nachgefragt wie sich eine freiwillige Einzahlung finanziell auf die spätere Rente auswirkt -> Wenn man ein Jahr den Mindestbeitrag von 275,97 € freiwillig einzahlt, erhält man im Rentenalter ca. 30-40 Euro mehr im Monat. (Wenn man nur 4 Monate einzahlt, erhöht sich die Rente also nur um ca. 10-13 Euro im Monat.) Bsp: man zahlt ca. 1100 € (276 * 4) in 4 Monaten ein --> d.h. die Investition lohnt sich erst nachdem man bereits 9 Jahre die erhöhte Rente kassiert hat (108 Monate (9*12) * 10 Euro mehr Rente im Monat) --> Ist also vom finanziellen Gesichtspunkt fragwürdig ob sich das lohnt.

Allerdings erhöht die freiwillige Einzahlung auch die Monate die man in die Rentenkasse eingezahlt hat und hat damit Einfluss auf das Rentenalter. Das ist schon interessanter.

Unter der folgenden Telefonnummer bekommt man das sehr freundlich (auf deutsch) erklärt: 00352 2241411


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CaptainHook
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6 Jahren  ago  

Super, danke für die Infos!


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info
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6 Jahren  ago  

Bei der Rente mit 60 geht das auf jeden Fall mit rein (57 leider nicht), siehe hier:

"Der Anspruch auf vorzeitige Alterspension besteht: a) ab dem vollendeten 57. Lebensjahr wenn der Versicherte eine Wartezeit von 480 Monaten Pflichtversicherung nachweisen kann, b) ab dem vollendeten 60. Lebensjahr wenn der Versicherte eine Wartezeit von 480 Monaten aus Pflichtversicherung, Weiterversicherung, fakultativer Weiterversicherung, Nachkauf von Versicherungszeiten und Ergänzungszeiten nachweisen kann. Mindestens 120 dieser Monate müssen aus Pflichtversicherung, Weiterversicherung, fakultativer Versicherung oder Nachkauf von Versicherungszeiten bestehen."


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toaster790
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6 Jahren  ago  

@Info : Hast Du neue Informationen bzgl. des Thema‘s ? Kann man weiter in die lux. Rentenkasse einzahlen wenn man in Deutschland arbeitslos gemeldet ist oder gar einer Anstellung nachgeht ?


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6 Jahren  ago  

Hier ist mal wieder der Teufel in den Feinheiten versteckt.

Man kann sich freiwillig versichern, man kann es weil es halt freiwillig und somit keine Pflichtversicherung darstellt, auch wenn die Versicherung sonst die sg Pflichtversicherung ist. Man lernt halt nicht aus.


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Pista Zis Trogher
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6 Jahren  ago  

ich hatte vor 6 Jahren mal das Pech für knappe 6 Wochen Arbeitslosengeld in Deutschland zu beziehen. Auf meinem jährlichen Beitragsbescheid aus Luxemburg waren für das Jahr nur 11 Monate aufgeführt und aus Deutschland bekam ich den Rentenbescheid, dass mir, falls ich das noch erlebe, sage und schreibe € 3,57 an Rente zusteht. Dies wahrscheinlich für die knappen 6 Wochen wo ich dann in Deutschland über's Arbeitslosengeld versichert war.


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grenzerfahrung
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6 Jahren  ago  

3,57 € für 6 Wochen arbeitslos wären immerhin 1392,3 € Rente für 45 Jahre nix tun und sich demütigen lassen als Kunde bei der Arbeitsagentur. Ist jetzt aber nicht ernst gemeint und ich weiss dass die Rechnung so nicht stimmt ...