Bin in 3 Monaten bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet, sollte Arbeitslosengeld erhalten und werde damit ab dann auch erstmals in die deutsche Rentenkasse einzahlen. Ich werde dennoch zusätzlich freiwillig Rentenbeiträge in die Luxemburger Pensionskasse entrichten, um dort einen weiter lückenlosen Rentenversicherungsverlauf aufrechtzuerhalten um dort dann mit 60 Jahren die Rente erhalten zu können.
Fragen:
1. Wenn ich in Deutschland unter 12 Monate arbeitslos bin, d.h. unter 12 Monate Beiträge in die deutsche Rentenkasse leiste, werden diese Monate als beitragspflichtige Zeiten in Lux. für die Rente anerkannt werden. („wenn der Beschäftigte weniger als ein Jahr in Luxemburg gearbeitet hat, kann er keine Rente in Luxemburg bekommen. Es sind die Länder, in denen der Beschäftigte gearbeitet haben wird, die diesen Zeitraum abdecken werden“) Wird die Luxemburger Rentenkasse die eingezahlten Rentenbeiträge in Deutschland in der gleichen Höhe später bei der Rentenermittlung in Luxemburg berücksichtigen oder eine andere (fiktive) Einzahlung in die Luxemburger Rentenkasse annehmen? 2. Ist es grundsätzlich ausgeschlossen eine Rente aus Deutschland zu erhalten, wenn man weniger als 12 Monate beitragspflichtig war, dafür aber sonst jahrelang ausschließlich in Luxemburg? 3. Muss ich dann zunächst die Schul- und Hochschulzeiten in Deutschland anerkennen lassen, was ohne Einzahlungen in Deutschland direkt in Luxemburg geschehen müsste? Kann es dann womöglich zu unterschiedlichen Berücksichtigen kommen, d.h. Luxemburg würde bei direkter Anerkennung der Schulzeiten diese anders ermitteln, als wenn der Rentenverlauf aus Deutschland zur Verfügung gestellt wird? 4. Gibt es später einen Unterschied in der Besteuerung der Rentenzahlung aus Luxemburg bei Wohnsitz in Deutschland, wenn man in Deutschland beitragspflichtig rentenversichert war oder nicht (unter 12 Monate)?