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Forum / Steuern und Finanzen

Arbeiten LUX - Depot DE  

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Pndlr
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5 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

ich wohne in Deutschland, bin in Luxemburg beschäftigt und erziele 100% meiner Einkünfte aus nicht-selbstständiger Arbeit dort. Weitere Einkünfte habe ich weder in Deutschland noch in Luxemburg. Wenn ich nun ein Depot in Deutschland eröffne und dort Anfange ein Portfolio aufzubauen, erhalte ich dort Dividenden und Erlöse aus dem Verkauf von Wertpapieren etc. Diese Gewinne würden (da Wohnsitz in Deutschland) mit 25% Abgeltungssteuer in DE besteuert werden.

Generell muss ich für meine Luxemburger Tätigkeit auch in Luxemburg eine Steuererklärung abgeben. Durch den Wertpapierhandel auch in Deutschland. Muss ich nun meine Einkünfte aus Luxemburg in der DE Steuererklärung angeben? Muss ich die Erträge auf dem Depot in der LUX Steuererklärung angeben? Wird mein Steuersatz in LUX dadruch beeinflusst? In Deutschland werde ich mein Einkommen nicht versteuern müssen, da DBA oder? Und wie verhält es sich mit der 90/10 - Regelung. Angenommen die Gewinne aus dem Depot übersteigen irgendwann 10% meines Einkommens, was geschieht dann?

Könnte mir in diesen Fragen bitte jemand weiterhelfen?

Besten Dank 🙂


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PsstGeheim
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5 Jahren  ago  

Das Thema wir bereits hier in ähnlicher Form im Thread "Zinsen aus Kapitalvermögen in Steuererklärung de und lu" diskutiert 🙂

(Warum auch immer kann ich den Link hier nicht einfügen)

 


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Pndlr
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5 Jahren  ago  

Hi, Danke für den Hinweis.

Habe ich eben auch schon gelesen. Dort geht es aber meiner Meinung nach vor allem um Rückerstattungen und Aufteilung / Zusammensetzung der Steuer.

Meine Frage ist "leider" noch viel grundlegender: Ob die 90/10 - Regelung hiervon betroffen ist etc.

Viele Grüße


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Schaoten
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5 Jahren  ago  

Die Kapitalerträge aus DE musst du in der Lux Steuererklärung als "steuerbefreit" angeben - haben aber Einfluss auf den Steuersatz durch die Progression.

Die 90/10 Regelung ist nur für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit - kann man einfach bei Guichet.public.lu nachlesen.


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Pndlr
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5 Jahren  ago  

Das heißt, einzig der Steuersatz in Luxemburg ändert sich aufgrund der Progression?

In Deutschland zahle ich (so lange sich die Sätze nicht ändern) meine 25% Abgeltungssteuer auf die Erträge aus dem Depot und werde auch sonst nicht steuerpflichtig?

D.h. die 90/10 Regelung bleibt auch bei der Vermietung von Immobilien o.ä. unberührt?

Ja konnte ich auch auf Guichet nachlesen, allerdings steht da immer "zuletzt aktualisiert vor 5 Jahren". Deswegen wollte ich lieber nachfragen 🙂


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Wasserband
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5 Jahren  ago  

Hallo Schaoten,

wo bitte genau kann ich das nachlesen auf guichet.lu? Finde es leider nicht.

Kannst du bitte den Link einstellen - wäre top.

VG


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Pndlr
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5 Jahren  ago  

Hi, vielleicht nimmst du den Link ja auch von mir:

 

https://guichet.public.lu/de/citoyens/impots-taxes/activite-salariee-non-resident/declaration-revenu-non-resident/assimilation-resident.html

 


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Pndlr
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5 Jahren  ago  

Noch eine Nachfrage an dich Schaoten, du sagst, dass bei der 90/10 - Regelung nur Einkünfte aus nicht-selbstständiger Arbeit berücksichtigt würden. D.h. ich würde bei der Steuererklärung das Feld 322. ankreuzen.

Was besagen dann aber die Felder 325, 326 und 327. Bedeutet das eben nicht genau die 90/10 - Regelung? Wenn ich da bei 325. zb 50.000€ eintrage und bei 326. 100.000€ ergibt sich doch ein Satz von 50%.

Oder kann man das nicht mit der 90/10 - Regelung vergleichen?