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Diesel und SP98: zwei Senkungen in Luxemburg
Forum / Steuern und Finanzen

Arbeiten in Luxemburg und 400€ Job in Deutschland  

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tomt
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14 Jahren  ago  

Guten Morgen,

Ich überlege mir, zustätzlich zu meiner Haupttätigkeit in Luxemburg (40 Stunden/Woche), eine 400€ job in Deutschland anzunehmen, Ich habe schon gefunden, daß es wohl keinen Einfluss auf das Kindergeld hat ( zahlung nur Luxemburg). Was ich aber nicht wirklich finden kann, ist, wie es denn dann steuerlich für mich aussieht. Muss ich mit steuerlichen nachteilen rechnen, sprich wie sieht es mit der Versteuerung aus?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen, über Links, zum nachlesen, wäre ich auch dankbar.


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oernie
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14 Jahren  ago  

hast Du schon in Deinem Arbeitsvertrag nachgelesen ob Du überhaupt noch eine weitere Tätigkeit ausüben darfst?


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tomt
12 Messages

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14 Jahren  ago  

Ja, das darf ich, mein Chef hat aber auch nichts dagegen, solange meine Arbeit nicht darunter leidet.

Meine Frage ist ja auch, ab ich wenn ich eine 400€ Job in Deutschland annehme, auf einmal Steuern in Deutschland zahlen muss.


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tomt
12 Messages

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14 Jahren  ago  

Ich habe jetzt mal bei dem deutschen Finanzamt nachgefragt. Der 400€ Job wird nach deren Aussage gar nicht steuerlich berücksichtigt, da mit den 2% Abgaben alles erledigt sei. Ich hoffe ich habe das jetzt mal richtig wiedergegeben.


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Anonyme

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14 Jahren  ago  

@ tomt

genau so ist es!!! die steuern zahlt der arbeitgeber und deshalb gibts da auch keine probleme. war bei mir genau so, hatte mich damals auch erkundigt


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14 Jahren  ago  

@tomt: Hatte gleiches auch mal, und es gibt immer dann eine befristete Erlaubnis der CCSS. Der Arbeitgeber muss aber wegen der Sozialversicherung irgendwie das ganze nach Luxemburg abführen. Die Tätigkeiten sollten auch nicht die gleichen sein: Dachdecker in Lux, Dachdecker in D. Vorteil: Die Beiträge zählen auch für Deinen Rentenanspruch und Erhöhen den Bruttoverdienst (ich hatte diese in meinem jährlichen luxemburger "Nachweis" gesehen :-).

Gruß A.


Anonymous
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14 Jahren  ago  

Also da werde ich ein bisschen vorsichtiger mit den Aussagen sein.

Soviel ich weiss MUSST du eine Steuererklärung in D abgeben, sobald du irgendwelche Einnahmen aus D erziehst, auch wenn diese für dich steuerfrei sind. Und dann MUSST du die Brutto Einnahmen - Abzüge wie Werbungskosten aus Lux zum Progressionsvorbehalt Anlage N? eingeben. Und das ganze summiert sich und du wirst, auch wenn du Mindestlohn in Lux bekommst, auf jeden Fall in D was an Steuer zahlen.


Anonymous
Anonyme

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14 Jahren  ago  

Hallo,

ich arbeite hauptberuflich in Lux und nebenbei noch auf 400 € Basis einmal pro Woche in Deutschland in der Gastronomie. Habe heute jetzt auf der Hauptseite gelesen dass das Finanzamt vor Minijobs abrät, da es wohl seit 01 Mai eine neue Regelung bezüglich der Sozialversicherungsabgaben gibt.

Wisst ihr da was genaues drüber ? Bin irgendwie gerade ein bißchen unsicher und mir am überlegen den Minijob sicherheitshalber aufzugeben um nicht am Ende mein luxemburger Gehalt nach dem deutschen Sozialversicherungssatz versteuern zu müssen ( mein Wohnsitz ist in Deutschland ).

Wer kann mir hier helfen bzw. wohin muss ich mich wenden ? Finanzamt in D'land und dort mal dumm nachfragen ?

Vielen Dank !!!

Ben


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chicka
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14 Jahren  ago  

Das kann ich bestätigen, nachdem ich gestern bei der Versanstaltung des Finanzamtes war.

Den Infos zufolge laufen die Meldungen beider Jobs "noch" aneinander vorbei. Wenn man allerdings erwischt wird, drohen hohe Nachzahlungen.

Fakt ist: Hat man einen AG in Luxemburg und einen in Deutschland (Wohnland), dann erfolgt die gesamte Sozialversicherung im Wohnland - auch für den Vollzeitjob in Luxemburg.

Hier der Artikel:

http://www.diegrenzgaenger.lu/edito-4422-finanzamt-informiert-grenzganger.html[/url]


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Reisender
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14 Jahren  ago  

Die Info von Chika ist richtig. Ausführliche Infos dazu und einen Hinweis auf die Rechtsgrundlage dieser REIN SOZIALVERSICHERUNGSRECHTLICHEN Regelung habe ich noch nirgendwo gefunden. Ich konnte an der Info-Veranstaltung am Dienstag leider nicht teilnehmen. Das FA TR hat wohl auf die Seiten der DKV Luxembourg verwiesen. Dort findet sich unter dem folgenden Link ein ziemlich knapper und profaner Hinweis:

http://www.dkv.lu/deu/start.phtml?content=grenzgaenger.phtml


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chicka
497 Messages

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14 Jahren  ago  

Die Folien des Vortrags stehen im Artikel zum download bereit... Wie Reisender schreibt: es geht bei dieser Regel um Sozialversicherung, nicht Lohnsteuer. Aber alleine der Unterschied des Krankenkassenbeitrags ist enorm.