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Forum / Steuern und Finanzen

Arbeiten in LUX - Wohnung in Deutschland versteuern??  

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Tanja84
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13 Jahren  ago  

Hallo,

ich werde ab April meinen Job in LUX beginnen und habe deswegen noch etliche Frage: Abmelden Anmelden Steuerklärung

Ich wohne derzeit in Deutschland in einer sehr günstigen Wohnung und da ich wahrscheinlich nur ein paar Jahre in LUX wohnen werde hat mir mein Vermieter angeboten die Wohnung zwischen zu vermieten. Das ist für mich super, denn ich kann Sie höher vermieten als ich derzeit Miete zahle, wodurch ich mir ein bisschen was für meine teurere Wohnung in Luxembourg hinzu „verdiene“. Deshalb möchte ich diese Wohnung eigentlich nicht aufgeben. Ich habe jetzt eine Wohnung in LUX gefunden und werde dort unter der Woche wohnen und am Wochenende nach Hause pendeln. Wie ist das jetzt; muss ich in Deutschland angemeldet bleiben, weil ich dort meine Wohnung zwischen vermiete? Kann ich überhaupt angemeldet bleiben? Wo liegt der Vorteil in Deutschland angemeldet zu sein? Muss ich diese Zwischenmiete irgendwo steuerlich angeben?? Es handelt sich um ca. 200€ „Zusatzeinnahmen“ für mich. (derzeit 300€ - vermiete für ca. 500€). Habe ich Nachteile daraus, dass ich die Wohnung behalte und zwischenvermiete? Vielen Dank für die Hilfe!!!


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PsstGeheim
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13 Jahren  ago  

Ja klar, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Andere Frage, wo findet man einen Untermieter, den man am Wochenende rauswerfen kann, auch ein Pendler ? 😉


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cw32
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13 Jahren  ago  

Moien. PsstGeheim hat recht, Du musst diese Einnahmen aus der Vermietung in Deutschland versteuern. Da Dein luxemburger Einkommen in Deutschland unter den Progressionsvorbehalt faellt, steht Dir kein Freibetrag mehr zu, daher muesstest Du dann die ca 2400 EUR im Jahr in D versteuern. Natuerlich kanns Du noch das ein oder andere dagegen abschreiben, die Frage ist aber ob's der Aufwand wert ist. (Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob Du in D ueberhaupt die 300 EUR die Du zahlst gegen die 500 die Du erhaelst geltend machen kannst. "Untervermieten" ist nicht mein Fachgebiet 😉 )

Wenn Du in Lux Deine Steuererklaerung machen willst, muesstest Du dann ebenfalls diese Einnahmen fuer die Berechnung der 90%-Grenze und des Progressionsvorbehaltes angeben (neben jeglichen moeglichen anderen Einnahmen in D, zB Zinseinnahmen, o.ä.).

Gruss,

Christian


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Tanja84
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13 Jahren  ago  

Was bedeutet das genau? Ich kenne mich da momentan noch nicht so aus. Würde ich Abzüge bei meinem Nettoeinkommen aus LUX erhalten? Was passiert mit den 200 zusätzlich, die ich im Monat erhalten?

Kann ich eine doppelte HH-Führung angeben?

Ich werde natürlich nicht meinen Untervermieter rausschmeisen, sondern am Wochenende wieder Heim zu Muttern fahren 😉


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cw32
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13 Jahren  ago  

Das bedeutet einfach gehalten, dass Du in D eine Steuererklärung machen musst und das Geld dann zu einem fiktiven Steuersatz, der Dein luxemburger Gehalt miteinbezieht, versteuert wird (Progressionsvorbehalt).

Abzüge in Luxemburg wegen Einkommens in Deutschland gibt es nicht.

Solltest Du aber eine Steuererklärung machen wollen, müsstest Du die Mieteinnahmen (netto - also abzüglich Deiner Mietausgaben) in der Erklärung angeben.

Doppelte HH habe ich in Luxemburg noch nix von gehört, aber Du kannst ja mal die Suche hier bemühen.

In D kann das mit der doppelten HH klappen.

Gruß,

C.


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Tanja84
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13 Jahren  ago  

OK, also das ich das nochmal verstehe:

Ich mache eine Steuererklärung in LUX. Mein Nettoeinkommen wird sich nicht verringern.

Ich erhalte eine Untermiete in Höhe von 500€ (zahle selbst 300€) und habe somit ein PLUS von 200€. Diese 200€ muss ich dann in einer Steuererklärung in Deutschland angeben. Sprich ich muss dann am Ende des Jahres was ans Finanzamt zahlen? Wie sieht es mit einem Bausparvertrag in Deutschalnd aus? Mit einem Konto in Deutschland auf dem ich Zinsen erhalte? Wenn ich meine Wohnung nicht untervermiete, muss ich doch trotzdem dafür einen Steuererklärung machen, oder??

DANKE!!!


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cw32
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13 Jahren  ago  

Also, nochmal grundsätzlich:

Du bekommst Geld für Deine Arbeit in Luxemburg, das wird (automatisch) in Luxemburg versteuert. Dann hast Du Einkommen in Deutschland (jedweder Art, Vermietung, Verpachtung, Kapitaleinkünfte, egal) Diese sind in Deutschland zu versteuern.

Normalerweise hast Du in D einen Freibetrag, ca 8000 EUR unter dem man keine Steuern zahlt. Dieser Freibetrag fällt aber für uns Grenzgänger weg, da unser luxemburger Einkommen unter den Progressionsvorbehalt in Deutschland fällt.

So, das mal grundsätzlich.

Nun kannst Du in Luxemburg eine Steuererklärung machen (ein Muss ist erst gegeben ab 100.000 EUR zu versteuerndem Einkommen, oder wenn bei Ehepaaren beide Partner in L arbeiten, oder wenn man aufgefordert wird). Um in der Steuererklärung in L nun aber alle Absetzmöglichkeiten nutzen zu können, muss man sich "gleichstellen" lassen (Artikel 157er LIR). Das geht aber nur wenn mann 90% seines Welteinkommens in Luxemburg erzielt. Übersteigt also das (bereinigte Netto-) Einkommen in Deutschland die 10% Marke des gesamten (Welt-)einkommens, dann kann man das nicht mehr machen. Grundsätzlich zahlen (ledige) Grenzgänger aber nicht nach, auch wenn die Steuererklärung theoretisch dazu führen könnte. In diesem Fall wird die StErkl vom Amt abgelehnt.

In Deutschland ist es so, dass man eine Steuererklärung machen MUSS, egal was andere so erzählen. Da gibt's kein Wenn und Aber. Sogar wenn man ausser seines Einkommens in Luxemburg ansonsten gar kein Einkommen hätte (Zinsen, Verpachtung, etc) dann muss man rein theoretisch trotzdem eine Steuererklärung machen. Bei dieser Steuererklärung kann man normal abschreiben, etc. Werbungskosten geltend machen, usw.

Aber: Am Ende wird das luxemburger Einkommen unter dem Progressionsvorbehalt hinzugerechnet, um den deutschen Steuersatz zu ermitteln, der dann auf das zu versteuernde Einkommen angewendet wird. (Das ist im Übrigen in Luxemburg umgekehrt genauso).

Es ist also nicht ganz so einfach, mann kann schnell den Überblick verlieren.

Eine professionelle Steuerberatung könnte angebracht sein...

Gruß,

C.