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Forum / Steuern und Finanzen

Arbeit in Luxemburg und je ein Wohnsitz in Luxemburg und Deutschland  

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Grenzgaenger188
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10 Jahren  ago  

Was ich halt nicht ganz verstehe: Was ändert sich bei einem Umzug steuerlich in Luxemburg? Einkommenssteuertechnisch bleibt doch alles so wie es jetzt ist, oder nicht?

Wir versteuern doch unser Einkommen doch derzeit ebenfalls in Luxemburg und nicht in Deutschland...


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10 Jahren  ago  

Steuerlich wird es nicht schlechter. Das ist absolut richtig. Es wird sogar einfacher als heute.


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Grenzgaenger188
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10 Jahren  ago  

Aber ein weiterer Wohnsitz würde daran doch auch nichts ändern? Deshalb die Frage.

Wer könnte also was zu meckern haben? Es bekommt doch jedes Land die Steuern wie bisher. Es wird weder was hinterzogen, noch sonst was. Die Sache mit dem Fahrzeug ist klar, aber sonst.

Kennt jemand im Grenzgebiet Steuerberater, die generell mit der Fragestellung weiterhelfen bzw. beraten könnten und empfehlenswert sind?


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10 Jahren  ago  

Fakt ist, wenn du dich in Luxemburg anmeldest, kann kein deutsches Finanzamt auf dumme Ideen kommen, wenn du zum Bsp ein paar Kapitaleinkünfte in Deuutschland hast. Du bist auf der sicheren Seite und die bürokratischen Hürden sind viel niedriger.


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Grenzgaenger188
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10 Jahren  ago  

Ich werd mich ja in Luxemburg melden, aber halt parallel auch in Deutschland.

Allerdings komm ich mehr und mehr zur Überzeugung, dass ich mich nicht als Grenzgänger behandeln lasse, sondern einfach nur den Wohnsitz behalte. Fakt ist: Wir haben eine voll ausgestattete Wohnung, zu der wir jederzeit Zugriff haben. Das kann im Zweifelsfall auch überprüft werden (durch wen auch immer)


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10 Jahren  ago  

Richtig, mit deiner Wohnung in Luxemburg bist du kein Grenzgänger mehr. Deine Wohnung in Deutschland ist nach der Ansicht der Beamten in Luxemburg nur eine "Ferienwohnung im Ausland".

Deine Wohnung in Deutschland wird unter dem deutschen Melderecht (siehe Netz, ist regional verschieden und ich habe ja keine Ahnung wo die Wohnung ist) beschrieben. Da geht es eher um die Frequenz deiner Aufenthalte und daraus resultierent ob es ein 2. Wohnsitz ist (eine Vermietung ist ja nicht vorgesehen). Persönlch würde ich dir zum "Leerstand" raten. Solang dich niemand anschwärzt fallen viele Auflagen weg. Das wären zB GEZ Gebühr, Mülltonne uä.

Nebenbei ist ein Grundsatz aus dem Melderecht zu beachten, man kann nach dem deutschen Melderecht nur dann einen zweiten Wohnsitz haben wenn man den ersten Wohnsitz auch in Deutschland hat. Daher stelle ich mir gerade die Frage ob sich die Sache nicht erledigt hat.


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Grenzgaenger188
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10 Jahren  ago  

Richtig, eine Vermietung ist nicht geplant. Die Wohnung ist vorhanden im Wohnhaus der Eltern.

Bei zwei Wohnsitzen in der EU gibt es doch nur "Hauptwohnsitze" in jedem Land. Also wäre es doch je ein Hauptwohnsitz in L und D, wenn man es ganz normal so führt?

Ich glaub ich kontaktier hier auf jeden Fall einen Steuerberater. Kennt jemand empfehlenswerte Adressen im Grenzgebiet, die mit beiden Seiten betraut sind?


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10 Jahren  ago  

Wonnebauer ist gut.


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10 Jahren  ago  

Hi, warum willst du denn "unbedingt" einen Wohnsitz in Deutschland behalten? Wir sind aktuell auch dabei von der Grenzregion nach Luxembourg zu ziehen, ich werde mich aber vermutlich ganz in Deutschland abmelden da ich keinen wirklichen Grund sehe das nicht zu tun.

Wenn man einkommen in Deutschland aus Vermietung, Verpachtung etc hat musst du diese (genauso wie heute) in Deutschland versteuern und dort eine Steuererklärung machen. Dein Einkommen wird nach wie vor in LUX versteuert.

Was sind also die (zumindest für mich) erst mal wichtigsten Sachen? - Bank: Das deutsche Konto kann man problemlos behalten, lediglich die Postadresse muss man ändern (Freunde, Eltern); ledigleich das einrichten eines Kontos wird schwer ohne in DE gemeldet zu sein, aber irrelevant für mich. - Versicherungen: Selbes Spiel, Versicherungsschutz bleibt voll bestehen und die Versicherungen können weitergeführt werden, lediglich die Postadresse ändern / angeben. - Finanzamt: Hier musst du einen Zustellungebevollmächtigten nennen wenn du eine Steuererklärung machen musst da du nach der Abmeldung keine offiziell hinterlegte Adresse für die Zustellung von behördlicher und gerichtlicher Post hast

Der Nachteil beim Abmelden: Das / die Auto/s Ohne in Deutschland gemeldet zu sein kann man natürlich auch kein KFZ auf sich anmelden. Aber hier gibt es halt 2 Möglichkeiten, entweder man meldet das Auto auf die Eltern / verwandte an oder man nimmt die Fahrzeuge halt ebenfalls mit nach LUX, hier sind wir aber selber noch am schauen wo die Kosten und Unterschiede liegen. Vermutlich wird alles in LUX angemeldet.

Der Vorteil beim Abmelden: In der Regel kann man von seinem Recht der ausserordentlichen Kündigung gebrauch machen bei bestehenden Verträgen (Telefon, Handy, Internet etc)

Natürlich gibt es auch noch ein paar weitere Vor- und Nachteile, aber das muss man alles für sich selbst abwägen.


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luxinsider
Luxemburg | Luxemburg | 281 Messages

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10 Jahren  ago  

Soweit man in Luxemburg angemeldet ist, muss man (nach einer Übergangsfrist) auch das Auto hier anmelden. Man darf dann auch nicht ein auf jemand anderes zugelassene Auto in Luxemburg fahren (Ausnahme sind wohl Firmen-Fahrzeuge und Leihwagen). Wenn man mit ausländischen Kennzeichen kontrolliert wird, legt die Polizei das Auto mit einer Kralle still - man kann es dann entweder von jemand im Ausland gemeldeten ausser Landes bringen oder auf eigene Kosten abtransportieren lassen. Ausserdem ist eine Strafe in der Größenordnung von +- EUR 300 fällig. Ich weiss von Fällen, wo die Polizei ganz gezielt früh morgens vor Garagen von Banken auf Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen gewartet und dann "zugeschlagen" hat. Auch einer Bekannten ist es so mit dem Auto ihres Vaters bei einer normalen Kontrolle ergangen. Allerdings ist die Gefahr "aufzufliegen" bei einem lokalen / grenznahen Kennzeichen wohl geringer.

Und noch ein Punkt: In Luxemburg-Stadt bekommt man die Parkvignette für das Parken auf der Straße nach einer Übergangsfrist von sechs(?) Monaten auch nur mit einem Luxemburger Kennzeichen.

Es ist aber auch wirklich kein Problem das Auto hier zu melden.


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Grenzgaenger188
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10 Jahren  ago  

Ursprünglich ging es mir darum als Grenzgänger zu gelten um die deutsche Krankenkasse beizubehalten, da man ja als Grenzgänger gilt, wenn man mindestens einmal pro Woche zurückkehrt. Zu dem Zeitpunkt war mir die Sache mit dem Lebensmittelpunkt aber nicht bewusst. Ich dachte, dass man diesen selbst festlegen kann, aber da ich, wie oben schon erwähnt, verheiratet bin und wir beide in Luxemburg arbeiten, geht dies ja scheinbar nicht ohne weiteres. Als Beispiel: Ein Arbeitskollege von mir arbeitet und wohnt unter der Woche in Luxemburg und pendelt am Wochenende nach Deutschland, da er dort ein Haus hat und auch seine Frau und Kind dort wohnen. D.h. Lebensmittelpunkt definiert durch die Familie. Ich bin davon ausgegangen, dass man dies immer so definieren kann.

Wie du geschrieben hast, gelten normalerweise auch die Versicherungen, wobei dies nicht immer der Fall ist. Meine Hausrat ist dort z.B. nicht gültig. Bei mir steht allerdings ebenfalls im Regelwerk bei Privathaftpflicht und Rechtschutz, dass diese europaweit gültig sind. Hier bin ich ebenfalls komplett vom Gegenteil ausgegangen.

Übrigens kann man in der Tat in der BRD auch ohne Wohnsitz ein Auto zulassen. Es gilt lediglich, dass man eine Anschrift zur Postzustellung benötigt.

Es ist natürlich die Frage ob man sich endgültig in Luxemburg niederlassen will, weil man z.B. Wohneigentum erworben hat. Dann macht es mehr Sinn wirklich alles nach und nach zu ändern. Bei uns ist allerdings so, dass wir momentan kurze Wege wollen-mehr nicht. Wo wir in 2 Jahren sind, kann ich sowieso noch nicht sagen. Um jetzt und später den Bürokratieaufwand gering zu halten, ist dies m.E. mit einem weiteren Wohnsitz einfacher. Wir schließen die notwendigen Luxemburger Versicherungen ab (rique locative für die Mietwohnung und eine Hausratversicherung)-alles andere belassen wir in Deutschland. Im Falle eine Rückumzugs haben wir so auch umgekehrt den wenigsten Aufwand.

Man hat aber m.E. gewisse Vorteile durch eine Beibehaltung des Wohnsitzes:

Behördengänge z.B. zur Beantragung eines Passes sind deutlich einfacher und wie schon von dir erwähnt ist z.B. auch die Eröffnung eines Bankkontos mit Wohnsitz leichter. Wir haben zudem noch Kapitalanlagen und die Banken verlangen teilweise auch einen deutschen Wohnsitz.

Da wir ja im Grenzgebiet wohnen und je nach Lage innerhalb von 20 Minuten im anderen Land sind, liegt es ja auch nahe, dass man dies nutzt. Es macht natürlich keinen Sinn nach Spanien zu ziehen und dies damit zu begründen. Wobei ein Wohnsitz DEFINITIV beibehalten werden kann-er muss natürlich tatsächlich vorhanden sein und in regelmäßigen Abständen genutzt werden. Ich hab hierzu bei uns auch mal vorsichtshalber auf dem deutschen Amt nachgefragt, was mir dort bestätigt wurde. Übrigens findet man bei einigen Deutschen Botschaften hierzu ebenfalls Infomationen-z.B. bei der Deutschen Botschaft in Tallin (s. Link zum pdf): http://www.tallinn.diplo.de/contentblob/3234396/Daten/3834449/DLDMBMeldesysteminDeu2014.pdf

Dadurch, dass wir die Möglichkeit einer Wohnung bei den Schwiegereltern haben, kann man diese ja auch nutzen.

Und wenn Luxemburger sagen, dass dies nicht zulässig sein, ist es schlichtweg falsch. Innerhalb von Luxemburg muss man sich zwar abmelden, wenn man seinen Wohnsitz wechselt, aber wie dies anderweitig national geregelt ist, kann kein Luxemburger Mitarbeiter auf dem Amt festlegen.

Bei guichet.lu steht bei Zuzug aus dem Ausland ebenfalls nichts davon, dass man sich abmelden muss (im Ausland). Wenn jetzt natürlich ein Mitarbeiter auf dem Amt in Luxemburg darauf besteht, meldet man sich ab und später wieder in Deutschland an. Dies verstößt weder gegen das Gesetz und ist konform mit EU-Recht. Wir haben bereits auf dem zuständigen Biergeramt nachgefragt. Dort bekamen wir einen Zettel mit den notwendigen Unterlagen zur Anmeldung. Von einer Abmeldebescheinigung war dort übrigens nichts vermerkt.

Vielleicht noch was interessantes: Im DBA zwischen der BRD und Luxemburg lautet der erste Artikel: "Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind." Mit dieser Aussage ist doch alles gesagt, oder nicht? Dieses Abkommen wird von jedem Staat unterzeichnet und gilt m.W. seit 1959. Also sollten auch die Luxemburger mittlerweile darüber informiert sein.

Letztendlich muss jeder für sich entscheiden und die Vor-und Nachteile abwägen. Es spricht allerdings nichts dagegen einen Wohnsitz beizubehalten, wenn man die Möglichkeit hat.

Diese Freizüzigkeit macht doch Europa in gewisserweise auch aus. Jeder profitiert doch letztendlich von dem Anderen und man kann sich frei bewegen. Deutsche tanken in Luxemburg und arbeiten dort zu guten Konditionen, Luxemburger kommen zum Einkauf nach Deutschland und kaufen sich teilweise hier Wohneigentum, da dies bezahlbarer ist als bei Ihnen, usw.

Noch was zu der Sache mit den Autos: Ich hab mich ausgiebig damit beschäftigt. Es ist richtig mit der Zulassung, jetzt kommt das ABER: Ein Fahrzeug muss grundsätzlich dort angemeldet werden wo es seinen regelmäßigen Standort hat, allerdings ist hier von einer 3-monatigen Frist auszugehen. Das heißt, ab 3 Monaten ist hier von einer dauerhaften Nutzung auszugehen, allerdings beginnt diese Frist mit jedem Grenzübertritt von Neuem. Staaten, die dem Genfer Abkommen beigetreten sind, berechtigen übrigens auch inländische Personen mit dem Fahren von ausländischen KFZ bis zu 14 Tage. Das heißt, es müsste dich jemand länger beschatten um dir dies nachzuweisen. Vor allem: Was machen jene Peronen, die in Luxemburg unter der Woche wohnen aber das Auto in Dt zugelassen haben, wie mein oben erwähnter Arbeitskollege? Ich würde mal sagen, dass es sich hierbei um eine "Grauzone" handelt. Im Grenzgebiet ist es doch überall so, dass man Luxemburger Kennzeichen auch vor deutschen Häusern dauerhaft sieht. Wird dem irgendwie nachgegangen? Bei dm Anwohnerparken ist es natürlich richtig. Man bekommt einen Platz nur mit Luxemburger Kennzeichen-mit Tiefgaragenstellplatz natürlich kein Problem. Bei einer Kontrolle könnte man ja auch seinen deutschen Personalausweis zeigen (gesetzt der Fall ein Wohnsitz in Deutschland ist vorhanden). Zudem sollte man eine Erlaubnis des Halters mitführen zum Führen des Fahrzeugs. Hier ein interessanter Thread zur der Thematik mit Quellenangaben: http://www.radarforum.de/forum/index.php/topic/20630-kfz-mit-poln-zulassung-aber-wohnsitz-in-d/ Und hier ein Artikel vom ADAC (wobei der umgekehrte Fall gilt-aber im Prinzip ist dies ja das selbe): https://www.aufenthalter.ch/downloads/kfzsteuerauslaendischefahrzeugein_d.pdf


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bevaube
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10 Jahren  ago  

Ich kann zwar nichts Fundiertes zu steuertechnischen Dingen oder zu Kapitalerträgen sagen, aber aus persönlicher Erfahrung berichten. Meine Mutter hat seit den 70er Jahren einen Hauptwohnsitz in Deutschland (Im Haus meiner Großmutter - welches sie später erbte). Ich war meine gesamte Kindheit ebenso dort mit Hauptwohnsitz angemeldet und hatte zeitgleich meinen Hauptwohnsitz in Luxemburg, wo ich lebte. Lebensmittelpunkt also in Luxemburg. Wir galten nicht als Grenzgänger, waren beide jedoch auch zusätzlich bei einer deutschen Krankenversicherung. Damals erschien mir das Bürokratische oft recht umständlich - jedoch denke ich, dass es heutzutage ohne Probleme laufen kann. Insbesondere, wenn ihr noch nicht genau wisst, wo ihr in einigen Jahren leben wollt. Wenn dies feststeht, kann man hier in D ja immer noch alles abmelden. Nun ja, jedenfalls hatten wir nie Probleme hinsichtlich eines möglichen illegalen Verhaltens was die beiden Wohnsitze betrifft.


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Master5101
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5 Jahren  ago  

Hallo Grenzgänger188,

 

hast du dich nun damals in beiden Ländern angemeldet?


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Master5101
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5 Jahren  ago  

Hallo Bevaube,

habe die selbe Situation wie Grenzgänger188, Handhabst du das auch noch so?