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Forum / Steuern und Finanzen

Antworten der lux. Steuerbehörde auf wichtige Fragen  

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CaptainHook
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2 Stunden  ago  

Ich teile mal meine Informationen auf Fragen, die ich der lux. Steuerbehörde gestellt habe und sicher viele hier interessieren dürfte. Erfreulicherweise habe ich klare, kurze schriftliche Antworten erhalten.

Frage 1: Sind Kapitalerträge netto oder brutto anzugeben?

Antwort 1: die steuerfreien Kapitalerträge werden brutto angegeben. Den Freibetrag für Kapitaleinkünfte können Sie aber nutzen.

 

Frage 2: Bis wann dürfen wir unser Kind bei der Absetzung von z.B. Einzahlungen in Bausparverträge berücksichtigen?

Antwort 2: wenn Ihr Kind über 21 Jahre alt ist, benötigen wir die Studienbescheinigung damit Sie ihn bei den abzugsfähigen Höchstbeträgen berücksichtigen können.

 

Frage 3: Es ist aufgefallen, dass im Formular 100d, die Zwischensumme im Feld 1551 nicht korrekt ist. Es werden nicht alle Felder wie angegeben von 1301 bis 1550 summiert. Auch die automatischen Felder 1639, 2037 und 2038 summieren nicht korrekt. Sollte man den korrekten Betrag hinschreiben bzw. werden dann die Steuerabzüge womöglich falsch berechnet?

Antwort 3: unser System berechnet die Zwischensummen korrekt wenn wir das eintragen, obwohl diese auf dem Formular nicht stimmen.

 

Hoffe, es hilft auch anderen. 🙂