Hallo,
auf den Seiten der Luxemburger Steuerbehörden gibt es verschiedene Formulare zur Beantragung von Steuerermässigungen. D.h. man beantragt im Voraus z.B. die Anerkennung von besonderen Fahrtkosten, regelmässigen Werbungskosten, Beiträgen zu Bauparverträgen etc. auf der Lohnsteuerkarte. Diese werden dann bei der Berechnung der Einkommensteuer direkt berücksichtig (quasi auf der Lonsteuerkarte eingetragen) und man muss nicht über die Steuererklärung (Jahre später) sich die zuviel gezahlten Steuern mühsam wieder zurück holen.
Hat das hier schon jemand gemacht? Welche Ausgaben können Grenzgänger im Vorhinein eintragen lassen? (die Formulare sind verschieden für Ansässige und Nicht-Ansässige)
Danke für Hinweise
Gruss
Martin