logo site
icon recherche
Forum / Steuern und Finanzen

Antrag f. vorgeburtliche Zulage  

Profilbild von
Betti05
10 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Hallo zusammen, hat jemand zufälligerweise einen Antrag für die Allocation prénatale zum Download bereitstehen - bzw. wo finde ich ein solches Formular? Habe es von der CNPF leider nicht erhalten, da wir scheinbar nicht mehr bezugsberechtigt sind. Wollte trotzdem einen Antrag stellen, wer weiß was daraus wird. Vielen Dank für die Hilfe!


Profilbild von
chicca
14 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Das Formular kann man leider nicht downloaden sondern nur bei der CNPF direkt bekommen. Wie ist denn bei euch die Situation? Arbeitet der Vater oder die Mutter in Luxemburg? Hat die CNPF direkt auf die Anfrage der Formulare hin gesagt, dass ihr nicht bezugsberechtigt seid? Viele Grüße Chicca


Profilbild von
Betti05
10 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Ja, auf Anfrage hin habe ich kein Formular wegen fehlender Bezugsberechtigung erhalten. Ich als werdender Vater arbeite in Luxemburg, meine Frau nicht. Hmmm, muss ich wohl doch mal vorstellig bei der CNPF werden, vllt. hilft das ja was...


Profilbild von
chicca
14 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Hm, es scheint sich gemäß den vorangegangen Diskussionen zu diesem Thema hier im Forum langsam herauszukristallisieren, dass diese Zulage tatsächlich nur noch an Grenzgänger gezahlt wird, wenn die Mutter in Luxemburg arbeitet. Wenn du diesbezüglich aber bei der CNPF eine genaue Auskunft bekommen solltest, wäre es interessant, wenn du das mal hier postest...momentan sind das ja alles nur Vermutungen und mehr oder weniger Gerüchte, die hier so kursieren...keiner weiß jedenfalls was genaues...


Profilbild von
oernie
1266 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

@Chicca: also mir hat man im Juli 2010 bei der CNPF klar und deutlich gesagt dass wir die Geburtszulagen nicht bekommen (ich arbeite in L, meine Frau in D.). Hatte ich allerdings nicht anders erwartet nachdem ich von den Änderungen ab 2010 gehört hatte. die Formulare hatte ich mir allerdings schon letztes Jahr besorgt ohne zu sagen dass ich Grenzgaenger bin. Sind auch teilweise ausgefüllt.


Profilbild von
soleo08
44 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Die Begründung ist so, dass die 3 Geburtszulagen für die werdende Mutter bestimmt sind. Um die Zulagen zu bekommen, muss sie in Luxembourg wohnen oder arbeiten (Grenzgängerin). Verheiratet oder ledig ist egal...

Früher hat es gerreicht, wenn man verheiratet war und nur der Vater in Lux gearbeitet hat. Das gibts inzwischen nicht mehr.