Tag'chen in der Runde, Wir wohnen beide in D. Ich arbeite in L. Da mein Jahresbruttogehalt 2014 etwas höher ist als das meines Mannes, habe ich in L einen Antrag auf Lohnsteuerjahresausgleich gestellt und rückwirkend die Steuerklasse 2 beim Büro RTS beantragt. Dieser Antrag wurde ablehnend beschieden mit folgender Begründung: Für die Berechnung der 50%-Grenze wird auf luxemburgischer Seite nur das zu versteuernde Einkommen (Imposable) - d. h. Brutto abzüglich nicht zu versteuerndem Rentenversicherungsbeitrag und Fahrtkostenpauschale - auf deutscher Seite jedoch das Jahresbruttoeinkommen und nicht das zu versteuernde Einkommen zu Grunde gelegt wird. Durch diesen "Willkürakt" ist dann mein (zu versteuerndes) Jahreseinkommen geringer als das Jahres(brutto)einkommen meines Mannes, so dass mir angeblich nur die Steuerklasse 1a zustünde. Ich habe den Bescheid vorsorglich angefochten. Wer weiß hierzu etwas bzw. kann helfen? Hat sich etwas zwischen 2014 und 2015 geändert? Bitte nur fachbezogen antworten... und kein Halbwissen *grins*
Allen im Forum, frohe Festtage.