Verstehe eure Frage eher nach der Abschlagsbesteuerung. Denn wir alle die einen eigenen Steuersatz haben sind verpflichtet eine Steuererklärung zu machen und der % Satz der da rauskommt wird auf das Jahresbrutto inkl Bonus angewendet.
Meiner Meinung nach wird der persönlich ermittelte/anzuwendende Steuersatz nur auf die periodischen und nicht auf die "non-périodiques" zahlungen angewandt. selbst wenn er auf die nicht periodischen bezüge angewendet werde sollte so unterliegen diese trotzdem einem weit höherem "barême" und werden im rahmen der steuererklärung wieder ausgeglichen. spätestens dann wirst du das zuviel erhaltene netto wieder abgeben müssen. am besten also, man legt sich das zuviel erhaltene netto einer nicht periodischen zahlung gleich zurück, wenn es nicht doch gleich an der quelle einbehalten wird.
Der aktuelle persönliche Steuersatz ist vereinfacht auch nur ne Abschlagszahlung, weil der finale richtige Steuersatz ja erst nach der Erklärung fest steht.
Im Gegensatz zur Vergangenheit, da haben viele keine Erklärung gemacht, müssen wir ja jetzt eine machen und dann wird das als ganz normales Einkommen betrachtet.
Im Prinzip genau wie es wbbb auch beschreibt.
Bei der Ermittlung des individuellen Prozentsatzes wurde nach dem Jahreseinkommen gefragt. Dieses beinhaltet auch nicht-periodische Zahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Boni). Es wäre also nur richtig, wenn der Prozentsatz auch für die nicht-periodischen Zahlungen angewandt wird. Andernfalls zahlen fast alle Arbeitnehmer monatlich zu viel Abschlag und legen bei einer nicht-periodischen Zahlungen erneut vor. Ziel des Systems sollte doch sein, dass die Abschläge möglichst genau der Steuerschuld entsprechen. Deshalb hat man doch überhaupt erst den Prozentsatz auf die Lohnsteuerkarten geschrieben.
Das ist absolut richtig, aber bei uns hängt der Bonus zB vom Firmenergebnis ab und schwankt schon erheblich. Daher habe ich diesen eher "vorsichtig" angesetzt. Wenn er,was ich hoffe, gut ausfällt lege ich halt etwas für die Steuer bei Seite.
schau mal in den anderen aktuellen blog zum Thema, da gab es den Tipp auf diese email Adresse zu gehen:
Der Steuersimulator bzw der Online "Antrag auf Einzelveranlagung / Steuersatz RTS" ist hier immer noch ohne Token zugänglich:
http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/impots-taxes/activite-salariee-resident/changement-situation-perso/imposition-collective-individuelle/index.html[/url]
oder über die Homepage: www.guichet.public.lu -> Bürgerportal -> Steuern -> Von einem Gebietsansässigen ausgeübte arbeitnehmerische Tätigkeit -> Als verheiratete Steuerpflichtige für die gemeinsame oder individuelle Besteuerung optieren
+ Formulare / Online-Dienste -> MyGuichet.lu
Meine Steuerkarte war übrigens am Dienstag in der Post; Klasse 1, wie erwartet, da ich nicht geantwortet habe. Und sogar noch vor allen meinen Kollegen, die ihren Antrag auf MyGuichet ausgefüllt haben! Lieber info, da haben Dir Deine Bekannten auf dem Steueramt wohl doch nicht alles erzählt. 😉
@ CandiM
meine ist schon 4 Wochen da, hab ich hier ja auch schon mitgeteilt, allerdings darf man die Onlinefraktion nicht über einen Kamm scheren. Anfang der Woche war ich noch Mittagessen und da hat mein Bekannter von FA einige der absurdesten online Einträge erzählt. Kein Wunder das es da bei einigen langsam lief, die sind nicht durch die automatische Prüfung der Finanzamtssoftware gekommen.
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