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Forum / Steuern und Finanzen

Antrag auf Einzelveranlagung / Steuersatz RTS  

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Pusteblume1282
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6 Jahren  ago  

Hallo,

vielleicht kann mir ja jemand von euch helfen, da ich mit dem Antrag auf Einzelveranlagung einige Probleme habe.

Mein Mann und ich leben in Deutschland. Er arbeitet auch dort und ich arbeite in Luxembourg.

Bis Anfang des Jahres hatten wir in etwa ein gleiches Brutto-Gehalt. Nach der Elternzeit bin ich jetzt allerdings wieder mit 60% eingestiegen und er verdient durch eine neue Arbeitsstelle etwas mehr, so dass er jetzt Brutto etwas weniger als das doppelte von mir verdient.

Da sich jetzt mein Steuersatz ändern würde, würde ich gerne eine neue Lohnsteuerkarte beantragen, bin aber etwas ratlos, welche Veranlagungsart ich auswählen muss.

Laut dem Simulator bei guichet.lu müsste ich bei Auswahl der strikten Einzelveranlagung nach Steuerklasse 1 nur in etwa die Hälfte der Steuern zahlen, wie bei den anderen beiden Veranlagungsarten (Einzelveranlagung mit Umverteilung der Einkommen bzw. Zusammenveranlagung in Klasse 2).

Leider ist mir nicht klar, nach welchen Kriterien die Auswahl erfolgen soll.

Ich würde natürlich gerne eine grössere Steuernachzahlung verhindern.

Vielleicht kennt sich hier ja jemand damit aus und kann mir einen Rat geben.

Grüße, Pusteblume


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6 Jahren  ago  

Äh, wüsste nicht wo das im Formular 164NDR-2019 rein sollte bzw ob dein Änderungswunsch nicht doch etwas zu spät kommt.


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Pusteblume1282
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6 Jahren  ago  

Da ich erst seit letzten Monat wieder arbeite, kann ich doch ab dem jetzigen Zeitpunkt eine neue Lohnsteuerkarte B eantragen, oder?

Rückwirkend muss der Ausgleich dann über die Steuererklärung passieren, das ist klar.

Es handelt sich bei dem Formular um den Vordruck 166D.


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6 Jahren  ago  

Für ein Steuerjahr N wird eine nach dem 31. März N+1 getroffene Entscheidung nicht mehr berücksichtigt, d. h., die vor diesem Datum getroffene Entscheidung gilt als unwiderruflich.

So steht es auf Guichet.lu und damit ist der Zug nach meiner Meinung abgefahren.


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6 Jahren  ago  

Nach 31.03. geht eine Änderung nur noch aus diesen Gründen und damit wird deine Idee für mich nicht abgedeckt:

Änderung der persönlichen oder beruflichen Situation

Die Lohnsteuerkarte wird in folgenden Fällen innerhalb von durchschnittlich 30 Werktagen von der ACD automatisch aktualisiert:

  • bei jedem Wechsel des Arbeitgebers;
  • bei jeder Änderung der Benennung oder der Anschrift eines Arbeitgebers;
  • bei jeder Abmeldung eines Arbeitnehmers durch einen Arbeitgeber bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS);
  • bei jedem Eintritt in den Ruhestand gemäß der luxemburgischen Sozialgesetzgebung;
  • bei jeder bei der Zukunftskasse (Caisse pour l'avenir des enfants - CAE) vorgenommenen Änderung der Haushaltszusammensetzung eines Steuerpflichtigen.

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Pusteblume1282
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6 Jahren  ago  

Vielen Dank für die Antworten. 

Wenn ich dann für nächstes Jahr eine neue Lohnsteuerkarte beantragen will, welche Veranlagungsart würde denn dann für mich zutreffen? 


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6 Jahren  ago  

Die Sache wird sich wohl von selbst lösen da ich davon ausgehe das die Umstellung im Steuersystem im kommenden Jahr greifen wird.