Hallo,
vielleicht kann mir ja jemand von euch helfen, da ich mit dem Antrag auf Einzelveranlagung einige Probleme habe.
Mein Mann und ich leben in Deutschland. Er arbeitet auch dort und ich arbeite in Luxembourg.
Bis Anfang des Jahres hatten wir in etwa ein gleiches Brutto-Gehalt. Nach der Elternzeit bin ich jetzt allerdings wieder mit 60% eingestiegen und er verdient durch eine neue Arbeitsstelle etwas mehr, so dass er jetzt Brutto etwas weniger als das doppelte von mir verdient.
Da sich jetzt mein Steuersatz ändern würde, würde ich gerne eine neue Lohnsteuerkarte beantragen, bin aber etwas ratlos, welche Veranlagungsart ich auswählen muss.
Laut dem Simulator bei guichet.lu müsste ich bei Auswahl der strikten Einzelveranlagung nach Steuerklasse 1 nur in etwa die Hälfte der Steuern zahlen, wie bei den anderen beiden Veranlagungsarten (Einzelveranlagung mit Umverteilung der Einkommen bzw. Zusammenveranlagung in Klasse 2).
Leider ist mir nicht klar, nach welchen Kriterien die Auswahl erfolgen soll.
Ich würde natürlich gerne eine grössere Steuernachzahlung verhindern.
Vielleicht kennt sich hier ja jemand damit aus und kann mir einen Rat geben.
Grüße, Pusteblume