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SP95 steigt (geringfügig)
Forum / Steuern und Finanzen

Anteiliges Gehalt in D versteuern (> 19 Tage) - Vorteil?  

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Di Kay
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2 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

da ich jetzt schon öfters gelesen habe, dass es nicht ein Nachteil sein muss, wenn man ein Teil seines Gehaltes in D versteuern muss (manchmal sogar Vorteil), stellt sich für mich die Frage, wann dies grundsätzlich der Fall ist?

Ich arbeite schon seit Jahren in Lux, bin aber noch nie über die 19-Tage hinausgekommen, überlege aber, es dieses Jahr zu tun, da die Sozialversicherungspflicht ausgesetzt ist.

Grundsätzlich ist der Grenzsteuersatz in Lux ja einige % unter dem in D (ca. 4%). Somit würde ich erwarten, dass ich in D mehr steuern zahlen muss. Als Lediger ohne Kinder sehe ich hier kaum Potenzial die Steuerlast zu senken. Wenn Ihr Erfahrungen / Tipps diesbezüglich habt, wäre ich dankbar.

Viele Grüße

 

 

 


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EddieIrvine79
392 Messages

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2 Jahren  ago  

Mir sagte mal ein Bekannter, der verheiratet ist und 2 Kinder hat, dass man bis 50 Tage eigentlich nicht mehr Abgaben hat als wenn man nur in Luxemburg arbeitet.

Ich habe das aber noch nicht selbst ausgerechnet.


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Di Kay
39 Messages

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2 Jahren  ago  

Danke, aber das bringt mir leider nichts....


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info
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2 Jahren  ago  

Du musst dir halt deinen persönlichen break even point bei den Steuern ausrechnen und da dieser bei jedem Steuerpflichtigen wo anders liegt kann dir keiner eine pauschale Aussage dazu geben. Es gibt einfach zuviele offene Fragen wie Jahresbrutto, Wohneigentum usw usw die man da betrachten muss und dann muss man ja auch noch die Luxemburger Seite im Auge behalten.


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Di Kay
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2 Jahren  ago  

Ja das ist mündigen kalt, dachte es hätte vielleicht einer die ähnliche Situation und könnte daher paar so grundsätzliche Tipps geben 🙂 Aber dem scheint ja net so zu sein 


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3714 Messages

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2 Jahren  ago  

Das mit der Steuer ist ca so als ob man die Frage stellt "welche Hosengröße passt einem Grenzgänger am besten, hat jemand Erfahrung?", das ist ebenso nicht zu beantworten da jedem klar ist das die Hosengröße halt eine persönliche Sache ist.


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Di Kay
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2 Jahren  ago  

Deswegen habe ich doch oben auch die Rahmenparameter beycjtoeben, aber jetzt dann auch egal. 


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ohneix
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2 Jahren  ago  

Grundsätzlich ist das ganz einfach:

1. mache jeweils eine Steuerberechnung der zukünftigen, zu erwartenden zu versteuernden Einkommen und Progressionseinkünfte unter Berücksichtigung aller denkbaren, voraussichtlich zu erwartenden Verhältnisse zwischen DE & LU Tage für beide Länder.

2. Addiere jeweils die Summe der Steuer aus beiden Ländern, je Tagesverhältnis.

3. Vergleiche die Summen.

 

Erfahrungsgemäß landen die Break Even Points, sofern es einen gibt, bei etwa 35-55 Tagen.

Viel Spaß 


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Luxi1
645 Messages

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2 Jahren  ago  

ledig ohne Kinder sind nicht viele Rahmenparameter.  😉Ich hatte mir mal nach einem Gespräch mit meinem dt Sachbearbeiter notiert, dass man Zusatz-Krankenversicherungen (und auch die ausl. KV?) dann anteilig vom in D zu versteuernden Arbeitseinkommen absetzen könnte.


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Fredde
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2 Jahren  ago  

LUX Pflegeversicherung kann man absetzten, die Pauschalen (Werbungskostenpauschale, etc.)  kann man abziehen.

Anteilig die Rentenversicherung, Krankenversicherung, alle möglichen anderen Versicherungen, eventuell Riester oder Rürup-Rente, 

Also da kommt schon was zusammen. 

Der Rest wird dann halt mit dem höheren Prozentsatz aus dem Progressionsvorbehalt versteuert.


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Di Kay
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2 Jahren  ago  

Das hilft doch schon. Vielen dank Fredde.


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ohneix
23 Messages

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2 Jahren  ago  

Ganz ehrlich - wenn Du das von Fredde nicht weißt, sind fatale Fehler vorprogrammiert, denn diese Aussage von Fredde ist sehr pauschal gehalten. 

Beachte z.B., dass Du Sozialversicherung ebenfalls aufteilen musst und in Beiden Ländern jeweils nach deren Rechtsprechung berücksichtigen musst. Gleiches gilt auch im Hinblick auf Zuordnungen  für Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen usw.

Der mögliche Schaden durch Unwissenheit und Unvermögen ist oft  teurer als die Rechnung eines Fachmanns.


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3714 Messages

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2 Jahren  ago  

Das deutsche Steuerrecht füllt ein ganzes Bücherregal und wer ernsthaft denkt das es hier unter allen Grenzgänger auch nur 5 Menschen gibt die eine nahezu identische Steuererklärung machen ist auf einem anderen Planeten unterwegs.

Wie gesagt hilft nur die ordentliche Ermittlung des eigenen break even bei der Steuerfrage, nur so lässt sich ein unangenehmer Steuerbescheid vermeiden.

Als damals die 19 Tage Regelung kam wurde diese nicht mit einem Würfel festgelegt, in den DBA Gesprächen wurde der "Max Mustermann" Grenzgänger ermittelt. Dieser Grenzgänger der den Mittelwert aller Grenzgänger darstellt hätte <19 Tagen weniger Steuern in Deutschland bezahlt als in Luxemburg und da man ja keine Steuerentlastungsmaßnahme machen wollte ist die Grenze auf 19 Tage gelegt worden.  Natürlich gibt es immer noch viele die auch über 19 Tage noch etwas sparen, aber mit jedem Tag der dazu kommt sinkt die Wahrscheinlichkeit für eine Ersparnis.

Einfache Faustregel:

Wer viel in Deutschland absetzen kann darf viele Tage machen, wer wenig absetzen kann darf halt wenig Tage machen.

Achtung:

1. Es gibt Pauschbeträge die dürfen zu 100% eingesetzt werden

2. Es gibt Pauschbeträge die dürfen nur anteilig für die gelisteten Arbeitstage eingesetzt werden

3. Der Steuerzirkus mit Deutschland verlangsamt die Steuerbearbeitung in Luxemburg