Hallo zusammen,
da ich jetzt schon öfters gelesen habe, dass es nicht ein Nachteil sein muss, wenn man ein Teil seines Gehaltes in D versteuern muss (manchmal sogar Vorteil), stellt sich für mich die Frage, wann dies grundsätzlich der Fall ist?
Ich arbeite schon seit Jahren in Lux, bin aber noch nie über die 19-Tage hinausgekommen, überlege aber, es dieses Jahr zu tun, da die Sozialversicherungspflicht ausgesetzt ist.
Grundsätzlich ist der Grenzsteuersatz in Lux ja einige % unter dem in D (ca. 4%). Somit würde ich erwarten, dass ich in D mehr steuern zahlen muss. Als Lediger ohne Kinder sehe ich hier kaum Potenzial die Steuerlast zu senken. Wenn Ihr Erfahrungen / Tipps diesbezüglich habt, wäre ich dankbar.
Viele Grüße