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Forum / Steuern und Finanzen

Ansetzen von Umzugskosten in Deutscher Steuererklärung bei Umzug in Grenznähe für Job in LUX?  

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Patrick2K
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5 Jahren  ago  

Hallo,

ich habe bis Ende Juni 2019 in Deutschland gewohnt und gearbeitet. Bin dann Ende Juni in die Region Trier gezogen, um ab 01.07. in Luxemburg zu arbeiten.

Nun habe ich die Steuerklärung für 2010 an das Finanzamt gesendet und dort die Umzugskosten Ende Juni 2019 angesetzt. Vom FA kam jetzt die Nachfrage, dass sie ab Juli keine gemeldeten Beträge mehr haben und warum ich denn die Umzugskosten dann angesetzt habe.

Kann ich in einer solchen Konstellation damit rechnen, dass das FA meine Umzugskosten, die ja eigentlich für einen Job im Ausland angefallen sind trotzdem akzeptiert? Hat von euch jemand eine ähnliche Situation erlebt?


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Patrick2K
14 Messages

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5 Jahren  ago  

Sollte "Steuererklärung für 2019" heißen...


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Patrick2K
14 Messages

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5 Jahren  ago  

Und weil ich es gerade irgendwo gelesen habe: Muss ich in dem Jahr, in dem ich in beiden Ländern arbeite (2019) noch die Einkünfte aus Luxemburg in der Deutschen Steuererklärung angeben? Ich lese das gerade hier: https://www.gevestor.de/details/so-wirkt-sich-der-umzug-ins-ausland-auf-die-steuer-aus-749801.html


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kiwu2009
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5 Jahren  ago  

Hallo,

ja du musst für das Lux Einkommen die Anlage N-Aus ausfüllen.


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Tuta
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5 Jahren  ago  

Patrick2K

Da die Umzugskosten nicht mit Einnahmen in D zusammenhängen, kannst Du sie nicht als Werbungskosten geltend machen.

Du musst Dein LU Einkommen angeben, es wird in D nicht versteuert, dient aber zur Berechnung des Steuersatzes (Progressionsvorbehalt). In diesem Zusammenhang kannst Du die Umzugskosten als Werbungskosten für das LU Einkommen geltend machen. Bringt also nicht soviel wie direkt in D, senkt aber ggf. den Steuersatz.

Wenn das FA so eine Rückfrage hat, "ahnt" es dass Du in LU arbeitest (ist ja in der Gegend nicht unüblich), also alles ordnungsgemäß erklären.