logo site
icon recherche
INFO FLASH
Der Diesel-Preis steigt
Forum / Steuern und Finanzen

Anrechnung von Studienzeiten als " Zahlzeiten"  

Profilbild von
Donalda
Trier | Deutschland | 11 Messages

Offline

1 Jahr  ago  

Wie wir ja alle mitbekommen haben, gibt es eine  Regelung, die dazu führt, dass die Ausbildungszeiten ( also auch Schul- und Studienzeiten) als Beitragsjahre gerechnet werden, was wohl für einige zu einem früheren Renteneinritt führen kann.

Jetzt war die eigentliche Regelung die, dass Studienjahre als "Anrechnungsjahre" ab dem 18. Lebensjahr gerechnet werden.

Für Lehrjahre galt der Eintritt mit 16 als Beitragsjahr. Nun haben wir die Situation, dass nun ja auch Schul - und Studienjahre als Beitragsjahre gerechnet werden. dann auch ab 16 bzw 17???

 

 


Profilbild von
Profilbild von
info
3692 Messages

Offline

1 Jahr  ago  

Da für die Jahre mit 16 bzw 17 für einen Schüler im Gegensatz zu einem Azubi keine Beiträge abgeführt werden gelten die natürlich nicht. Im übrigen stehen die ja auch nicht auf dem jährlichen Rentenbescheid aus Deutschland.


Profilbild von
Manta1
60 Messages

Offline

1 Jahr  ago  

Stimmt so nicht ganz Info. Ein Kollege hat den Besuch der weiterführenden Schule ab dem 17. Lebensjahr von der Behörde anerkannt bekommen.


Profilbild von
info
3692 Messages

Offline

1 Jahr  ago  

Dann müssen Rentenbeiträge abgeführt worden sein, klar geht das dann.


Profilbild von member_10_year
MischMasch
Trier | Deutschland | 329 Messages

Offline

1 Jahr  ago  

Der Grund für die „fehlerhafte“ Anerkennung der Ausbildungszeiten als Pflichtzeiten für Grenzgänger ist ein EU-Formular mit dem die Rentenversicherungen ihre Daten zwischen D und L austauschen, in dem die Klassifizierung fehlt! In Deutschland werden Schulzeiten ab dem 17. Lebensjahr anerkannt. Das wir sicher der Grund sein, weshalb Luxemburg das so übernommen hat.

Über Bekannte habe ich aber erfahren, dass die CNAP das Problem im Mai beraten will. Man sollte sich daher beeilen, wenn man noch davon profitieren will. 


Profilbild von
Runner23
Wittlich | Deutschland | 46 Messages

Offline

1 Jahr  ago  

Das ist merkwürdig, weil man bei der Beantragung der Pension das Formular von der CNAP ausfüllen muss und es dort eine entsprechende Abfrage unter Punkt 6. (Haben Sie zwischen dem 18. und 27 Lebensjahr eine unentgeltliche Berufsausbildung oder ein Studium verfolgt?) gibt. Ich hoffe das derzeitige "Modell" bleibt noch länger bestehen. 


Profilbild von member_10_year
MischMasch
Trier | Deutschland | 329 Messages

Offline

1 Jahr  ago  

@Runner23: 

1. Das Rentenantragsformular gilt ja für alle: Ansässige und Grenzgänger!

2. Auch wenn man die Ergänzungszeiten im Antrag auflistet, werden immer die registrierten Zeiten aus Deutschland übernommen, die bei der dt. Rentenversicherung hinterlegt sind! Diese müssen dann auch nicht mehr nachgewiesen werden. Vor dem aktuellen EU-Formular wurden die Ausbildungszeiten aber als Ergänzungszeit aufgenommen.


Profilbild von
Runner23
Wittlich | Deutschland | 46 Messages

Offline

1 Jahr  ago  

Ich habe Anfragen an die CNAP gestellt bzgl. dem Renteneintrittsalters und mir ist geschrieben worden mit 57 (2024) Wenn ich aber die Verordnung richtig verstehe, dann wäre das erst mit 60 (2027) möglich. Wie bekomme ich eine absolute Aussage, um besser planen zu können?


Profilbild von member_10_year
MischMasch
Trier | Deutschland | 329 Messages

Offline

1 Jahr  ago  

Verbindlich ist erst der Rentenbescheid nach Einreichung des Rentenantrags. Den sollte man 1/2 Jahr vor seinem Wunschtermin abgeben. 


Profilbild von
Donalda
Trier | Deutschland | 11 Messages

Offline

1 Jahr  ago  

hat jemand Neuigkeiten zu den gelplanten Änderungen bzw der Schließung der Gestzeslücke?


Profilbild von
Manta1
60 Messages

Offline

1 Jahr  ago  

Seit wann führt man denn Abgaben ab, wenn man in einer höheren Handelsschule oder auf dem Gymnasium ist, ab? Ich denke die Rückemeldung der CNAP an meinen Kollegen ist verbindlicher als deine Vermutung.


Profilbild von
foxi1000
232 Messages

Offline

1 Jahr  ago  
Posted by: Donalda

Wie wir ja alle mitbekommen haben, gibt es eine  Regelung, die dazu führt, dass die Ausbildungszeiten ( also auch Schul- und Studienzeiten) als Beitragsjahre gerechnet werden, was wohl für einige zu einem früheren Renteneinritt führen kann.

Jetzt war die eigentliche Regelung die, dass Studienjahre als "Anrechnungsjahre" ab dem 18. Lebensjahr gerechnet werden.

Für Lehrjahre galt der Eintritt mit 16 als Beitragsjahr. Nun haben wir die Situation, dass nun ja auch Schul - und Studienjahre als Beitragsjahre gerechnet werden. dann auch ab 16 bzw 17???

 

Wo steht denn das für Lehrjahre der Eintritt mit 16 als Beitragsjahr gilt????