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Diesel setzt sein Jo-Jo in Luxemburg fort
Steuerlich: Zwei Steuererklärung in Lux und DE,
Wichtiger Sozialversicherung: Geht nach Luxemburg, da du selbständig in DE arbeitest und als Angestellte in LUX brauchst du eine Bestätigung der GKV-Spitzenverband das du in LUX Sozialversicherungspflichtig bist. Bis zum 1/3 des sozialen Mindestlohns in LUX kann der Gewinn in DE dann Sozialversicherungsfrei gestellt werden, muss aber nicht (Du kannst das auch freiwillig anrechnen lassen, kann Interessant sein wenn es um die Rente geht). Darüberhinaus (> 1/3) musst du deinen Gewinn in DE der LUX Sozialversicherung melden und du musst darauf dann Beiträge in Lux zahlen (wohlgemerkt Sozialversicherungsbeiträge).