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Forum / Steuern und Finanzen

Angestellt in Lux aber 30% Home Office in D  

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Stuey
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9 Jahren  ago  

Hallo Allerseits

Gerne möchte ich 30% meiner Arbeitszeit von daheim in D aus arbeiten, was dazu führen wird, dass ich 30% meines Einkommens in D versteuern werden muss. Aber was haben die 30% für Auswirkungen auf die Sozialversicherungspflicht bzw. -Kosten und -Leistungen? Ich habe was von Maximal 25% gelesen um in Lux versichert zu bleiben, aber dies bezog sich auf Minijob oder Selbstständigkeit. In meinem Fall ist mein Arbeitgeber ja unverändert das Lux Unternehmen, nur wäre mein Arbeitsplatz an 30% der Arbeitstage D statt Lux. Wird mir dies Probleme bereiten?!

Vielleicht noch relevant: ich würde meinen Hauptwohnsitz in Berlin behalten und zumindest jedes Wochenende nach Hause fliegen.

Besten Dank für Euer Feedback!

LG LUXmum


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Juergen1964
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9 Jahren  ago  

Hallo, was sagt dein Arbeitgeber? Ist doch normal auch in dein Arbeitsvertrag geregelt.


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Fredde
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9 Jahren  ago  

Also wenn du mehr als 25% in DE arbeitest dann bist du in DE sozialversicherungspflichtig! Und zwar für dein gesamtes Einkommen! Sehr schlechte Idee!


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9 Jahren  ago  

Evtl sollte man auch noch klar machen das der Arbeitgeber nur den Arbeitgeberanteil von Luxemburg zahlen wird und das fehlende Delta zum Deutschen Satz vom Arbeitnehmer geleistet werden muss.

Grob geschätz wird diese Lösung wohl im Bereich einer Nettolohnkürzung von 20% liegen. Kurz und gut könnte man auch die Arbeitszeit reduzieren und daheim die Füße hoch legen anstelle von home office.


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Fredde
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9 Jahren  ago  

Schön gesagt Info.


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Stuey
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9 Jahren  ago  

Danke an Alle! Ich habe mal ein wenig gerechnet und ich komme mit unter 25% hin, wenn ich in den Ferienzeiten der Kids mehr in LUX arbeite (da sind die Kids eh bei den Grosseltern). Allerdings habe ich in dieser Rechnung meine Wochenenden und Ferienzeiten nicht berücksichtigt, sondern beziehen sich die max. 25% nur auf die Arbeitstage. Weiss jemand, ob das richtig gerechnet ist? Ich habe von einer französischen Kollegin erfahren, dass in Frankreich die Behörden die Wochenenden und Ferien in die Berechnung einbeziehen. In Holland gilt dies aber nicht bzw gilt dort, dass der Aufenthaltsort in der Freizeit keine Relevanz hat.

Weiss jemand wie es in D gehandhabt bzw berechnet wird?

Lieben Dank!

LUXmum


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9 Jahren  ago  

Hier etwas Lektüre - 10ff erläutern Berechnung der Arbeitstage.

https://finanzamt-trier.fin-rlp.de/fileadmin/user_upload/Finanzaemter/FA%20Trier/fa_news/lu03.pdf

Auch nicht zu vergessen: wenn >25% im Heimatland gearbeitet werden, ist man ja in D sozialversicherungs-pflichtig. Falls da auch der Kindergeld-Anspruch in L wegfallen sollte (weiss ich i.M. nicht, ob dem so ist), ware auch das eine gewisse Einbusse.


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Stuey
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9 Jahren  ago  

Besten Dank, bonsai. Leider steht in den Folien nicht, ob im sozialversicherungsrechtlichem Sinne Wochenenden und Ferien zu den LUX- oder D-Zeiten gelten bzw ob ich aufpassen muss, dass ich auch dann nicht zu viel in Deutschland bin. Steuerrechtlich warden diese Zeiten nicht erfasst, aber Steuerrecht ist da in manchen Ländern wohl anders als Sozialversicherungsrechtlich. Die von mir kontaktierten Finanzämter konnten entsprechend auch keine Auskunft geben....


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9 Jahren  ago  

Ich möchte noch darauf Hinweisen das zwischen den Sozialversicherungen und dem deutschen Finanzamt seit ca 3 Jahren ein Datenaustausch existiert.

evtl mal hier nachlesen:

http://www.expat-news.com/17724/recht-steuern-im-ausland/grenzgaenger-die-wichtigsten-steuer-und-sozialversicherungsrechtlichen-fakten/


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wimmo
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9 Jahren  ago  

Die Sozialversicherung interessiert sich bei der Beurteilung der 25% Grenze nur für Deine Arbeitszeit. Freie Zeiten (Wochenende, Urlaub, whatever) zählen da nicht mit.


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9 Jahren  ago  

@wimmo

Das ist so nicht ganz richtig, denn die Arbeitszeit spielt gar keine Rolle für die Sozialversicherung. Es geht rein um das Einkommen das man erziehlt, nicht um die geleistete Arbeitszeit.

Hätte man zB die glückliche Situation in einer Stunde home office mehr als 25% vom Welteinkommen zu erziehlen würde man nach dem Steuerrecht nicht beachtet aber bei den Sozialversicherungen schon.


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wimmo
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9 Jahren  ago  

doch, sicher, für die Sozialversicherung geht es um das Einkommen und/oder die Arbeitszeit. Schau mal hier im Leitfaden der Europäischen Kommission: http://dvka.de/oeffentlicheSeiten/pdf-Dateien/Praktischer_Leitfaden.pdf steht auf Seite 31 oben


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9 Jahren  ago  

@wimmo

Danke für den link. In der Tat ergibt sich daraus auch für die Minijober eine beachtenswerte Situation.


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Stuey
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9 Jahren  ago  

@ wimmo - das war die Key Info, besten Dank!