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Forum / Steuern und Finanzen

Angestellt in D, Selbstständig in Lu  

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tiger58
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16 Jahren  ago  

Hallo Leute Wer kann mir bei meiner Steuerfrage weiterhelfen? Wohne in D und bin hier auch angestellt (75%). Habe jetzt zum ersten Mal in Lu auf selbständiger Basis Geld verdient. Wo soll/muß ich dieses in Lu auf selbständiger Basis verdiente Geld versteuern. Gibt es so etwas wie Geringfügigkeitsgrenzen. Bin verheiratet (Steuerklasse 3) und habe 3 Kinder. Infos die ich bisher erhalten habe sagen ich könnte wahlweise in D oder in Lu versteuern, müsste man individuell betrachten was günstiger wäre. Die Organisation die in MZG das Grenzgängerbüro betreibt konnte mir im Moment nicht weiterhelfen weil deren Steuerexperte noch einige Zeit in Urlaub ist. Vielen Dank für eure Antworten Gruß Beppo


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SteuerPerle
417 Messages

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16 Jahren  ago  

Wenn die Arbeitsleistung in L erbracht wurde, dann ist dies auch in L zu versteuern und zwar ohne Grundfreibetrag. SteuerPerle