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Forum / Steuern und Finanzen

Altersrente Luxemburg  

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Bernd7
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3 Jahren  ago  

Es geht um grundlegende Aspekte betreffend die Altersrente in Luxemburg. Ich kenne die üblichen Dokumente von der CNAP, OGLB, guichet.lu etc. dazu, die jedoch sehr oberflächlich sind und zumindest diverse meiner Fragen nicht beantworten. Daher probiere ich es hier, um verschiedene Prinzipien zu verstehen

1.
Wird für die Besteuerung der Altersrente die ausbezahlte Rente in einen grossen gemeinsamen Topf geworfen mit anderen Einkommensquellen wie z.B. Dividendeneinnahmen, Mieteinnahmen, Lizenzerlösen etc. und dann quasi ganz normal die Gesamtsumme besteuert (wie wenn es sich bei der Rentenauszahlung z.B. um gewöhnliches Arbeitseinkommen handeln würde) oder sind Teile der Altersrente steuerbefreit und/oder die Altersrente wird separat von anderen Einkommensquellen besteuert ?
2.
Laut CNAP wird eine Mindestzeit von 120 Monaten Wartezeit gefordert als Voraussetzung zur Gewährung einer Altersrente.
a)
Bedeutet dies also, wenn jemand nur 119 Monate Wartezeit hatte, dass der dann vom Lux. Staat keinen Cent dauerhafte Rentenzahlung erhält (klar kann er sich jederzeit seinen Rentenanspruch als Einmalsumme auszahlen lassen), sondern diese 119 Monate dann zu den Zeiten in einem anderen Land hinzugezählt wird, in dem er eine Altersrente bekommt ?
b)
Können auch Pflichtzeiten, die im Ausland erworben wurden zu den lux. Pflichtversicherungszeiten hinzugezählt werden ? Also bsw. wäre jemand 119 Monate in lux. pflichtversichert und 3 Monate in Deustchland; wäre dann die 120-Monate-Regel erfüllt und diese Person erhielte dieselbe lux. Rente wie wenn alle diese 122 Monate in Lux absolviert worden wären ?
3.
Als Pflichtversicherungszeit zählt laut CNAP u.a. auch die Zeit einer selbständigen Tätigkeit. Ist es also richtig, dass im Falle einer selbständigen Tätigkeit, bei der zunächst weder Umsatz, noch Gewinn etc. gemacht wird, weil z.B. erst ein Unternehmen aufgebaut werden muss (z.B. eine Plattform programmiert werden muss), diese umsatzlose Zeit dann auch als Pflichtversicherungszeit gilt ?
4.
Habe ich das richtig verstanden, dass Kindererziehung als Pflichtversicherungszeit insgesamt max. 4 Jahre betragen darf (bei Erziehung eines einzigen Kinds max. 2 Jahre), jedoch dass Kindererziehungszeit im Sinne von Ergänzungszeit im Prinzip unbeschränkt möglich ist, allerdings immer nur bis zum 6. Lebensjahr des Kindes ?
Also wenn man jetzt z.B. alle 6 Jahre ein Kind bekommt/adoptiert, könnte man damit als Ergänzungszeit zugewiesen bekommen: 6× Anzahl der Kinder ?
5.
Betreffend die Summe der beitragspflichtigen Einkünfte zur Ermittlung der proportionalen Steigerung:
hier verstehe ich die Bsp. der CNAP nicht ganz.
In deren Bsp2 auf Seite 8 wird ja mit 160.000 € als Summe der beitragspflichtigen Einkünfte gerechnet (auf Indexbasis 100).
a)
Bedeutet dies, dass diese Person 4.000 € pro Jahr (eben 40 Jahre lang) auf Indexbasis 100 verdient hat ? Also zuletzt so grob gut 30.000 € im Jahr ?
b)
Ich verstehe den Satz darunter nicht: "Dieser Betrag entspricht dem Durchschnittsgehalt bei 2-fachem Mindestlohn während 40 Jahren"  ??? Ist damit etwa folgende Aussage gemeint: " dieser Betrag entspricht einem Monatsgehalt, das im Schnitt doppelt so hoch wie der soziale Mindestlohn ist" ?
c)
Habe ich das richtig verstanden, dass zur Berechnung der "beitragspflichtigen Einkünfte" einfach nur alle Arbeitseinkünfte indexiert auf 100 über die gesamte Tätigkeitszeit aufaddiert werden müssen ?
d)
Ist es also völlig irrelevant, ob jemand (indexiert) 10 Jahre immer dasselbe verdiente (z.B. 3.000 € im Monat) oder ob jemand 1 Jahr lang mal 30.000 € pro Monat verdiente, dafür dann aber 9 weitere Jahre gar nix mehr (z.B. weil er Erziehungszeiten hatte oder anerkannte Wartezeiten als unbezahlter Spitzensportler hatte) ?
Ich hatte nämlich von verschiedenen recht verlässlichen Quellen unabhängig voneinander gehört, dass es für die Berechnung der Alterspension im Wesentlichen auf das in der Karriere höchste Gehalt ankäme und weniger auf den Durchschnitt. Dies scheint jedoch falsch zu sein oder ?
6.
Es gibt ja u.a. die Möglichkeit einer Pflichtversicherungszeit in Form einer unbezahlten Tätigkeit z.B. in Form "einer freiwilligen, allgemein nützlich anerkannten, Tätigkeit". Wenn diese Tätigkeit 40 Jahre ausgeübt wird, und man eben kein Einkommen hat, dann würde ja die proportionale Steigerung bei exakt 0 € liegen. Rein formal würde sich die Rentenhöhe also ausschliesslich aus der pauschalen Steigerung speisen, also derzeit gut 500 €.
ABER:
Es gilt ja immer die Regel der Mindestrente bei 65 und 40 Versicherungsjahren, dass eben die Mindestrente derzeit rund 2.000 € betragen muss.
Ist es somit richtig, dass diese Person dann eben keine 500 €, sondern ca. 2.000 € Rente bekäme ?

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3 Jahren  ago  

Moien, hier mal mein Stand.

1. Renten werden mit den anderen Einkünften in einer Erklärung abgehandelt, natürlich sind die in unterschiedlichen Felder einzutragen.

2.a/b Die 120 Monate ist die Summe alle Pflichtversicherungsmonate, völlig egal in welchem Land die erworben wurden.

3. mir unbekannt.

4. Die Zeiten für die Kinder zählen nur wenn keine Pflichtversicherung bestanden hat, typisch wenn zB ein Elternteil für 2 Jahre nicht mehr arbeiten geht.

5.a müssten eher 36000 pa sein.

5.b ja.

5.c ja.

5.d Wer bekommt nichts von den Beispielen. zumindest über die Sozialgelder wird die Versicherung ja weiter geführt.

6. Da kann es eigentlich nur um Ehepartner gehen, aber im Grundsatz ja allein ich kenne keine die 40 Jahre dauert.


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Bernd7
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3 Jahren  ago  

Zunächst mal danke @info für die Beantwortung der Fragen.

Es geht bei den Fragen um eine Vielzahl von verschiedenen Personen, u.a. auch um eine Person, die mir sehr viel Geld schuldet, gegen die ich einen Pfändungstitel hab, die aber nun untergetaucht zu sein scheint und auch derzeit kein offizielles Gehalt/Sozialleistung empfängt, früher aber definitiv mal in Luxemburg arbeitete. Ich probiere nun u.a. auszuloten, ob es Sinn macht zu warten, bis/ob die eine etwaige (hinreichend hohe) staatliche Alterspension bekommt und darauf dann zu pfänden oder ob man schon jetzt irgendwie wohl wenig erfolgsversprechende geartete juristische Schritte gegen eine andere Person in dessen Umfeld in Gang setzen sollte.

Daher nochmal zu 5d:

Sozialgeld oder sonst irgendeine Art von Gehalt bekommt diese Person derzeit definitiv nicht; sie ist nicht mehr bei der CNS geführt. Allerdings hatte sie wohl mal recht hohe Einkommen, jetzt aber eben offenbar gar nix.

Daher nochmal die Frage: Macht es einen Unterschied für die Höhe der Rente, ob man kurzfristig recht viel verdiente und dann phasenweise gar nix, eben wie schonmal gefragt: z.B. 1 Jahr lang 30.000 € pro Monat und 9 Jahre nix, oder 10 Jahre lang jeweils 3.000 € pro Monat (unterstellt die 9 unbezahlten Jahre würden aber als Ergänzungszeit anerkannt und angenommen jeweils bei unverändertem Index in den 10 Jahren).

Ich hatte eben verschiedentlich gehört, dass sich die Altersrente nach dem höchsten erreichten Gehalt orientiert, aber nach der CNAP-Broschüre scheint das wohl nicht so zu sein, danach spielt ja offenbar einzig und allein das insgesamte Einkommen eine Rolle. 

Ich wollte mich nur vergewissern, welcher Ansatz stimmt.

 

Noch zu 2:

Komisch, ich hatte bisher nie irgendwo gelesen, dass die 120 Monate egal in welchem Land erworben werden können. Wo steht das ? 

D.h. also es würde schon ausreichen 1 Monat Arbeit in Luxemburg und 119 in Neuseeland, um die 120-Monate-Pflichtversicherungsmindestzeit-Regelung zu erfüllen. 

 

 


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3 Jahren  ago  

Wer gar nichts verdient ist nicht versichert und damit existieren diese Zeiten ganz einfach nicht. Und die Rente berechnet sich natürlich auch nicht nur am höchsten Gehalt, es ist wie in den Unterlagen von der Rentenkasse angegeben zu berechnen.

Aber um eines klar zu machen, die 120 Monate (egal wo her) sind nur für den grundsätzlichen Anspruch relevant, die Rente aus Luxemburg geht immer nur auf den Teil der in Luxemburg gearbeitet wurde.

Ganz grob, aus dem Gedächtnis:

1. nur wenige Stunden -> es gibt keine Rentenansprüche

2. Nur wenige Monate -> der Anspruch wird an Deutschland abgegeben, die Zeit zählt zwar und der Anspruch auch, aber es kommt keine getrennte Rente aus Luxemburg.

3. Jahre -> der in dieser Zeit erworbene Anspruch wird von Luxemburg als eigenständige Rente berechnet und ausbezahlt.

Als grobe Richtlinie:

Rente mit dem Gehalt ausrechnen das man kennt bei voller Versicherungszeit, den Wert durch die Monate teilen und dann mit den realen Monaten multipliziern.

-> Rente aus 45 Jahren = 3000Euro

-> 10 Jahre (120 Monate) in Luxemburg = 666.66 Euro Rente

Warum der Schuldner aber nicht einfach in die Privatinsolvenz geht ist schon seltsam, nach 2 Jahren wäre er die Schulden ja los und der Käse wäre gegessen.


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MischMasch
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3 Jahren  ago  

Hier kannst Du eigentlich alles nachlesen u.a. in den Broschüren:

https://www.cnap.lu/accueil-home/informationen-in-deutscher-sprache/

zu 2. siehe z.B. "Internaltionales Recht" in den Kurzinfos. Man muss mind. 1 Jahr in Luxemburg gearbeitet haben und zusätzlich mind.  9 Jahre in der EU oder anderen Ländern mit einem Steuerabkommen mit Lux., um einen Rentenanspruch in Luxemburg zu haben.

zu 5d. Die Rente setzt sich aus einem zeitabhängigen (pauschale Steigerung) und einem beitragsabhängigen Anteil (proportionale Steigerung) zusammen, daher macht es schon einen Unterschied, ob Du 1 Jahr oder 10 Jahre einzahlst. Die Einzahlungen in die Rentenkasse werden zudem "normiert" (Index und Lohnentwicklungfaktor Basis 84) . D.h. 3000€ Einzahlung vor 10 Jahren ergeben einen höheren Beitrag zur Rente als 3000€ heute.

Dass das höchste Gehalt der Karriere eine Rolle bei der Rentenkalkulation spielt ist definitiv eine Falschinfo.


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3 Jahren  ago  

Es gibt nur einen Punkt bei dem "das höchste Gehalt" eine Rolle spielt und das ist bei der Hinzuverdienstgrenze bei der vorgezogenen Rente, ich denke da war mal wieder jemand mit brandgefährlichem Halbwissen unterwegs und hat Unsinn geredet.


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Bernd7
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3 Jahren  ago  

@info: Naja, man kann aber schon auch zusätzliche lux. Rentenansprüche erwerben über Ergänzungszeit (wie z.B. Kindererziehung etc.), wo man kein Gehalt und keinen (sozialversicherungspflichtigen) Job hat. Dies erhöht ja dann die pauschalen Steigerungen bei der Rente. Voraussetzung ist natürlich, dass man die 1o Jahre Pflichtversicherungszeit voll hat und überhaupt einen Anspruch in L hat.

@Mischmasch: Wo steht das mit dem 1 Jahr in Luxemburg und 9 Jahre im EU-Ausland für die Pflichtversicherungszeit? Ich habe auf dem angegebenen Link zwar sehr viel gelesen, aber in den Kurzinfos unter "Internationales Recht" steht zu konkreten Zahlen nix. 

 

 

Ok, ich habe jetzt verstanden, dass immer nur der Rentenanspruch in dem Land ausbezahlt wird, in dem er erworben wird. Wenn jemand jetzt berufstätig ist und normales Einkommen hat, ist die Zuordnung zu einem Land, in dem er dann Rentenansprüche erwirbt, ja offensichtlich.

Aber wie verhält es sich bei den Ergänzungszeiten ?

Also hier macht es offenbar einen Unterschied, ob z.B. jemand Kinder erzieht oder ein Studium im Ausland gemacht hat. Bsp. : Jemand studierte 5 Jahre in Deutschland und noch 1 Jahr im Nicht-EU-Ausland, hatte aber in den Studienländern nie gearbeitet. 

Der müsste dann für diese 6 Jahre Ergänzungszeit in L angerechnet bekommen ?

Auf S.17 der CNAP-Broschüre steht nämlich bei Punkt 2 (Ausbildung) der Ergänzungszeiten nix von der Notwendigkeit von Luxemburg. Wohingegen z.B. diese Kindererziehungszeiten wohl zwingend auf luxemburgischem Boden stattgefunden haben müssen, um als Ergänzungszeit in L gewertet zu werden.

Habe ich das richtig verstanden ?

 

PS:

ich dachte immer, die Privatinsolvenzdauer in L würde 7 Jahre betragen und nicht nur 2 Jahre. (steht zumindest auch auf der guichet-Seite).


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MischMasch
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3 Jahren  ago  

Voraussetzung für Grenzgänger: "Um Anspruch auf eine luxemburgische Rente zu haben, müssen nichtansässige Personen mindestens ein Jahr in Luxemburg gearbeitet haben. Wird der Zeitraum von einem Jahr nicht erreicht, werden die Beitragsmonate in Luxemburg von dem oder den Ländern berücksichtigt, die eine Leistung zahlen, begründen jedoch keinen Anspruch auf Leistungsbezug vonseiten einer luxemburgischen Rentenkasse."siehe https://guichet.public.lu/de/citoyens/travail-emploi/pension-vieillesse/assurance-pension/demander-pension-vieillesse-frontaliers.html

Hier findest Du auch: "Beim Renteneintritt werden alle Beitragszeiten in einem Mitgliedstaat der EU zusammengenommen, um den Rentenanspruch zu begründen und die Altersrente zu berechnen. Aufgrund europäischer Abkommen können diese Regeln auf Island, Norwegen, die Schweiz, Liechtenstein und das Vereinigte Königreich ausgeweitet werden."

Das gilt auch für Ergänzungszeiten! Ob ein Studium in den USA als Ergänzungszeit anerkannt wird, weiß ich nicht und muss sicherlich bei der CNAP beantragt werden. Die Eintragungen in der deutschen Rentenübersicht werden in Luxemburg direkt anerkannt.

Voraussetzung für die Anerkennung von Erziehungszeiten (Baby-Jahren) ist meines Wissens, dass man zu diesem Zeitpunkt in Luxemburg sozialversichert war. Das Wohnland spielt dabei keine Rolle!

Die Ergänzungszeiten spielen eigentlich nur eine Rolle zur Erfüllung der Wartezeit. Bei der Berechnung der anteiligen Rente in Luxemburg wird immer nur die pflichtversicherte Zeit berücksichtig. Hast Du z.B. 10 Jahre in Lux gearbeitet und 30 im Rest der EU, erhältst Du 1/4 der max. pauschalen Steigerungen. auch wenn Du noch zusätzlich 10 Jahre Ergänzungszeiten anerkannt bekommen hast.


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info
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3 Jahren  ago  

Ergänzungszeiten haben nochmals welchen Bezug zum Wohnland? Es ist doch ganz einfach, die Ergänzungszeiten vom Studium zB zählen zwar bei den Beitragsjahren, aber nicht bei denen in Luxemburg die den Pensionsanspruch erhöhen!

Die werden Teil einer deutschen Rente und aus die Maus.

2 Jahre privat Insolvenz gilt für Deutschland. Geht es hier jetzt um eine Person die Grenzgänger war, oder einen luxemburgischen Bürger der wohnhaft in Luxemburg ist?


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abc123
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3 Jahren  ago  

ab dem 01.10.2020 Insolvenzdauer 3 Jahre in Deutschland


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MischMasch
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3 Jahren  ago  

@Info: Deine Aussage zu den Ergänzungszeiten stimmt nicht ganz! Sie werden in allen Ländern, wo Du einen Rentenanspruch hast, nach der jeweiligen Gesetzgebung vollständig anerkannt. Meine Schul- und Studienzeiten aus Deutschland sind in Luxemburg vollständig auf der Versicherungsverlaufsübersicht der CCSS aufgeführt, soweit sie zwischen dem 18. und 27. Lebensjahr lagen! In Deutschland werden Schul - und Studienzeiten ab dem 17. Lebensjahr für max. 8 Jahre anerkannt, also ggf. ein Jahr weniger.

Hast Du z.B. nur ein Jahr in Deutschland gearbeitet, 30 Jahre in Luxemburg und kannst 9 Jahre Ergänzungszeiten geltend machen, dann erhälst du 30/31 der maximalen pauschalen Steigerungen (max. = 40 Jahre); hier sorgen die Ergänzungszeiten auch in Luxemburg dafür, dass du fasst 39 Jahre pauschale Steigerungen erhälst! 


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3 Jahren  ago  

Habe doch oben geschrieben das die Jahre zählen, aber die abgeführten Pflichtbeiträge halt nicht zählen.


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Bernd7
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3 Jahren  ago  

Danke für die Informationen, aber ich habe einige Dinge immer noch nicht wirklich verstanden:

a)

Es gibt ja viele Leute, die arbeiten (im Sinne von Gehalt verdienen) nicht ansatzweise 40 Jahre. Sagen wir jemand hätte 10 Jahre normal in Luxemburg gearbeitet und sich dann z.B. als Hausfrau/mann betätigt. Jetzt fallen ja bei dieser Person meist noch diverse Ergänzungszeiten an (bei denen kein Geld fliesst), wie z.B. die 6-jährige Kindererziehungszeit (nicht die bezahlten Babyjahre! die ja eine Pflichtversicherungszeit darstellen) oder Pflegezeiten von Angehörigen uvwm.). Sagen wir diese Person käme auf 30 Jahre Ergänzungszeiten. Dann bekommt doch diese Person erheblich mehr Rente als eine Person, die 10 Jahre lang den gleichen Job zum selben Gehalt gemacht hätte und seitdem sich in der Karibik in der Hängematte aufgehalten hätte (also keine Ergänzungszeiten gehabt hätte), nämlich mindestens die Mindestrente von rund 2.000 €, eher aber mehr aufgrund der 10 Jahre tatsächlichen Arbeit oder ist dem nicht so ? 

Und wenn ich es richtig verstanden habe, spielt für die Erbringung der Ergänzungszeit und dem daraus entstehenden Rentenanspruch in Luxemburg es keine Rolle, wo auf der Welt die Ergänzungszeit stattgefunden hat. Ist dem so ?

(dass bei 40 Jahren Arbeit in Luxemburg die Ergänzungszeit zumindest in Luxemburg keine Rolle spielt, ist mir klar; mir geht es aber um die Fälle, wo die "echte" Arbeitszeit erheblich niedriger als 40 Jahre ist)

 

b)

Macht es grundsätzlich irgend einen Unterschied z.B. in Hinblick auf die in meinem Eingangsposting gestellten Fragen, ob man als Grenzgänger in D wohnhaft ist, oder als Deutscher in Luxemburg wohnt ?

Bzw. wenn ja, worin besteht der Unterschied konkret ?

 

c)

Habe ich das richtig verstanden, dass ein Studium in Deutschland als Ergänzungszeit in Luxemburg anerkannt wird (sofern man einen Antrag stellt) und man es nicht in einem anderen Land auch anerkennen lässt), sofern man unter 27 Jahre gewesen ist ?

Dieses Studium würde dann also wiederum über die Ergänzungszeit bzw. die pauschalen Steigerungen die Rente in Luxemburg erhöhen bei einer Person, die 10 Jahre in Luxemburg gearbeitet hätte und sonst nur in der Hängematte gelegen hätte im Vergleich zu einer Person, die 10 Jahre gearbeitet hätte zum gleichen Verdienst und sonst komplett nur in der Hängematte gelegen wäre (also nicht studiert hätte) ?

 

Noch ein Zusatz:

Wenn jemand jetzt 40 Pflichtversicherungsjahre in Luxemburg hätte und zusätzlich noch 5 Jahre ein Studium in Deutschland gemacht hätte, aber in Deutschland nie gearbeitet hätte: Der bekommt dann in Lux seine normale Rente und in D bekäme er dann in etwa eine wie hohe Rente ?

 

 

@info:

Der Schuldner ist Grieche, kann kein Wort deutsch, daher gehe ich sehr stark davon aus, dass ein etwaiger Insolvenzantrag nicht in Deutschland gestellt wird. Wohnhaft war er in Luxemburg. Aktueller Aufenthaltsort unbekannt ...

 

@ MischMasch:

Ok, sehe ich das richtig, dass derzeit die maximal möglichen pauschalen Steigerungen in Luxemburg bei 543,27 € liegen ? Dies würde dann also bedeuten, wenn eine Person viel Ergänzungszeit hat und nur wenige Jahre - sagen wir 10 wegen der 120-Monate-Regel - gearbeitet hat und auch nur knapp über dem Sozialhilfeniveau verdiente in der Zeit, dann wäre die rechnerische Gesamtrente eher unter 2.000 € und somit würde dann die Mindestrentenregelung von den rund 2.000 € greifen (bei eben 10 Jahren Pflichtzeit und 30 Jahren Ergänzungszeit) ? 


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MischMasch
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3 Jahren  ago  

Hallo Bernd,

also, erst einmal vorab: eine Mindestpension gibt es erst ab 20 Jahren (!) Versicherungszeiten inkl. Ergänzugszeiten! Und dann auch nur anteilig. D.h. 10 Jahre Pflichtzeiten + 10 Jahre Ergänzungszeiten ergeben nur eine halbe Mindestpension, wenn die Rente für 10 Pflichtjahre darunter liegt. Bei weniger Jahren wird gar nicht auf anteiligen Mindestsätze aufgestockt.

zu A) hier könnten die Ergänzungszeiten tatsächlich die Mindestpension "retten". Wobei wohl kaum jemand auf 30 Jahre Ergänzungszeiten kommt. Die pauschale Steigerung für 30 Jahre machen dann aber auch nur 3/4 von ca. 550€ aus!

Ergänzungszeiten aus der EU sind sicher kein Problem. Es heißt z.B.: "Anerkannte unbezahlte Schul- oder Berufsausbildungsjahre zwischen dem 18. und dem 27. Lebensjahr."  Im Zweifel bei der CNAP fragen oder einen Antrag stellen! Ab 55 kann man auch in Luxemburg eine Art Kontenklärung durchführen und alle anzuerkennenden Dokumente vorlegen.

zu B) Am Wohnort zahlst Du in der Regel Deine Sozialabgaben und die sind in D höher als in L. Es sei denn Du erhälst ausschließlich ein Rente aus Luxemburg.

zu C) Das Studium solltest Du in jedem Land anerkennen lassen, wenn es generell die Möglichkeit gibt! Da gibt es kein Entweder-Oder. Normalerweise stehen die Studienzeiten auf dem deutschen Rentenbescheid und und werden von Luxemburg übernommen. In Deutschland gibt es zudem keinen zeitabhängigen Anteil der Rente, daher beeinflussen die Zeiten ggf. nur den Renteneintritt nicht die Höhe.

Wenn Du in Deutschland keine Pflichtversicherungszeiten hast, dann steht Dir hier auch keine Rente zu! Deine Einzahlungen in die Rente werden in Deutschland in Punkte umgerechnet und 0 Punkte = 0€ Rente.

 

 

 


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3 Jahren  ago  

Wenn der Schuldner Grieche ist wird er wohl am ehesten das griechische Insolvenzrecht von 2020 in Anspruch nehmen (oder bereits gemacht haben) und dann ist er sowieso ruck zuck raus aus den Schulden. Also noch schneller als es nach der Gesetzänderung in Deutschland der Fall ist.