Alte Pendlerpauschale gilt wieder - 09.12.08 Karlsruhe (dpa) Die weitgehende Abschaffung der Pendlerpauschale verstößt gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Die seit Anfang 2007 geltende Regelung verstößt gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung. Nach dem Urteil gilt vorläufig wieder die alte Pauschale. Millionen von Pendlern können nach dem Karlsruher Spruch mit Nachzahlungen rechnen.