Hallo zusammen,
ich bin in Deutschland selbstständig tätig im Bereich IT-Dienstleistungen. Ich biete nur die Dienstleistungen an, kein Handel (bin daher kein Händler laut HGB). Da meine jährlichn Einnahmen unter 17.500 EUR liegen, nehme ich in Deutschland die Kleinunternehmerregelung in Anspruch. Ich darf auf meiner Rechnung keine USt. ausweisen, da ich auch keine abführe.
Ich würde auch gerne Kunden aus Luxemburg durch Werbung ansprechen. Die Frage, die sich mir nun stellt: Darf ich problemlos als Unternehmer aus Deutschland in Luxemburg Dienstleistungen an Computer, Smartphone oder TV ausführen? Oder muss ich etwas beachten bei der Rechnungsstellung oder gar eine eigene Steuererklärung in Luxemburg abgeben?
Bedanke mich schon im voraus für Antworten.
Viele Grüße