Die Übermittlung der Studienzeiten von Grenzgängern/-innen als Pflichtzeiten für die Rente scheint wohl doch kein Fehler zu sein.
Siehe Artikel von Herrn Wonnebauer vom 18.09.2023:
Die Übermittlung der Studienzeiten von Grenzgängern/-innen als Pflichtzeiten für die Rente scheint wohl doch kein Fehler zu sein.
Siehe Artikel von Herrn Wonnebauer vom 18.09.2023:
Hallo MischMasch,
vielen Dank für Deinen Post. Wo kann ich mich denn erkundigen, ob dies jetzt für mich auch zutrifft? Bei der CNAP selbst, oder? Ich arbeite seit einiger Zeit wieder in DE. Deshalb erhalte ich keinen Versicherungsverlauf mehr.
Sollte man wirklich weitaus früher in Rente gehen können, wäre es ja gut, wenn man dies schwarz auf weiß erhalten würde, oder?
Viele Grüße
Jamou
@Jamou: Du kannst bei der CNAP-Hotline anrufen: (+352) 22 41 41 - 6500
oder per Webformular nachfragen:
https://www.cnap.lu/accueil-mail-old/email-zukuenftiger-pensionsempfaenger/
Die CNAP erteilt jedoch keine Auskunft wenn der Versicherte nicht mindestens das 55. Lebensjahr erreicht hat!
@Saar74: Es gibt ja leider noch keine schriftlichen Informationen darüber. In Deutschland werden bis zu 8 Jahren nach dem 17. Lebensjahr anerkannt, egal wie alt man ist. Bisher war das so, dass die Luxemburger die von Deutschland anerkannten Schul- und Studienzeiten genauso anerkannt haben, also auch nach dem 27. Lebensjahr und neuerdings als Pflichtzeiten.
Wurden Schul- und Studienzeiten darüber hinaus zurückgelegt, die in D nicht anerkannt wurden und sind diese vor dem 27. Lebensjahr, dann kann man diese in Luxemburg zusätzlich anrechnen lassen. Ich gehe aber davon aus, dass diese direkt durch L anerkannten Zeiten dann "Ergänzungszeiten" sind. Auch für Dich gilt: ab 55 darfst Du nachfragen.
@Jamou: Du kannst bei der CNAP-Hotline anrufen: (+352) 22 41 41 - 6500
oder per Webformular nachfragen:
https://www.cnap.lu/accueil-mail-old/email-zukuenftiger-pensionsempfaenger/
Die CNAP erteilt jedoch keine Auskunft wenn der Versicherte nicht mindestens das 55. Lebensjahr erreicht hat!
Hallo MischMasch,
vielen Dank für Deine Antwort. Ich habe jetzt per E-Mail nachgefragt. Mal schauen wann ich Antwort erhalten werde.
Viele Grüße
Jamou
Wenn du nicht mehr in Luxemburg arbeitest gilt dein letzter Brief von der cnap mit den Rentendaten, die relevanten Daten aus Deutschland bekommst du auch einmal pro Jahr und die Monate muss man nur zusammen rechnen um das Datum für den Renteneintritt zu ermitteln.
@MischMasch Super und Danke! Das ist mir neu gewesen, dann werde ich das mal weiterverfolgen und schauen ob es weitere Informationen gibt. In D wurden mir die Studienjahre anerkannt, da ich deutlich unter 8 Jahren bin. Da ich aber nicht direkt nach Abi spät studiert habe, würde ich gut 2,5 zusätzliche Ergänzungsjahre oder im besseren Fall Pflichtjahre in Lux bekommen haben 🙂