Hallo liebe Forumsmitglieder, ich erhalte die Aide au réemploi, die ADEM hat hierzu meine Steuerkarte mit 21% (Steuerklasse 1a). Jetzt habe ich gelesen, dass man auch einen reduzierten Steuersatz beantragen kann. Ist das so? Besteht die Möglichkeit, ein Lohnsteuerjahresausgleich zu machen? Danke für Eure Hilfe & Grüße!
Hallo ich hab dir mal das Thema aus diesen Forum rausgesucht.
http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=forum&f_a=disc&f_id=9130
Scheinbar erhälst du ein Zuschuss vom ADEM--- Aide au reemploi---und da brauchst Du eine zweite Lohnsteuerkarte.
Als hättes du einen Nebenjob.
Ja, ich erhalte die Wiedereingliederungshilfe und die ADEM hat dafür meine 2. Steuerkarte mit Steuerklasse 1A (21%). Im Bescheid steht, dass ich einen reduzierten Steuersatz beantragen kann. Bezogen wird sich auf einen Artikel 15 des règlement grand-ducal vom 9.1.1974. Weiß jemand mehr hierüber? Kann ich nachträglich diesen reduzierten Steuersatz evt. über einen Lohnsteuerjahresausgleich erhalten? Danke für Eure Erfahrungen & einen schönen Feierabend!
Rechne Dir mal über einen Gehaltsrechner (www.bdo.lu) oder einen Steuerrechner (impotsdirects) aus, was Du wirklich jährlich an Steuer löhnen musst. Wenn das einen grossen Unterschied zu den % auf Deiner ersten Steuerkarte plus den 21% auf Deiner Adem Steuerkarte gibt, dann kannst Du schriftlich beim Steueramt um einen niedrigeren Prozentsatz anfragen. Wenn Du dann eine neue Steuerkarte bekommst, diese bei der Adem gegen die alte austauschen und sie drauf hinweisen, dass der Prozentsatz geändert hat. Die alte kannst Du dann ans Steueramt zurückschicken. Auf jeden Fall wirst Du eine jährliche Steuererklàrung machen müssen (weil Du theoretisch 2 Jobs hast). Per dieser Erklàrung wirst Du dann entweder eine Nachzahlung oder eine Rückvergütung haben. Dies gleicht dann einen zu hohen (oder zu niedrigen) % Satz auf den Steuerkarten aus.