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Forum / Steuern und Finanzen

Achtung Grenzgänger - Nichtveranlagungsbescheinigung ist nicht sinnvoll  

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cw32
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13 Jahren  ago  

Moien,

aus gegebenem Anlass möchte ich auf etwas hinweisen:

Einigen Kollegen wurde empfohlen, vom Finanzamt für ihre in Deutschland anfallenden Zinsen auf Kapital eine sogennante Nichtveranlagungsbescheinigung zu beantragen.

In Kurzform sorgt diese dafür, dass die Bank dann keine Zinsen mehr abführen muss, auch über den normalen Freistellungsauftrag hinaus (diese werden im Prinzip wirkungslos)

In der Tat haben viele Grenzgänger Anspruch auf die Ausstellung dieser NV-Bescheinigung, da ihr zu versteuerndes Einkommen in Deutschland oft unter den Grenzwerten hierfür liegt.

Aber: Das Problem ist, dass wir Grenzgänger eben in Deutschland keinen Freibetrag mehr haben. Also sind generell ALLE Arten des Einkommens in Deutschland immer erstmal steuerpflichtig. Daher sind wir auch (nach geltendem Recht) verpflichtet, eine EkStErkl in Deutschland zu machen... Außerdem Stichwort Progressionsvorbehalt...

In die NV-Bescheinigug ist aber der allgemeine Freibetrag eingerechnet... Nutzt man eine solche NV-Bescheinigung, und macht am Ende des Jahres keine EkStErkl (bei der man dann natürlich im Grunde genommen die Steuern nachzahlen muss, die die Bank nicht abgeführt hat), dann begeht man Steuerhinterziehung...

http://www.ratgeber-geld.de/geldanlage/abgeltungssteuer/nv-bescheinigung.html

Außerdem wird das deutsche FA uU ohnehin nach einiger Zeit eine StErkl einfordern. Das Problem ist, dass man sich dann eben schon strafbar gemacht hat. Und wenn man bisher keine StErkl in Deutschland gemacht hatte (weil man glaubte, man müsse nicht), dann kann das FA 10 Jahre zurück gehen.

Und wir wissen ja, wie die Trierer da hinterher sind.

Was ich bei der ganzen Sache bedenklich finde, ist, dass Mitarbeiter des FA anscheinend gerne die NV-Bescheinigung ausstellen, aber nicht unbedingt auf diese Problematik hinweisen. Ein Schelm wer Böses dabei denkt?...

Aeddi,

C.


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Toleranter
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13 Jahren  ago  

Hallo. C. Danke fuer die Info, aber was willst du "dem Grenzgaenger" bitte damit sagen? Warum soll bitte ein Grenzgänger in DE keinen Freibetrag mehr haben? Eine NV ist wie der Name sagt eine Nichtveranlagungsbescheinigung, die auf drei Jahre ausgestellt wird. Sollten Umstaende in der Zeit dazu führen, dass die Grundlage nicht mehr gegeben ist, bist du natuerlich verpflichtet dem FA dies mitzuteilen, u.a. Im Rahmen einer Steuererklärung.

Kannst du deine Info bitte etwas konkreter darlegen ? danke vorab

PS Die Bank führt keine Zinsen ab, sondern Steuern - Hast du aber bestimmt gemeint


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Luxi1
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13 Jahren  ago  

Ich denke auch, dass die ca. 800 Euro Zinsfreibetrag ("Freistellungsauftrag") auch die Grenzgänger haben.

Ich glaube, cw32 meint den Grundfreibetrag (also die 10T (?), die man völlig steuerfrei über alle Einkunftsarten verdienen kann (Stichwort Semesterjobs) und ich glaube, damit hat er Recht.

Also: in D geht jemand nicht arbeiten und hat 10.800 Kapitalerträge, davon wird der Freibetrag 800 und der Grundfreibetrag abgezogen und es müssen 0 versteuert werden. Bei einem GG werden nur 800 Freibetrag abgezogen und er muss die übrigen 10.000 versteuern, und zwar mit dem hohen Steuersatz (Progressionsvorbehalt).


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obitwo
327 Messages

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13 Jahren  ago  

Hallo, zusammen!

Zur Klarstellung folgender Hinweis: Seit 2009 gibt es in Deutschland die sogenannte "Abgeltungssteuer" auf Zinserträge (und anderes, aber das ist jetzt nicht Thema) in Höhe von 25%. Dazu kommt noch der Soli (5,5%) und eventuell Kirchensteuer. Ohne Berücksicgtigung von Kirchensteuern werden 26,375% fällig, womit alles "abgegolten" ist und die Erträge nicht mehr in der Steuererklärung angegeben werden müssen (aber können, was dann Sinn macht, wenn der persönliche Steuersatz niedriger ist). Beträge bist 801,- EUR pro Person können über einen Freistellungsauftrag vom Steuerabzug ausgenommen werden.

Der Grundfreibetrag liegt übrigens im Moment bei 8.004,- EUR für einem Erwachsenen, muss aber wohl aufgrund verfassungrechtlicher Vorgaben in allernächster Zukunft angehoben werden.


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cw32
63 Messages

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13 Jahren  ago  

Hi,

Toleranter hat recht, natuerlich geht's um Steuern, die die Bank abfuehrt - auf die Zinsen... :shamed: Allerdings haben Grenzgaenger wegen des Progressionsvorbehaltes keinen Steuer-Grundfreibetrag. Einen Freistellungsauftrag bis 801,- EUR koennen sie aber sehr wohl einstellen.

Abgesehen davon moechte ich nur klarstellen, dass es mir so vorkommt, als meinten viele potentielle Nutzer einer NV-Bescheinigung dass man dann unterm Strich tatsaechlich keine Steuern auf die Kapitalzinsen bezahlt... Daher dieser Beitrag im Forum. Wenn's alle wissen, dann hab' ich allen nur was erzaehlt, was sie eh schon wussten 😎

Weiterhin zur Klarstellung: Es geht natuerlich um die ueber die 801,- EUR hinausgehenden Zinsen, sodass Luxi1 ganz recht hat.

Und obitwo, das ist klar, denke ich, aber wenn man diese 25%+ eben "sparen will", dann koennte man ja die NV-Bescheinigung beantragen, die man meist auch bekommen wird. Allerdings muss man dann eben trotzdem eine Steuererklaerung machen...

Und ob der Grundfreibetrag angehoben wird, spielt fuer uns Grenzgaenger nur eine untergeordnete Rolle, da wir keinen gewaehrt bekommen.

Nochmal: Mir geht's darum, zu informieren dass die NV-Bescheinigung "dem Grenzgaenger" nur wenig nuetzlich ist...

Gruss,

C.


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Toleranter
237 Messages

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13 Jahren  ago  

Hallo c, Danke für deine Klarstellung, klasse. Manch anderer hier waere mitunter beleidigt gewesen, da man ja eigentlich nur informieren wollte und dann nur Fragen bekommt ... Weiter so - Ich habe es nun verstanden. Schoenes Weekend