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Forum / Steuern und Finanzen

Abzugsfähigkeit von Studienkosten (insbesondere Master) - Werbungskosten? / -Sonderausgaben  

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PatrikB
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13 Jahren  ago  

Zur Zeit stehe ich kurz vorm Berufsstart und habe im Rahmen Meines Studiums Kredite zur Finanzierung meiner Studiengebühren aufnehmen müssen. Nun habe ich mehrere Job-Angebote aus D und L und störe mich etwas an den (teils deutlich) geringeren Bruttolöhnen bei vergleichsweise höheren Lebenshaltungskosten.

In D könnte ich alle mit dem (bereits absolvierten) Zweitstudium (Master) verbundenen Kosten (Studiengebühren, Mieten für die Wohnung, Heimfahrten etc) als Werbungskosten in Abzugsfähigkeit bringen. das sogar über die nächsten Jahre. In L argumentieren die potentiellen Arbeitgeber mit höheren Nettogehältern welche in meinem konkreten Fall jedoch nicht (in den ersten Jahren) zum Tragen kommen würden...

Daher meine Frage an die Steuerexperten:1) Welche Möglichkeiten habe ich die o.g. Kosten in L in steuerliche Abzugsfähigkeit zu bringen? Bislang weiss ich nur vom Hörensagen, dass Werbungskosten in L "sehr restriktiv gehandhabt" werden sollen...2) Kann man dies irgendwo offiziell nachlesen? 3) Kann jemand Steuerberater empfehlen die sich mit dieser Thematik auskennen? 4) Weiss jemand wie lange ich die Ansprüche in D geltend mach kann? 5) Wie sieht es mit Sonderausgaben für das erste Berufsjahr aus?

In D ist die Situation wie im folgenden Link beschrieben: http://www.steuertipps.de/?menuID=8&navID=18&softlinkID=18180&softCache=true

in meinem Fall wäre es interessant zu wissen, ob ich nach 2-3 Jahren in L nach D zurückkommen könnte um für eine gewisse Zeit meinen"Steuerbonus" aufzubrauchen.

Besten Dank für jeden Hinweis von Experten oder "Leidensgenossen".


Anonymous
Anonyme

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13 Jahren  ago  

Also wenn ich dich recht verstehe, willst du dir deinen Arbeitsplatz so aussuchen, dass du soviel wie möglich Steuern absetzen kannst.....

.... und ich dachte immer, man sollte sich seinen Arbeitsplatz nach anderen Kriterien aussuchen.....

Aber Spaß beiseite: die Absetzbarkeit von Studien in Luxembourg ist stark eingeschränkt und nur in dem Jahr möglich, in dem die Kosten angefallen sind. Sind diese also angefallen, bevor man nach Luxembourg kam, sieht es wohl mau aus. Nach diesem Kriterium müsstest du also in D bleiben.

Aber wie bereits gesagt, dein Beitrag hört sich für mich so nach dem Motto an: "Ich habe ein tolles Angebot bekommen, 1 Million Seiten Kopierpapier für nur 0,02 Cent pro Blatt. Da muß ich doch zugreifen, oder? Billig billig drangekommen!" Bei der Auswahl des Arbeitsplatzes sollten andere Kriterien im Vordergrund stehen (Gehalt, Aufstiegschancen, interessante Stelle, tolles Betriebsklima.....) und nicht die steuerliche Absetzbarkeit des Studiums.


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CSB
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13 Jahren  ago  

Hey PatrikB,

Komm nach LUX - arbeite mehr als 20 Tage in D [Betriebsfeiern, Seminare, Weiterbildungen, Ausfluege ins Headquarter etc.] und mach dann ne StEkl. in D... Ist dann eh faellig! 😉

Gruesse 😎


Anonymous
Anonyme

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13 Jahren  ago  

Geh doch mal auf die Seite www.steuerlux.eu Oder kaufe dir das Buch Steuer Lux Das Buch für Luxemburg-Grenzgänger Kosten:29,90 € Kann ich für viele Angelegenheiten weiter empfehlen was Luxemburg betrifft 😉


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PatrikB
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13 Jahren  ago  

Lieber obiwan,

Keine Sorge. Ich habe die von Dir genannten Aspekte bei der Bewertung der Job-Angebote mit einbezogen. Steuersparen soll nicht die höchste Maxime darstellen, aber im konkreten Fall bietet sich eben ein Potential, welches einen signifikanten Einfluss aufs Einkommen (zur Tilgung der Studienkredite) hat. Insofern könnte es zum "Zünglein an der Wage" werden. Gibt auch in D gute Arbeitgeber mit Chancen und netten Teams aber L hat definitiv Charme 😉

Dein Tipp bezieht sich vermutlich auf die Abzugsfähigkeit von Sonderausgaben. Hab dazu auch einen Link gefunden http://www.wonnebauer.de/steuerlux/html/

Hier steht dass "Konsumkredite" als Sonderausgaben berücksichtigt werden können. Hm, also Ratenzahlung für einen Fernseher wird staatlich gefördert aber Studienkredit könnte schwierig werden 😎 Werde um eine professionelle Beratung wohl nicht herumkommen...

Hat jemand Erfahrungen mit dem o.g. Steuerberater (Wonnemacher) gemacht? Kennt jemand Alternativen? Leider scheint es kein Erfolgsabhängiges Honorar (wie teilweise in D angeboten) zu geben sondern direkt 250 Euro für ein erstes Gespräch und diese Kosten lassen sich nicht wie in D abziehen.


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PatrikB
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13 Jahren  ago  

Hey CSB,

Dein Tipp mit den 20 Tagen in D arbeiten hört sich interessant an. in der Realität dürfte das Ganze aber etwas komplexer aussehen, oder?

Vlt. Ist das empfohlene Buch ein guter Ansatz. besten Dank für die beiden Tipps!


Anonymous
Anonyme

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13 Jahren  ago  

De Zinsen vom Studentenkredit können als Konsumkredit abgesetzt werden. Habe ich auch gemacht. Es macht den Braten aber nicht fett. Am Anfang ist das Gehalt eh nicht so hoch, da fällt das mit der Steuer noch nicht so ins Gewicht.


Anonymous
Anonyme

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13 Jahren  ago  

Wie Maisy schon sagt, können die Zinsen aus dem Studentenkredit als Konsumkredit angesetzt werden. Aber höchstens bis 672 im Jahr, wenn du alleinstehend bist. Und wie schon erwähnt: rechne dir doch mal hier auf der Seite dein Gehalt durch. Dann siehst du, wieviel Steuern du überhaupt zahlen müsstest. Jetzt ziehe 56 Euro vom Brutto ab (672 / 12) und rechne es noch mal durch. So gross sollte der Unterschied im Netto eigentlich nicht mehr sein.....