Zur Zeit stehe ich kurz vorm Berufsstart und habe im Rahmen Meines Studiums Kredite zur Finanzierung meiner Studiengebühren aufnehmen müssen. Nun habe ich mehrere Job-Angebote aus D und L und störe mich etwas an den (teils deutlich) geringeren Bruttolöhnen bei vergleichsweise höheren Lebenshaltungskosten.
In D könnte ich alle mit dem (bereits absolvierten) Zweitstudium (Master) verbundenen Kosten (Studiengebühren, Mieten für die Wohnung, Heimfahrten etc) als Werbungskosten in Abzugsfähigkeit bringen. das sogar über die nächsten Jahre. In L argumentieren die potentiellen Arbeitgeber mit höheren Nettogehältern welche in meinem konkreten Fall jedoch nicht (in den ersten Jahren) zum Tragen kommen würden...
Daher meine Frage an die Steuerexperten:1) Welche Möglichkeiten habe ich die o.g. Kosten in L in steuerliche Abzugsfähigkeit zu bringen? Bislang weiss ich nur vom Hörensagen, dass Werbungskosten in L "sehr restriktiv gehandhabt" werden sollen...2) Kann man dies irgendwo offiziell nachlesen? 3) Kann jemand Steuerberater empfehlen die sich mit dieser Thematik auskennen? 4) Weiss jemand wie lange ich die Ansprüche in D geltend mach kann? 5) Wie sieht es mit Sonderausgaben für das erste Berufsjahr aus?
In D ist die Situation wie im folgenden Link beschrieben: http://www.steuertipps.de/?menuID=8&navID=18&softlinkID=18180&softCache=true
in meinem Fall wäre es interessant zu wissen, ob ich nach 2-3 Jahren in L nach D zurückkommen könnte um für eine gewisse Zeit meinen"Steuerbonus" aufzubrauchen.
Besten Dank für jeden Hinweis von Experten oder "Leidensgenossen".