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Forum / Steuern und Finanzen

Abzugsfaehige Sonderausgaben von dt Ehepartner  

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Gimli
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7 Jahren  ago  

Hallo Leute,

Situation: Haushalt mit 2 Personen (1 GG, 1 selbstst. in DE) + 1 Kind., wohnhaft in DE, zusammenveranlagt in LU (Steuerklasse 2).

Zaehlen die Sonderausgaben (Bausparvertrag, Versicherungen) des in DE arbeitenden Ehepartners nicht fuer die lux. Steuererklaerung? Ich hatte in meiner 2015er Erklaerung alles eingetragen, im Bescheid nun aber lediglich den Pauschbetrag (960,-) abgezogen bekommen.

Kann dies mit einer verspaeteten Abgabe der Erklaerung zu tun haben? Bei den Ausgaben zur Altersvorsorge hatte ich mal gelesen, dass man die nur anerkannt bekommt, wenn man die Erklaerung vor dem 31.03. einreicht. Aber bei allen Sonderausgaben...?

Vielleicht noch ein kleiner Zusatz - falls sich jemand berufen fuehlt. Wie kann ich denn den ausserberuflichen Freibetrag interpretieren? Ist das eine Art Bonus fuer berufstaetige? Sprich, ist ein Teil des Haushalts Vollzeit Mama/Papa, arbeitslos oder selbststaendig gehen die 4.500,- an Freibetrag floeten?


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7 Jahren  ago  

Wenn du die sg Gleichstellung haben möchtest musst du vor dem 31.03 im Jahr die Erklärung abgeben, hier kannn gerne darauf verwiesen werden das fehlende Unterlagen noch nachgereicht werden.

Deine Punkte reduzieren den sg Progressionsvorbehalt von deinem Einkommen in D.


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Lux2015
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7 Jahren  ago  

Hi, Steuererklärung kann bis Jahresende abgegeben werden (also 31.12. des darauffolgenden Jahres)

Wecleh Steuerklasse wurde denn angewendet 2 oder 1. Manchmal ist 1 gpünstiger, dann wird diese angewendet. Ansonsten: anrufen...


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Lux2015
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7 Jahren  ago  

Das mit dem 31.03 ist m.E. ein Gerücht. Habe dies noch nie eingehalten und noch nie ein problem gehabt


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7 Jahren  ago  

@ Lux2015

Lohnsteuerjahresausgleich = bis Jahresende Einkommensteuererklärung = bis 31.03 (auf Verlängerung habe ich bereits verwiesen)

"Fristen

Die Einkommensteuererklärung (Vordruck 100) muss bei dem zuständigen Steueramt (je nach Wohnsitz des Steuerpflichtigen) eingereicht werden.

Sie soll vorzugsweise bis zum 31. März des auf das betreffende Steuerjahr folgenden Jahres eingereicht werden.

In bestimmten Fällen sind Sonderfristen einzuhalten. Diese Fristen werden von der Steuerverwaltung (Administration des contributions directes - ACD) per Post bekannt gegeben.

Beispiel: für das Kalenderjahr N, auf das sich die Steuer bezieht, sollte die Steuererklärung vorzugsweise vor dem 31. März des Jahres N+1 abgegeben werden.

Steuerpflichtige Personen, die eine Verlängerung der Einreich- oder Abgabefrist benötigen, müssen den Antrag auf Verlängerung der Frist (vorzugsweise per Fax oder Post) an das zuständige Steueramt richten."

und hier steht was passiert wenn man die Fristen nicht einhält http://www.impotsdirects.public.lu/fr/az/d/delais.html


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Lux2015
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7 Jahren  ago  

Hier eine Info von herrn Wonnebauer zu dem thema. M.E. ist bis zum 31.12. alles in odrung.

Zitat:

Wer bislang noch keine Steuererklärung für das Jahr 2014 abgegeben hat und hierzu verpflichtet ist, erhält derzeit wieder die Androhungen von Zwangsgeld.

Vor ein paar Jahren wurde dieses Prozedere eingeführt, um die Steuereinnahmen kontinuierlich fließen zu lassen und die Verwaltung gleichmäßig auszulasten.

Wer sich nicht von dem Zwangsgeld beeindrucken läßt, wird im Dezember eine letzte Androhung erhalten.

Wichtig für Grenzgänger: Die Erklärung muss spätestens zum 31.12. eingehen, damit Erstattungsbeträge ausgezahlt werden. Anderenfalls beruft sich das Steuerbüro auf die einjährige Verjährungsfrist. Diese wurde auch bereits gerichtlich bestätigt.

Noch bis 2006 konnte man quasi seine Steuererklärung abgeben, wann man Lust hatte, auch bis zu 5 Jahre später. Seit 2007 beruft sich die Verwaltung auf die Verjährungsfrist.

Die Zeiten des Schlendrians in Luxemburg sind offenbar vorbei.


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7 Jahren  ago  

@Luxi2015

Das setzt immer voraus das bis zum 31.03 eine Verlängerung beantragt wurde, wie gesagt dann hat man länger Zeit, aber auch nicht unendlich.

Ich kann dir aus eigener Erfahrung sagen, ich war mal zu spät (3 Tage) und es wurde mir lapidar mitgeteilt das damit meine Ansprüche erloschen sind. Mein Einspruch war übrigens absolut erfolglos.


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Lux2015
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7 Jahren  ago  

Bei mir war es noch nie ein Problem (gebe (leider 😉 erst immer nur Ende des Jahres ab)


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Annini
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7 Jahren  ago  

In meinem Fall bekomme ich nur 480 Euro pauschbetrag

Auf der zweiten Seite ist in der Regel immer eine Begründung - in meinem Fall wird die Besteuerung günstigeren Vorschriften 157 ... erstellt.

Steht bei dir keine Begründung ??


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Gimli
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7 Jahren  ago  

Annini ist auf dem richtigen Dampfer. Hatte eine Anfrage per Mail geschickt und gerade eben einen Rueckruf erhalten.

Es ist also die Guenstigerpruefung, die in meinem Fall das Gehalt und entsprechend auch die Sonderausgaben des in DE arbeitenden Ehepartners unberuecksichtigt laesst. Uebrigens kein Hinweis darauf, dass die Erklaerung zu spaet eingereicht wurde - scheint also vom Sachbearbeiter abhaengig zu sein.