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Forum / Steuern und Finanzen

Abzugsfähige Schuldzinsen: Felder 1021 & 1022 oder 1023 & 1024  

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vakiz90
Belgien | 5 Messages

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1 Jahr  ago  

Hallo!

Meine Frau und ich sind dabei, unsere Steuererklärung für 2022 auszufüllen. In 2022 haben wir eine Immobilie in Belgien erworben und seitdem auch dort unseren Hauptwohnsitz. Wir haben die abzugsfähige Schuldzinsen (Kreditzinsen) bestimmt (Felder 1056 und 1057), nun stellt sich nur die Frage, in welche der Felder 1021 bis 1024 wir die übertragen sollen? Da die Immobilie nicht in Luxemburg liegt, neige ich dazu 1023 und 1024 zu wählen, aber dann werden die Zinsen nicht wirklich "abgezogen", sondern verringern sie nur den Steuersatz. Andererseits, wenn sie in 1021 und 1022 einzutragen wären, welcher Zweck hätten dann noch 1023 und 1024? Hat jemand hier vielleicht eine Antwort, was richtig ist?

Vielen Dank im Voraus!


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ondskapt
423 Messages

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1 Jahr  ago  

Betrag aus dem Feld 1056 wird im Feld 1021 (negativer Betrag, wird also abgezogen)  eingetragen.


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vakiz90
Belgien | 5 Messages

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1 Jahr  ago  

Alles klar, macht effektiv doch am meisten Sinn. Danke.