Hallo, wenn ich in Luxemburg eine Steuererklärung machen muss (wg. verheiratet) und in Deutschland auch (wg. mehr als 20 Arbeitstage in D), kann ich dann die Sonderausgaben (Spenden/Versicherungen) nur in EINER der Steuererklärungen angeben oder in beiden? Die 90%-Grenze ist in Luxemburg eingehalten. Habe bisher gegenteilige Aussagen bekommen, aber noch nichts eindeutiges in Infobroschüren gefunden. Danke für eure Hilfe
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
12 Jahren ago
Die Ausgaben dürfen meines Wissens nach derzeit geltendem Recht nur jeweils in einer Erklärung geltend gemacht werden. Dabei kann man aber auch anteilig absetzen. Außerdem gibt es ja auch verschiedene Regelungen was abgesetzt werden kann, manches geht ja sowieso nur in einer der Erklärungen...
Gruß,
cw