Vielleicht weiß das jemand. Mir wurde gekündigt per 14.01.2015, ich war diesen Monat krank geschrieben. Die Lohnsteuerkarte für 2015 wird laut Lux.Finanzamt Ende Januar an die Grenzgänger verschickt. Soweit ich weiß, haben die Luxemburger AN schon ihre LST-Karte erhalten. Mein Arbeitgeber hat mir nun so wenig Gehalt überwiesen, dass es so aussieht, dass ein "Strafabzug"(ich kenne die korrekte Bezeichnung nicht), zu dem der AG verpflichtet ist, wegen der fehlenden Lohnsteuerkarte vorgenommen wurde. 1. Darf er das, zumal ich mitgeteilt habe, dass die LST-Karte kommt und es nicht in meiner Macht liegt, wann. 2. Kann ich mir das fehlende Geld nachzahlen lassen oder muss ich das über einen Lohnsteuerjahresausgleich in Luxemburg vom Finanzamt zurückholen (was echt beschissen wäre) ? Danke für eure Antworten. Nichtsdestotrotz muss ich natürlich bei der alten Firma anrufen und nachfragen.
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