Hallo,
ich hatte im vergangenen Jahr Handwerkerkosten i.H.v. ca. 5 TEUR zur Behebung eines Feuchtigkeitsschadens an meiner selbst genutzten Immobilie. Kann ich diese bei meiner Steuererklärung als Sonderausgaben o.ä. absetzen?
Viele Grüße!
C.
Hallo,
ich hatte im vergangenen Jahr Handwerkerkosten i.H.v. ca. 5 TEUR zur Behebung eines Feuchtigkeitsschadens an meiner selbst genutzten Immobilie. Kann ich diese bei meiner Steuererklärung als Sonderausgaben o.ä. absetzen?
Viele Grüße!
C.
Deutsche Steuererklärung: ja. 20% der Lohnkosten. Wenn jedoch in D keine oder nur sehr geringe Einkünfte erzielt werden, dann wirkt sich dieser Abzugsposten steuerlich nicht aus.
Luxemburgische Steuererklärung: Nein. Nicht absetzbar.
Vielleicht ein Fall für die Versicherung?
Laden Sie die Grenzgänger-App herunter, um keine Neuigkeiten zu verpassen!
Wählen Sie Ihren Store aus:
Scannen Sie den QR-Code
Scannen Sie den QR-Code
Gesellschaft
Militärdienst schlägt in Luxemburg zurück