Können Arztkosten, die nicht von der CNS getragen wurden, als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abgesetzt werden, oder gilt dies nur wenn diese Kosten über einem von der Steuerklasse abhängigen Pauschalwert liegen?
Können Arztkosten, die nicht von der CNS getragen wurden, als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abgesetzt werden, oder gilt dies nur wenn diese Kosten über einem von der Steuerklasse abhängigen Pauschalwert liegen?
Werden nur anerkannt als aussergewoehnliche Belastung, wenn sie ueber einem vom Jahreseinkommen abhaengigen Wert liegen (glaube, das sind 10%).
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