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Forum / Steuern und Finanzen

Abfindung...Regelung Steuer richtig verstanden  

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IceBAer
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16 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

hier sind bestimmt ein paar Experten, die mir weiter helfen können.

Habe ich die Regelung bezgl Abfindung richtig verstanden?

gesetzliche Abfindung = Steuerfrei

freiwillige (nach Antrag des AG bei Steuerbehörde) 12 x Mindestlohn = ca. 18.800 € steuerfrei

Alles darüber hinaus muss versteuert werden.

Ist das so korrekt? Wenn ja, mit welchem % Satz wird diese Abfindung denn versteuert? (verh. über 50% des Einkommens in Lux)


Anonymous
Anonyme

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16 Jahren  ago  

Damit eine Abfindung steuerfrei ist, müssen folgende Kriterien eingehalten werden: 1. Erhalt der schriftlichen Kündigung 2. Schriftliche Anfrage der Gründe der Kündigung innerhalb 2 (oder 4?) Wochen 3. Schriftliche Begründung der Kündigung durch AG innerhalb 4 Wochen 4. Schriftliche Anfechtung der Gründe durch AN 5. Erstellung eines Aufhebungsvertrages mit der Bereitschaft des AG, beim Finanzamt den §115 Absatz 6 zu beantragen Dann und nur dann ist die Abfindung in einer Höhe von bis zu 6 Monatsgehältern steuerfrei (natürlich muss das Finanzamt auch noch sein OK geben, ist aber Formsache). Ist einer der o.g. Schritte nicht durchgeführt worden, kann §115 Abs. 6 nicht beantragt werden.


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IceBAer
12 Messages

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16 Jahren  ago  

die regelung ist auch im rahmen eines sozialplanes einzuhalten?

das trifft nämlich auf meiner einer zu.

die regelung mit den 6 monaten oder 12.500 €, soll es angelich in der form nicht mehr geben......


Anonymous
Anonyme

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16 Jahren  ago  

Beim Sozialplan kenne ich mich nicht aus, ich glaube aber, das da andere Regeln gelten - vielleicht mal bei der Gewerkschaft nachfragen. Ist man kein Gewerkschaftsmitglied, kann einem aber auch die ITM (www.itm.lu) weiterhelfen.


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Trierer123
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16 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

hätte bezüglich der Besteuerung auch noch mal eine Frage. Habe Aufhebungsvertrag mit 3 Monatsgehältern zum Ende des Jahres. Laut Vertrag bekomme ich die gesetzl. Abfindung = 1 Monatsgehalt steuerfrei. Mein AG hat von unserem Steuerbüro eine "Scheinabrechnung" für Dez.10 erstellen lassen, damit ich weiß, wieviel nachher insgesamt netto übrig bleibt.

Das Steuerbüro hat diese Abrechnung nun mit der Kopie des Aufhebungsvertrags an das lux. Finanzamt (Adminstration des contributions directes) geschickt, und bittet um Mitteilung der Besteuerungsmethode, sprich um Prüfung, ob die "Scheinabrechnung" so korrekt ist.

Kann es sein, dass das Finanzamt nun von selbst die komplette Abfindung als steuerfrei genehmigt, oder muss in jedem Fall der §115 Absatz 6 beantragt werden? Weiß nicht, ob mein AG das noch machen würde. Haben mir schon die Abfindung erhöht (12.500 EUR werden bei mir nicht überschritten) Ein Bekannter von mir hat 5 Monatsgehälter von alleine komplett steuerfrei erhalten, ohne irgendwas zu beantragen.

Danke euch für eure Anworten 😉