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Forum / Steuern und Finanzen

Abattement auf Steuerkarte wg. Unterhaltszahlung  

Anonymous
Anonyme

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15 Jahren  ago  

Hallo! Der Steuerberater hat mir gesagt, ich könnte ein Abattement auf meiner Steuerkarte eintragen lassen, da ich Unterhalt für meine Kinder bezahle, die bei ihrem Vater leben. So weit, so gut.

Nun habe ich den ganzen Vormittag versucht, bei der Steuerbehörde anzurufen, damit ich weiß, welche Unterlagen dafür nötig sind und ich nicht 2x hinfahren muss. Ich habe ca. 8 Mal dort angerufen (Zentrale und Durchwahl) und insgesamt mehr als 30 Minuten in der Warteschleife verbracht, um jedesmal rausgeworfen zu werden!!!! Ich könnte echt losschreien!! Seit 2 Jahren arbeite ich jetzt in Luxemburg und immer das gleiche mit den Behörden!!! Und ich dachte schon, in Deutschland wäre es schlimm....

Ich koch mir jetzt einen Beruhigungstee...

Kann mir jemand sagen, welche Unterlagen ich mitnehmen muss? Ich habe z.B. für den Nachweis der Höhe der Zahlungen nur einen Kontoauszug... reicht der? Es gibt nämlich kein Gerichtsurteil...

Danke für Infos!


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15 Jahren  ago  

hast du schon auf den ihr website geguckt ? ( http://www.impotsdirects.public.lu/profil/attributions/fix_impot_direct/index.html[/url]

mehr und mehr documenten kann man da direkt runterladen !!


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15 Jahren  ago  

Danke fosters, hatte vorhin schon kurz geguckt und jetzt nochmal gründlicher, aber da bin ich nicht fündig geworden. Noch ein paar mehr Durchwahlen der Steuerbehörde....


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fritzchen09
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15 Jahren  ago  

habe den selben fall, deshalb kann ich dir weiterhelfen, du musst dir eine Bescheinigung von deiner Bank besorgen mit einer Auflistung was du in den letzten 12 Monaten an Unterhalt bezahlt hast. Das musst du zusammen mit deiner Steuerkarte mit Bitte um Aktualisierung an die Administration des Contributions non residents einschicken. dauert ca. 3 Wochen bis du die Karte zurueckbekommst.


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15 Jahren  ago  

Prima, danke fritzchen09! Habe eben noch mit einem Bekannten telefoniert, der sagte, ich müsste das Formular 164 "Antrag auf Änderung der Lohnsteuerkarte" (www.impotsdirects.public.lu) ausfüllen und zusammen mit meiner Steuerkarte und den Kontoauszügen hinschicken. Dann werd ich das mal machen... 😉


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Ketti
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15 Jahren  ago  

Bei uns reicht eine Erklärung der Ex Frau , wo sie die Zahlungen drauf bestätigt.


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15 Jahren  ago  

muss man nichtnoch event. die geburtsurkunden mit dazu geben? ich frage nur,weil ich das auch mal machen müsste? ist das danna uch von vorteil,wenn an ne steuererklärung macht? was bringt es eigentlich,das auf die steuerkarte einzutragen? viel mehr netto bekommt man doch da nicht ,oder irre ich mich da?


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funcarver
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15 Jahren  ago  

Du mußt garnicht hinfahren. Ich bin ebenfalls Unterhalt-Zahler und hatte bei meinem ersten Antrag das erforderliche Formular, natürlich ausgefüllt, Geburtsurkunde und den Nachweis der letzten 3 Zahlungen (Kontoauszüge, ggf. andere Zahlungen schwärzen) per Post mit der zu ändernden Steuerkarte geschickt. Du mußt dieses Formular bestellen oder Dir ggf. online besorgen. Nachdem ich in 2009 mehr Unterhalt als bisher bezahlen musste, reichte eine E-Mail an die lux. Steuerbehörde mit Kontoauszug-Kopie als Dateianhang (PDF) zum Nachweis der letzten 3 Zahlungen. Kleiner Nachteil: Du kannst nur einen Freibetrag in der Höhe bereits geleisteter Zahlungen erreichen. Der höchst mögliche Freibetrag ist € 290/Monat. Das macht zwar nicht die Welt aus, aber immerhin: Diese 290 Euro verdienst Du steuerfrei. Die Mail-Adresse erfährst Du von Deinem Sachbearbeiter bei der Steuerbehörde. Meiner ist übrigens morgens von 08.30 bis 09.00 Uhr recht gut telefonisch zu erreichen.

Hoffe, das hilft Dir ein bischen weiter. Viel Erfolg und Geduld ...


Anonymous
Anonyme

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15 Jahren  ago  

Ich hab den Betrag auch eintragen lassen. Habe mit meiner Exfrau ein Schreiben über den gezahlten Unterhalt aufgesetzt und mir einen Stempel der Gemeinde darunter setzen lassen. Ich hab noch nicht einmal Kontoauszüge abgeben müssen. Hab dies dann dort hingeschickt und 1 Woche später die Steuerkarte zurück erhalten mit dem Freibetrag über 290 Euro.