Hallo Grenzgaenger2014,
wenn du wirklich Grenzgänger und kein in Luxemburg Ansässiger bist, dann ist es mit der Steuerreform einfacher geworden: Ab der 01.01.2018 wird der Freibetrag "Abattement conjoint" (AC) nicht mehr angewandt.
Es gibt kein Feld für das "Abattement conjoint".
Die Steuererklärung dient der Ermittlung des tatsächlichen Steuersatzes. Pauschale Abzüge an der Quelle, also direkt vom Arbeitseinkommen, während des Steuerjahres, die dann doch schließlich zu einer Steuernachzahlung führten, gibt es nicht mehr. Stattdessen wurde der gemeinsame Steuersatz (i.d.R. vom Vorjahr) auf beide Steuerkarten eingetragen.
Alles klar?
Beste Grüße
Sarceni