Die liegt nirgendwo, und wie @metaclaims es beschrieben hat sind viele einfach zu dumm sich die negativen Eikünfte für die Zukunft zu sichern. Und nur mal so am Rande, für 2016 fahren wir besser wenn meine Frau die 3 und nicht die Steuerklasse 4 nimmt. Was bestätigt das es kein Patentrezept für die Wahl der Steuerklasse gibt.
Ich wurde nur 1x angeschrieben eine Steuererklärung in D zu machen. Nach Rücksprache mit dem Finanzamt hieß es, ich solle eine Erklärung abgeben, dass ich keine Einkünfte in D habe. Dies war 2011 und danach habe ich nie mehr eine Aufforderung erhalten. Und selbst wenn, an meiner Situation hat sich weiterhin nichts geändert und von D arbeite ich wenn überhaupt 2-3Tage im Jahr wenn ich beruflich zur Niederlassung muss. Also weit entfernt von dem Bereich den das deutsche Finanzamt interessiert. Und zu deiner Info. Ich muss seit meiner Heirat jedes Jahr in Luxemburg eine Erklärung abgeben um nachzuweisen, dass ich berechtigt bin Steuerklasse 2 zu haben. Dies wird sich ja ab 2018 grundsätzlich ändern.
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danke
Kann mir jemand sagen, wie Wartegeld aus Luxemburg bei der Steuererklärung in Deutschland, die mein Mann ja machen muß, angerechnet wird. Wir sind seit letztem Jahr verheiratet, wohnen in Deutschland. Mein Mann arbeitet in Deutschland, ich erhalte Wartegeld aus Luxemburg. Das FA Trier hat nun mein Wartegeld zu 66% in den Progressionsvorbehalt eingerechnet. Das nach dem Einspruch unseres Steuerberaters, da sie mein Wartegeld zuvor zu 100 % einbezogen hatte. Da es Wartegeld oder vergleichbares in Deutschland nicht gibt, wertet das FA es ähnlich wie eine Rente. Wäre toll, wenn mir jemand genau sagen könnte, ob das FA es richtig gemacht hat. Durch die Berechnung von 66% werden wir nächstes Jahr einen sehr hohen Betrag ans FA zahlen müssen. Und das, obwohl mein Wartegeld bereits in Luxemburg versteuert wurde. Ich halte das nicht für rechtens und ziehe in Erwägung zu Klagen, dazu brauche ich aber viel mehr Information. Danke schon mal im voraus.
Steht auf der Seite 23: https://finanzamt-trier.fin-rlp.de/fileadmin/user_upload/Finanzaemter/FA%20Trier/fa_news/lu03.pdf
Ich gehe also davon aus das dein Wartegeld nicht versteuert wird in Deutschland, aber es fällt sehr wohl unter den Progressionsvorbehalt von deinem Mann. Das wäre ja auch keine Doppelbesteuerung und absolut rechtens.
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