ich antworte mal rudimentär:
Ja ...
Hallo Zusammen,
darf ich mich hier noch dranhängen?
Die 13000€ Regel ist klar geworden. Aber was wird hierfür herangezogen? Das Brutto oder Nettoeinkommen? Bleiben wir beim Beispiel Mieteinnahmen aus Deutschland: Annahme: 12 Monate á 1200 € Mieteinnahmen: Wären 14400 € (Brutto-)Einkommen, davon gehen in der Regel aber immernoch Erhaltungsaufwendungen (sagen wir mal 1500€) für die Immobilie ab, sodass das (Netto-)Einkommen bei 12900€ liegen würde.
Was gilt dann?
Viele Grüße und ein schönes Wochenende
@Saarlouiser:
Herangezogen wird:
Bei Zinseinnahmen aus DE
Zinserträge BRUTTO (nicht nach Abzug der 25%), jedoch kannst du dann den in Lux geltenden Freibetrag von 1.500 EUR + 25 EUR davon abziehen
Bei Einkommen aus Vermietung und Verpachtung aus DE:
Das Finanzamt aus Lux wird deine diesbezügliche Steuererklärung aus DE anfragen und die
Werte 1:1 übernehmen, die auch das Finanzamt DE für dich als Einkommen aus VV akzeptiert hat.
Du kannst dir somit die manuelle Auflistung oder gar Excel-Sheet ersparen ...:-)
Der vom deutschen Finanzamt akzeptierte
davon abziehen