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Der Preis für E5 steigt in Luxemburg wieder an
Forum / Steuern und Finanzen

90 % Grenze Steuern  

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Kurtis
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10 Monaten  ago  

ich antworte mal rudimentär:

Ja ...


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Saarlouiser
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3 Tagen  ago  

Hallo Zusammen,

darf ich mich hier noch dranhängen?

Die 13000€ Regel ist klar geworden. Aber was wird hierfür herangezogen? Das Brutto oder Nettoeinkommen? Bleiben wir beim Beispiel Mieteinnahmen aus Deutschland: Annahme: 12 Monate á 1200 € Mieteinnahmen: Wären 14400 € (Brutto-)Einkommen, davon gehen in der Regel aber immernoch Erhaltungsaufwendungen (sagen wir mal 1500€) für die Immobilie ab, sodass das (Netto-)Einkommen bei 12900€ liegen würde. 

Was gilt dann?

Viele Grüße und ein schönes Wochenende

 

 

 

 


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info
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3 Tagen  ago  

Nun ja, du musst den Vordruck 100 komplett ausfüllen und nur was da als Gewinn übrig bleibt wird bei den 13000 betrachtet. Wenn ein negativer Betrag rauskommt wird der sogar abgezogen.


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Kurtis
233 Messages

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2 Tagen  ago  

@Saarlouiser:

Herangezogen wird:

Bei Zinseinnahmen aus DE

Zinserträge BRUTTO (nicht nach Abzug der 25%), jedoch kannst du dann den in Lux geltenden Freibetrag von 1.500 EUR + 25 EUR davon abziehen

Bei Einkommen aus Vermietung und Verpachtung aus DE:

Das Finanzamt aus Lux wird deine diesbezügliche Steuererklärung aus DE anfragen und die

Werte 1:1 übernehmen, die auch das Finanzamt DE für dich als Einkommen aus VV akzeptiert hat.

Du kannst dir somit die manuelle Auflistung oder gar Excel-Sheet ersparen ...:-)

Der vom deutschen Finanzamt akzeptierte

davon abziehen


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Kurtis
233 Messages

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2 Tagen  ago  

...letzten beide Zeilen ignorieren ...:-)