Frage in die Runde:
Für Versicherungen können in der Steuererklärung Freibeträge angesetzt werden, je nach Personen (z.B 2 EW +2 Kinder = 4X 672 = 2.688,- EUR)
Nun die Frage: Wie lange Zählen Kinder als "Kinder", sprich dürfen für diese der jeweilige Freitbetrag von 672 EUR an/eingesetzt werden?
- Bis zum Alter von 18 Jahren?
- Altersunabhängig, solange sie im Haushalt der Eltern wohnen?
- Solange für diese Kindergeld gezahlt wird aus Lux
- Solange für diese Kindergeld gezahlt wird in DE
Hat jemand diesbezügliche Infos oder Erfahrungen - konnte im WWW nichts finden?