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Forum / Steuern und Finanzen

672 EUR Freibeträge für Versicherungen, BSV etc  

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Kurtis
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2 Jahren  ago  

Frage in die Runde:

Für Versicherungen können in der Steuererklärung Freibeträge angesetzt werden, je nach Personen (z.B 2 EW +2 Kinder = 4X 672 = 2.688,- EUR)

Nun die Frage: Wie lange Zählen Kinder als "Kinder", sprich dürfen für diese der jeweilige Freitbetrag von 672 EUR an/eingesetzt werden?

  1. Bis zum Alter von 18 Jahren?
  2. Altersunabhängig, solange sie im Haushalt der Eltern wohnen?
  3. Solange für diese Kindergeld gezahlt wird aus Lux
  4. Solange für diese Kindergeld gezahlt wird in DE

Hat jemand diesbezügliche Infos oder Erfahrungen - konnte im WWW nichts finden?

 


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Kurtis
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2 Jahren  ago  

Kleine konkrete Ergänzung:

  • die Prämien, die an Versicherungsgesellschaften gezahlt werden, die im Großherzogtum oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union niedergelassen und zugelassen sind. Die Prämien beziehen sich auf eine Lebens-, Todesfall-, Unfall-, Invaliditäts-, Kranken- oder Haftpflichtversicherung…

Die Prämie und Beiträge können bis zu 672 € von der Steuer abgezogen werden. Dieser Betrag doppelt sich für den Ehegatten in Zusammenveranlagung sowie für jedes Kind, das ein Recht zur Steuerminderung gewährt.


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2 Jahren  ago  

Die Kriterien stehen doch auf Seite 2 der Erklärung wo die Kinder angegeben werden.


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Kurtis
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2 Jahren  ago  

Hallo Info,

Danke, jedoch: wo bitte konkret stehen die Kriterien?


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2 Jahren  ago  

Im Vordruck 100s (2022) steht Wortwörtlich:

 

Höchstbetrag 672 €, erhöht sich

gegebenenfalls für den Ehepartner, für

den Partner und für jedes Kind, das zum

Haushalt des Steuerpflichtigen gehörte

 

Ich kann daraus keine klare Definition herauslesen

 

 

 


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2 Jahren  ago  

Nochmals, auf Seite zwei werden die Kinder angegeben, je nach Alter und evtl Behinderung in unterschiedliche Felder und diese Kinder zählen halt.


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Kurtis
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2 Jahren  ago  

Danke info - somit abhängig von der wie auch immer gelagerten Ausbildung.

Wenn das Kind dann sekbst mit 40 Jahren immer noch studiert, scheint dies kein Problem zu sein,

da keine Alterbeschränkung/zeitliche Beschränkung auf dieser Seite zwei aufgeführt sind 🙂