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Forum / Steuern und Finanzen

50-Tage-Regel - Trotzdem Steuerklasse 2 möglich?  

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Runner23
Wittlich | Deutschland | 59 Messages

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2 Jahren  ago  

Ich suche eine "offizielle" Aussage, ob es möglich ist wenn man als Grenzgänger  mehr als 19 Tage und <50 Tage in Deutschland im Homeoffice verbringt und trotz  überschreiten der 90% Regel oder 13.000€ Grenze weiterhin in der Steuerklasse 2 zu bleiben.

Gibt es aus Eurer Sicht große Nachteile zu dem DBA-Abkommen (19 Tage Homeoffice möglich). Anders gefragt: Was muss beachtet werden, wenn die Homeoffice-Tage zwischen 20 und 49 Tagen erreichen?


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Luxi1
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2 Jahren  ago  

ich kenne nur diese Aussage zur "Steuerreform"... wenn der Link funktioniert, dann S. 7/Beispiel 2. Demnach wird man weiterhin als Ansässiger besteuert, auch wenn man über die 13T kommt, solange man max. 50 Tage im Homeoffice arbeitet:  https://www.arbeitskammer.de/fileadmin/user_upload/---------------AK_Download_Datenbank-------------/AK-Themenportale/Task_Force_Grenzgaenger/Dokumente_Loesungen_Steuerrecht/Steuerreform_Luxemburg_Endversion.pdf

(sonst googlen task force grenzgänger steuerreform luxemburg)

Und mich würde auch interessieren, ob dies stimmt und ob es sich lohnt, unter 50 Tagen zu bleiben.

@Info, du hattest dazu schonmal geantwortet, dass es doch egal sei, da der individuell berechnete Steuersatz letztlich in beiden Steuerklassen gleich sei... aber es geht doch eigentlich um die steuerliche Behandlung als Ansässiger/Ausländer, also der ganze Werbungskostenkram usw.?


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info
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2 Jahren  ago  

Bis 50 Tage behält man die Gleichstellung, aber bitte aufpassen denn Homeoffice und alle anderen Arbeitstage ausserhalb von Luxemburg dürfen in Summe nicht über 50 Tagen liegen. Nicht das hier einer denkt er könnte zB 20 Tage Dienstreise + 50 HO Tage machen.


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Runner23
Wittlich | Deutschland | 59 Messages

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2 Jahren  ago  

Vielen Dank für die guten Informationen. Wenn es geht möchte ich gerne ca. 40 Tage im HO verbringen, aber niemand kann mir sagen was ich wo mehr oder weniger (L/D) konkret zahlen muss. Die Frage ist für mich: Was muss ich evtl. mehr zahlen, wenn ich die 19 Tabe überschreite?

Habt Ihr einen Tipp für einen kompetenten Steuerberater im Saarland; der mir meine Zahlen berechnet?


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sgog
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2 Jahren  ago  

"Die Frage ist für mich: Was muss ich evtl. mehr zahlen, wenn ich die 19 Tabe überschreite?"

 

Geht es bei dieser Frage um die in D abzuführende Steuer bzw. darum, was in L eben nicht mehr an Steuer anfällt?

"Habt Ihr einen Tipp für einen kompetenten Steuerberater im Saarland; der mir meine Zahlen berechnet?"

Ja, kenne einen guten und kompetenten StB im Saarland. Grob überschlagen kann man das aber auch selbst, um zumindest einen Eindruck zu bekommen, in welche Richtung es geht.

 


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Runner23
Wittlich | Deutschland | 59 Messages

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2 Jahren  ago  

@Sgog: Bei meiner Frage geht es primär darum in der Steuerklasse 2 in Luxembourg zu bleiben.

Nach der mir bekannten Regelung (90% Einkünfte und < 13.000€) würde ich, wenn ich über die 19 Tage komme in Luxembourg in die Steuerklasse 1 kommen und das will ich vermeiden. Ich habe Aussagen gelesen, die von einer Ausnahmeregel sprechen; aber es noch nirgendwo offiziell. Es wäre schön, wenn Du mir den Kontakt von dem Steuerberater schicken würdest.

 

 

 


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2 Jahren  ago  

Die Annahme das du unter 50 in die Steuerklasse 1 kommst ist ebenso falsch wie die Annahme es gäbe noch die alte Steuerklasse  - das ist der sg Indvidualsteuersatz, der aber auch keinen Unterschied macht wenn in der Kl1 die Steuererklärung gemacht wird.


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sgog
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2 Jahren  ago  

Wie Info schreibt, ist es korrekt. Hat mir mein StB ebenfalls bestätigt


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Runner23
Wittlich | Deutschland | 59 Messages

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2 Jahren  ago  

Soweit ich weiß gibt immer noch 1 und 2. Bei 1 wird mit 35% versteuert und für es fallen Freibeträge weg. Wenn dem nicht so wäre, warum wird dann soviel danach gefragt und keiner will freiwillig die 1 bekommen.


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2 Jahren  ago  

Natürlich gibt es die Steuerklasse 2, aber für dich als Grenzgänger nur in Verbindung mit dem Individualsteuersatz, mit verpflichtender Steuererklärung und da kann bei der Steuererklärung sogar ein Steuersatz raus kommen der über dem der Steuerklasse 1 liegt und das dann eine kräftige Nachzahlung fällig wird. Allerdings gibt es keinen Unterschied ob die Steuererklärung in Steuerklasse 1 oder 2 gemacht wird, das Endergebnis ist und bleibt identisch.


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Runner23
Wittlich | Deutschland | 59 Messages

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2 Jahren  ago  

@Info: Den Aussagen von Dir stimme ich zu. Wenn das Endergebnis idententisch ist, dann macht es gar keinen Sinn eine Unterscheidung, bei uns Grenzgängern, von Steuerklasse 1 und 2 zu haben, oder?


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2 Jahren  ago  

Nun ja, es macht schon einen Unterschied. Wenn man den Individualsteuersatz gut festgelegt hat dann zahlt man über das Jahr hinweg genau den Betrag den man abführen muss. Eine Steuererklärung muss man zwar machen, aber es kommt am Ende halt nur ein sehr überschaubarer Betrag raus den es auszugleichen gilt. Persönlich habe ich meinen Satz 0.5% höher gelegt als er real liegt, da kommen dann aber auch nur so ca 500Euro Rückzahlung raus, das ist aber meine Motivation die Erklärung zu erledigen.