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Forum / Steuern und Finanzen

40% Home Office in Deutschland - Steuern?  

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Johnnyfloda
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9 Jahren  ago  

Hi,

ich habe ggf. die Möglichkeit 40% meiner Arbeit als Home-Office in Deutschland zu leisten. Damit wäre ich natürlich über der 20-Tage Grenze und somit in Deutschland steuerpflichtig.

Ich würde gerne wissen, wie das dann ablaufen würde. Sehe ich das richtig, dass ich dann generell erstmal weiter mein normales Gehalt bekommen würde? Und dann würde ich nach Ablauf des Kalendarjahres zwei Steuererklärungen machen, eine in Deutschland und eine in Lux? Bzw. kann ich dann überhaupt noch eine Steuererklärung in Lux machen (da gibt es doch so eine 90% Einkünfte in Lux Grenze)?

Sozialversicherung wäre dann aber immer noch komplett in Lux, oder müsste ich die dann auch anteilig in Deutschland machen?

Viele Grüße

Pendolino


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Fredde
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9 Jahren  ago  

Lass das sein!

Dann musst du: 1. 40 % in DE versteuern 2. und viel, viel wichtiger: du bis in DE sozialversicherungspflichtig und dein Arbeitgeber wird ur den Lux-Antal zahlen!!! Home Office im Umfang von bis zu 25% kann OK sein alles darüber ist Quatsch.


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Johnnyfloda
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9 Jahren  ago  

Hallo Fredde,

zu 1): Aber die 40% müsste ich dann ja nicht mehr in Lux versteuern, oder?

zu 2): Das wusste ich nicht. Gibt es da einen genauen Betrag, ab dem man in Deutschland sozialversicherungpflichtig wird?


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Fredde
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9 Jahren  ago  

1. 40% erden nicht in LUX versteuert. Aber 60% die n LUX liegen werden in DE zur Berechnung des Steuersatzes herangezogen (Progressionsvorbehalt)

2. Sozialversichert ist man immer nur in einem Land! Wenn mehr als 25% der Tätigkeit im Wohnsitzland erbracht werden, geht die Sozialversicherungspflicht zum Wohnsitzland über. Das ist eine einheitliche Regelung in der EU. Deshalb ist Homeoffice bis ca. 25% noch OK. Wichtig ist das man mit dem Gesamteinkommen Sozialversicherungspflichtig ist und nicht nur mit dem Anteil der im Wohnsitzland erbracht wird.


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Johnnyfloda
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9 Jahren  ago  

1. Das dürfte ja dann keine riesige Auswirkung haben, oder? Der größte Teil des Luxemburg Gehalts das wegfällt wäre ja dann aus dem obersten % Bereich und der liegt in Deutschland ja nicht so weit weg.

2. Das wäre natürlich fatal. Dann könnte man sich die 60% in Luxemburg ja komplett schenken und auf 100% Home Office gehen... 🙁


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Johnnyfloda
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9 Jahren  ago  

Und wenn das ganze zeitlich beschränkt wäre (z.B. für ein Jahr), gäbe es da z.b. die Möglichkeit, dass mich mein Arbeitnehmer nach Deutschland "entsendet" und ich in der Zeit dann trotzdem in Lux sozialversichert bleiben würde?


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info
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9 Jahren  ago  

Bei der Dimension muss man mit 25 bis 30-% weniger Netto rechnen. Ganz abgesehen davon das im Alter die Rente kleiner ausfällt.


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Fredde
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9 Jahren  ago  

Andere Möglichkeit:

Mach doch dein Home Office als selbständiger in DE! Dann bleibst du in LUX sozialversicherungspflichtig, kannst/musst aber dein selbständiges Einkommen in DE bei der LUX Sozialversicherung angeben und entsprechend einzahlen inklusive des Arbeitgeberanteils. Wäre aber unter deiner Konstellation die beste Lösung!


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MichaelInfow
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9 Jahren  ago  

@Pendolino: Die Frage ist dabei, wohin er dich entsenden soll. Es gibt im Falle einer Entsendung immer ein aufnehmendes Unternehmen.

Wenn du das Home Office vor allem aus persönlichen Gründen machen möchtest, dann würde ich über eine Reduzierung nachdenken. Wie oben schon korrekt beschrieben wurde, liegt die Sozialversicherungs-Grenze bei 25% der Arbeitszeit, ohne dass dies zu einem Wechsel des zuständigen rechtlichen Trägers führt.

Den Vorschlag von Fredde sehe ich etwas kritisch. In diesem Fall müsste ja der momentane Arbeitgeber einen Auftrag an Pendolino vergeben, um ihm/ihr die Arbeit zu übertragen. Würde ich aus Unternehmer-Sicht nicht machen. Plus, als Selbstständiger muss er Arbeitsgeber- und Arbeitnehmer-Beiträge zahlen.


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mimsafreddi1
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9 Jahren  ago  

Das man den Job einfach auf selbständig "umdeklariert" wird das Finanzamt auch nicht unbedingt freuen. Da gibts Kriterien, anhand derer man die selbständige Arbeit von einem Angestelltenverhältnis unterscheidet.


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Fredde
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9 Jahren  ago  

Also dem Finanzamt ist das vollkommen Wurst solange man seine Steuern bezahlt. Sozialversicherung kann ein Problem sein wenn man nur einen Auftraggeber hat, aber da das ja nur für ein Jahr geplant ist sollte das auch kein Problem sein. Ja, korrekt man muss dann den vollen Sozialversicherungsbeitrag in LUX bezahlen wenn man über die Grenze von ca. 700 Euro in Mont kommt. Aber das kann man ja im Vertrag entsprechend berücksichtigen. Wie gesagt das Problem wäre wenn das länger als eine befristete Zeit geht und dann man eventuell als Scheinselbständiger gelten würde. Einfachste Möglichkeit ist wirklich das Home Office auf unter 25% zu begrenzen.


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Johnnyfloda
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9 Jahren  ago  

Es gibt eine deutsche Niederlassung, insofern wäre es ggf. wirklich eine Alternative, dass ich zu dieser formal entsandt werde und die Arbeit dann als Home Office mache.

Kann man unter der Voraussetzung "deutscher Grenzgänger in Luxemburg" überhaupt nach Deutschland entsendet werden?


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Fredde
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9 Jahren  ago  

Ich denke, das eine Entsendung das Problem nicht lösen wird. Auch dann würde bei mehr als 25% Arbeitszeit/Einkommen die Sozialversicherungspflicht auf DE übergehen.


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Johnnyfloda
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9 Jahren  ago  

Und warum sollte die Sozialversicherungspflicht auf Deutschland übergehen?

Ich dachte das ist gerade bei Baufirmen in Luxemburg gängige Praxis, dass bei Projekten in Deutschland auch deutsche Grenzgänger nach Deutschland entsendet werden. Oder liege ich da falsch?


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Fredde
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9 Jahren  ago  

Die Regel ist, wenn man mehr als 25% seines Einkommens in einem Angestelltenverhältnis im Wohnsitzland erbringt ist man im Wohnsitzland sozialversicherungspflichtig. Warum soll das bei einer Entsendung ins Wohnsitzland anders sein? Die Regelung gilt natürlich auch wenn man im Wohnsitzland einer zweiten abhängigen Beschäftigung nachgeht.