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Forum / Steuern und Finanzen

4 monatiger Werkvertrag in Luxemburg / Steuern  

Anonymous
Anonyme

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16 Jahren  ago  

Hallo liebe Grenzgänger,

ich habe ein Frage, die mir niemand so wirklich beantworten kann und hoffe auf Eure Hilfe. Ich habe mein Studium erfolgreich abgeschlossen und habe einen Job in Luxemburg bekommen.

Der Job ist auf 4 Monate begrenzt (Vollzeit, 40h pro Woche) und ich bekomme einen Werkvertrag, werde also praktisch auf Honorarbasis bezahlt und werde ein Brutto Gehalt (13 Euro / Stunde) bekommen. Ich wohne in Deutschland und werde jeden Tag nach Lux pendeln. Die Fragen liegen auf der Hand, der Arbeitgeber sagt ich müsse mich selber um alles kümmern.

Nun meine Fragen: - Wie versteuere ich mein Gehalt von diesen 4 Monaten? (Januar bis Mai war ich arbeitslos) - Wo versteuere ich das Gehalt und an wen muss ich mich da wenden? In Lux oder in D? - Was ist mit den Sozialbeiträgen? (Rente, Sozialversicherung, Arbeitslosenversicherung, ....) - Krankenkasse? - Was muss ich sonst noch beachten?

Ich habe keinen blassen Schimmer wie das alles von statten geht und freue mich auf Eure Antwort.

Viele Grüße und einen schönen Tag

Locoto


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Hanna1
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16 Jahren  ago  

Guck doch mal da:

http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=forum&f_a=disc&f_id=8775&page=1#Item_4

Der Einfachheit halber schreibe ich nicht die ganze Antwort nochmal. Grundsätzlich gilt: ein Werkvertrag ist eine freiberufliche Tätigkeit, die in Lux. steuer- sowie sozialversicherungspflichtig ist.

Gruss Hanna1


Anonymous
Anonyme

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16 Jahren  ago  

Hallo Hanna1,

vielen Dank für Deine Antwort, das hat mir schonmal sehr weitergeholfen. Zwei Fragen habe ich noch, vielleicht kannst du mir dabei auch nochmal helfen?

Du schreibst: "Bei der Sozialversicherung musst Du Dich direkt anmelden als "Indépendant". Du bist in der "

Wo genau muss ich mich denn anmelden? Ist das Online möglich? Gegoogelt habe ich schon, bin der französischen Sprache allerdings nicht sehr mächtig.

Weiterhin schreibst Du: "Steuern musst Du natürlich auch zahlen und zwar Lohn- und Mehrwertsteuer. Für letztere solltest Du der "Administration des Contribution directes" möglichst bei Beginn Deiner Tätigkeit eine Meldung schicken, dann bekommst Du eine Nummer von denen. "

Wie muss / kann ich mich bei denen melden? Auch dort komme ich aufgrund der Sprache nicht sehr weit.

Freue mich auf eine Antwort von Dir...natürlich auch auf Antworten aller anderen Grenzgänger

:bigsmile:

Wünsche allen einen schönen Tag Locoto


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Hanna1
128 Messages

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16 Jahren  ago  

Hallo Locoto,

Du musst Dich persönlich anmelden beim Centre commun de la Sécurité sociale. (Dort kannst Du aber auch deutsch sprechen, dürfte kein Problem sein.) Bei der Administration des contributions directes solltest Du vielleicht zuerst anrufen, die sagen Dir dann, zu welchem Büro Du gehen musst. eventuell geben sie Dir auch einen Termin. Lohnsteuer kannst Du meines Wissens erst nach Ablauf des Kalenderjahres bezahlen, wobei für die selbständig tätigen Grenzgänger ausschliesslich eine Stelle der Steuerverwaltung in Esch/Alzette zuständig ist! Ich bin dort wegen der Steuererklärung persönlich hingegangen und man hat mir sehr gut geholfen. Hört sich jetzt vielleicht alles kompliziert an, ist aber letztendlich gar nicht so wild. Habe allgemein den Eindruck gehabt, dass die lux. Behörden wesentlich kooperativer sind, wenn man persönlich erscheint. Ausserdem hast Du zwar einerseits diesen ganzen Aufwand, andererseits sind alle Abgaben/Steuern aber auch wesentlich niedriger, als wenn Du in Deutschland zahlen müsstest...

Gruss Hanna1


Anonymous
Anonyme

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16 Jahren  ago  

Hallo Hanna1,

vorerst sind damit alle meine Fragen geklärt! Vielen lieben Dank dafür!

Locoto